Daten
Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
130/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Projektes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.06.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 130/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiterin:
Datum:
Astrid Mühle
08.06.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung
eines Zuschusses für die Durchführung eines Projektes
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die in der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 21.03.2018 überarbeiteten Richtlinien für die
Sportförderung in der Stadt Wesseling sind am 01.05.2018 in Kraft getreten.
Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. beantragt mit Schreiben vom
11.05.2018, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, einen Zuschuss für das Projekt „Einrichtung einer
Gruppe Schülerschützen für Kinder ab 8 Jahren“. Nähere Einzelheiten sind dem Antrag zu entnehmen; die
Kosten des Projektes belaufen sich auf insgesamt 2.278,00 €. Nach Rücksprache mit dem Ersten Brudermeister wurde die Anlage bereits angeschafft, da das Projekt zur Mitgliederwerbung beim Stadtfest am
01.07.2018 starten soll. Die Finanzierung erfolgte ausschließlich aus Eigenmitteln; Dritte haben trotz mehrerer Anfragen keine finanzielle Unterstützung gewährt.
2. Lösung
Gemäß Ziffer 8 der Sportförderrichtlinien fördert die Stadt Wesseling Projekte von Sportvereinen. Als Projekte besonders gefördert werden Aktivitäten, welche nicht dem traditionellen Vereinsleben entsprechen. Über
die Förderwürdigkeit eines Projektes und die Höhe eines Zuschusses entscheidet der Ausschuss für Sport
und Freizeit.
Die Verwaltung bittet um Entscheidung.
3. Alternativen
Werden keine benannt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Produktbereich Sportförderung stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse –
Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 € zur Verfügung.