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Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses zum 500. Gründungsfest in 2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses zum 500. Gründungsfest in 2018) Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses zum 500. Gründungsfest in 2018) Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses zum 500. Gründungsfest in 2018)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 129/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses zum 500. Gründungsfest in 2018 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.06.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 129/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiterin: Datum: Astrid Mühle 08.06.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses zum 500. Gründungsfest in 2018 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport und Freizeit beschließt, der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. entsprechend Ziffer 13.6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling aus Anlass ihres 500. Gründungsfestes in 2018 ein Ehrengeschenk in Höhe von 500,00 € zu gewähren. Sachdarstellung: 1. Problem Die in der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 21.03.2018 überarbeiteten Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling sind am 01.05.2018 in Kraft getreten. Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. beantragt mit Schreiben vom 11.05.2018, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, ein Ehrengeschenk aus Anlass ihres 500. Gründungsfestes in 2018. Der Bruderschaft gehören derzeit 73 Mitglieder an. 2. Lösung Gemäß Ziffer 13.6 der Sportförderrichtlinien kann für Vereine mit bis zu 250 Mitgliedern ein Ehrengeschenk in Höhe von 500,00 € aus Anlass des 500. Gründungsfestes gewährt werden. Die Verwaltung bittet entsprechend dem Beschlussentwurf dieser Vorlage zu entscheiden. 3. Alternativen Werden keine benannt. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Produktbereich Sportförderung stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse – Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 € zur Verfügung.