Daten
Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
129/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses zum 500. Gründungsfest in 2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.06.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 129/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiterin:
Datum:
Astrid Mühle
08.06.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung
eines Zuschusses zum 500. Gründungsfest in 2018
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport und Freizeit beschließt, der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor
1518 e.V. entsprechend Ziffer 13.6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling aus Anlass
ihres 500. Gründungsfestes in 2018 ein Ehrengeschenk in Höhe von 500,00 € zu gewähren.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die in der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 21.03.2018 überarbeiteten Richtlinien für die
Sportförderung in der Stadt Wesseling sind am 01.05.2018 in Kraft getreten.
Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. beantragt mit Schreiben vom
11.05.2018, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, ein Ehrengeschenk aus Anlass ihres 500. Gründungsfestes in 2018. Der Bruderschaft gehören derzeit 73 Mitglieder an.
2. Lösung
Gemäß Ziffer 13.6 der Sportförderrichtlinien kann für Vereine mit bis zu 250 Mitgliedern ein Ehrengeschenk
in Höhe von 500,00 € aus Anlass des 500. Gründungsfestes gewährt werden.
Die Verwaltung bittet entsprechend dem Beschlussentwurf dieser Vorlage zu entscheiden.
3. Alternativen
Werden keine benannt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Produktbereich Sportförderung stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse –
Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 € zur Verfügung.