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Beschlusstext (Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
02.07.18, 13:06
Aktualisiert
02.07.18, 13:06
Beschlusstext (Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 26.06.2018 TOP Betreff 9. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, in die künftigen Gespräche mit der Bezirksregierung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplan zur Entwicklung kleinerer Ortsteile ausgehend von den in der Verwaltungsvorlage unterbreiteten Vorschlägen mit folgender Maßgabe zu gehen: Bergheim: Bilstein: Bogheim: Leversbach: Obermaubach: Thum: Üdingen: Untermaubach: Boich: Schlagstein: Winden: Beratungsergebnis: Die Flächen 1,3 und 4 bleiben bestehen. Fläche 2 wird erweitert. Eine weitere Fläche 5 nördlich von Bergheim wird mit aufgenommen. Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt. Die Flächen 1 und 2 werden gestrichen. Zum Verwaltungsvorschlag wird die Fläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite als Abrundung mit aufgenommen. Die südlich bereits bebaute Fläche (Albert-Magnus-Str.) sollte als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zwei kleinere nördlich gelegene Flächen werden mit aufgenommen. Die Fläche am Tennisplatz wird gestrichen. Eine weitere Fläche hinter der Grundschule wird mit aufgenommen. Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt. Die Fläche 1 sollte zur Abgrenzung sinnvoll geteilt werden. Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes Untermaubach mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen. Die heute bereits als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche zwischen Rurstr. und der Straße Im Schnürchen wird mit Ausnahme des bereits bestehenden Hauses und der positiven Bauvoranfrage für ein anderes Grundstück zurückgenommen. Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes Üdingen mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen. Die landwirtschaftliche Fläche westlich am Ortsrand sollte mit aufgenommen werden. Die Wohnbaufläche parallel zur Bahnlinie sollte in der Tiefe einer Bauzeile verlängert werden. Die beiden Flächen, Am Schenkengarten und am südlichen Ortseingang, die bereits in der letzten Sitzungsrunde eingebracht wurden, sollten mit aufgenommen werden. 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen