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Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Projektes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Projektes) Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Projektes) Beschlussvorlage (Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Projektes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 130/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Projektes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.06.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 130/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiterin: Datum: Astrid Mühle 08.06.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 11.05.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung eines Projektes Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Die in der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 21.03.2018 überarbeiteten Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling sind am 01.05.2018 in Kraft getreten. Die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. beantragt mit Schreiben vom 11.05.2018, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, einen Zuschuss für das Projekt „Einrichtung einer Gruppe Schülerschützen für Kinder ab 8 Jahren“. Nähere Einzelheiten sind dem Antrag zu entnehmen; die Kosten des Projektes belaufen sich auf insgesamt 2.278,00 €. Nach Rücksprache mit dem Ersten Brudermeister wurde die Anlage bereits angeschafft, da das Projekt zur Mitgliederwerbung beim Stadtfest am 01.07.2018 starten soll. Die Finanzierung erfolgte ausschließlich aus Eigenmitteln; Dritte haben trotz mehrerer Anfragen keine finanzielle Unterstützung gewährt. 2. Lösung Gemäß Ziffer 8 der Sportförderrichtlinien fördert die Stadt Wesseling Projekte von Sportvereinen. Als Projekte besonders gefördert werden Aktivitäten, welche nicht dem traditionellen Vereinsleben entsprechen. Über die Förderwürdigkeit eines Projektes und die Höhe eines Zuschusses entscheidet der Ausschuss für Sport und Freizeit. Die Verwaltung bittet um Entscheidung. 3. Alternativen Werden keine benannt. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Produktbereich Sportförderung stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse – Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 € zur Verfügung.