Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
02.07.18, 13:06
Aktualisiert
02.07.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 26.06.2018
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Betreff
9.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in die künftigen Gespräche mit der Bezirksregierung zur
Neuaufstellung des Flächennutzungsplan zur Entwicklung kleinerer Ortsteile ausgehend von
den in der Verwaltungsvorlage unterbreiteten Vorschlägen mit folgender Maßgabe zu gehen:
Bergheim:
Bilstein:
Bogheim:
Leversbach:
Obermaubach:
Thum:
Üdingen:
Untermaubach:
Boich:
Schlagstein:
Winden:
Beratungsergebnis:
Die Flächen 1,3 und 4 bleiben bestehen. Fläche 2 wird erweitert. Eine
weitere Fläche 5 nördlich von Bergheim wird mit aufgenommen.
Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt.
Die Flächen 1 und 2 werden gestrichen.
Zum Verwaltungsvorschlag wird die Fläche auf der gegenüberliegenden
Straßenseite als Abrundung mit aufgenommen. Die südlich bereits
bebaute Fläche (Albert-Magnus-Str.) sollte als Wohnbaufläche
ausgewiesen werden. Zwei kleinere nördlich gelegene Flächen werden
mit aufgenommen.
Die Fläche am Tennisplatz wird gestrichen. Eine weitere Fläche hinter der
Grundschule wird mit aufgenommen.
Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt.
Die Fläche 1 sollte zur Abgrenzung sinnvoll geteilt werden. Die Fläche
des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes
Untermaubach mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen
der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen.
Die heute bereits als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche zwischen
Rurstr. und der Straße Im Schnürchen wird mit Ausnahme des bereits
bestehenden Hauses und der positiven Bauvoranfrage für ein anderes
Grundstück zurückgenommen. Die Fläche des Sportplatzes sollte
zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes Üdingen mit
aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der beiden
Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen.
Die landwirtschaftliche Fläche westlich am Ortsrand sollte mit
aufgenommen werden.
Die Wohnbaufläche parallel zur Bahnlinie sollte in der Tiefe einer
Bauzeile verlängert werden.
Die beiden Flächen, Am Schenkengarten und am südlichen Ortseingang,
die bereits in der letzten Sitzungsrunde eingebracht wurden, sollten mit
aufgenommen werden.
15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen