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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
153 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
02.07.18, 13:06
Aktualisiert
02.07.18, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 26.06.2018 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf 5. Heidbüchel, Rolf 6. Heinrichs, Dirk 7. Hohn, Astrid 8. Iven, Axel 9. Kammer, Jürgen 10. Kaptain, Johannes 11. Kern, Karl-Heinz 12. Lennartz, Ulrich 13. Lüttgen, Wolfgang 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Schmitz, Hermann-Josef 16. Stoffels, Manfred 17. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Drewes-Janssen 3. Herr Gottstein Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:00 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates Vorlage: 51/2018 4. Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Vorlage: 57/2018 5. Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim Vorlage: 58/2013 1. Ergänzung 6. Erweiterung der Grundschule Winden Vorlage: 63/2013 1. Ergänzung 7. Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2 Vorlage: 35/2018 8. Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung 9. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung 10. Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 41/2018 11. Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 38 des Landeswassergesetzes für die Jahre 2018 bis 2023 Vorlage: 45/2018 12. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Mitteilungen Es ergehen keine Mitteilungen seitens der Verwaltung. 3. 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates Vorlage: 51/2018 AM Heidbüchel schlägt vor, die nicht mehr für öffentliche Bekanntmachungen genutzten Informationstafeln interessierten Vereinen zur Verfügung zu stellen, die dann aber auch für die Pflege und Instandhaltung zuständig wären. BM Eßer führt aus, dass nichts gegen eine solche Vorgehensweise spreche, die Verwaltung plane eine Abstimmung mit den jeweiligen Ortsvorstehern vorzunehmen. AM Dr. Nolten stellt fest, dass im OT Schlagstein keine Bekanntmachungstafel existiert. Er schlägt vor, die überzähligen Tafeln abzubauen und so zu lagern, dass eine spätere Nutzung möglich ist. AM Braks spricht die Hinweisbekanntmachungen in der DZ/DN an. Evtl. könne im Hinblick auf die Hinweisbekanntmachungen auch die SuperSonntag mit einbezogen werden. BM Eßer erläutert, dass dies aber auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Der Verwaltung gehe es auch um Einsparung von Personalkosten bzw. effektiveren Einsatz der Gemeindebotin, da bisher die Aushänge von öffentlichen Bekanntmachungen an allen Standorten der Kästen fristgerecht ausgehängt werden mussten. Im Hinblick auf die Aussage in der Verwaltungsvorlage, dass sich Bürger im Ratsinformationssystem der Gemeinde informieren können, gibt AM Kern zu bedenken, dass insbesondere ältere Bürger nicht immer über einen Internetanschluss verfügen. Er sehe zudem keinen großen Einspareffekt. BM Eßer erwidert, dass alle Termine auch im Amtsblatt publiziert werden. Es gehe darum, der formalen Verpflichtung nach den Vorgaben der Bekanntmachungsverordnung NRW nachzukommen. AM Heidbüchel stimmt inhaltlich der Vorlage zu. BM Eßer schlägt vor, mit den Ortsvorstehern abzustimmen, welche Kästen stehen bleiben sollen, hiermit erklären sich die AM einverstanden. Für den OT Obermaubach erklärt AM Winter, dass er sich anbietet, zukünftig die Einladungen in dem Bekanntmachungskasten aufzuhängen. Hierzu benötige er aber einen Schlüssel für den Bekanntmachungskasten. Beschlussvorschlag: 1. Die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu den Ratssitzungen erfolgt als Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus Kreuzau, Bahnhofstraße 7 (Haupteingang zur Bahnhofstraße), 52372 Kreuzau. Die Bekanntmachungstafeln (Informationstafeln) in den Ortsteilen werden durch die Gemeinde Kreuzau künftig eingeschränkt für allgemeine Informationen genutzt. 2. Der § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt angepasst. § 16 Öffentliche Bekanntmachungen Bisherige Fassung 1. Das Verfahren und die Form Neue Fassung der entfällt -4öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen richten sich gemäß § 7 Abs. 5 GO nach der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516/SGV.NRW. 2023), soweit nicht Bundes- oder Landesrecht hierüber besondere Regelungen enthalten. 2. Die nach der Gemeindeordnung oder anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen werden in sinngemäßer Anwendung nach den in Abs. 1 genannten Vorschriften veröffentlicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten öffentlichen Bekanntmachungen werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau vollzogen, wobei gleichzeitig durch Bekanntmachungen in der Dürener Zeitung und den Dürener Nachrichten auf den Anschlag hinzuweisen ist. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratsund Ausschusssitzungen werden in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde bekannt gemacht. 4. Sind öffentliche Bekanntmachungen in der in Absatz 3 genannten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so geschieht die Bekanntmachung durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde. entfällt 1. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kreuzau, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bekanntmachung in der Dürener Zeitung und den Dürener Nachrichten hingewiesen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden durch Aushang an der folgenden Bekanntmachungstafel öffentlich bekanntgemacht: Rathaus Kreuzau (Haupteingang zur Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau Bei der Bestimmung der Dauer des Aushangs sind die in der Geschäftsordnung festgelegten Ladungsfristen zu beachten. Auf den einzelnen Bekanntmachungen sind der Zeitpunkt des Aushangs und der Zeitpunkt der Abnahme zu bescheinigen. Die Abnahme darf frühestens am Tage nach der Ratssitzung erfolgen. 2. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der in Absatz 1 genannten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang an der folgenden Bekanntmachungstafel der Gemeinde Kreuzau: Rathaus Kreuzau (Haupteingang zur Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt. 5. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des 3. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde -5Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes beschlossen wird. Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes beschlossen wird. 3. Die 3. Änderung der Hauptsatzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen. Beratungsergebnis: 4. einstimmig, 1 Enthaltung Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Vorlage: 57/2018 BM Eßer erläutert ausführlich die Vorlage. AM Dr. Nolten trägt vor, dass der Beschlussvorschlag mitgetragen werde. Es gebe eine große Bandbreite von Betätigungsfeldern, § 107 GO NRW zeige aber auch die Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen auf. Wichtig für ihn ist, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Blick zu behalten und die Subsidiarität zu beachten, z.B. beim Zwischenerwerb von Grundstücken. Bei anderen Fällen ist zu prüfen, ob dies von der Verwaltung in der vorgeschlagenen Konstellation leistbar ist. AM Heidbüchel stellt fest, dass seine Fraktion in der Vergangenheit hierzu bereits Anregungen gegeben hat. Der Beschlussvorschlag werde von der SPD-Fraktion unterstützt. Aus seiner Sicht ist aber die Umsetzung der Aufgaben mit dem vorhandenen eigenen Personal nicht leistbar. Er schlägt vor, eine räumliche und personelle Trennung von der Kernverwaltung bei der Umsetzung vorzunehmen. Auch die vorgeschlagene Gesellschaftsform werde akzeptiert, es sollte zudem ein „schlanker“ Aufsichtsrat installiert werden. Seines Wissens sind im Gebäude des Wasserwerks in der Urbanusstrasse noch Räumlichkeiten verfügbar, die für diese Zwecke genutzt werden könnten. AM Kern spricht sich ebenfalls für den BV aus. Über die Personalausstattung müsse noch nachgedacht werden. BM Eßer erläutert, dass die derzeitige Diskussion zur Baulandentwicklung die Verwaltung auf die Idee gebracht hat, den Sachverhalt wieder aufzugreifen. Von daher resultiert auch der Vorschlag, zunächst mit eigenem Personal im kleinen Rahmen zu beginnen. Wenn größere Aufgaben anstehen, müsse auch die Frage der Personalausstattung überdacht werden. Zunächst müsse aber der Grundsatzbeschluss gefasst werden. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt grundsätzlich die Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (GDK). 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag vorzubereiten und diesen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim Vorlage: 58/2013 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Aufgrund der derzeitigen Schülerzahlen und der aktuell zumindest gleichbleibenden Anmeldezahlen zur OGS an der KGS Stockheim wird aus schulfachlicher Sicht dem Ausbau des Schulgebäudes für den OGS-Bereich zugestimmt. Der Standort Stockheim soll gestärkt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Planungen vorzunehmen und dem Bau- und -6Planungsausschuss einen mit der Schulleitung und dem Träger der OGS abgestimmten Planungsentwurf vorzulegen, aus dem auch die zu erwartenden Kosten ersichtlich sind. Dabei soll auch die Option einer möglichen Aufstockung des zu errichtenden Gebäudes einbezogen werden. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Erweiterung der Grundschule Winden Vorlage: 63/2013 1. Ergänzung AM Winter stellt fest, dass 400.000€ investiert werden sollen. Die Grundschule in Winden und Obermaubach bilden einen Grundschulverbund. Mit einer Umstrukturierung wäre die vorgeschlagene Maßnahme nicht erforderlich. Das fehlende Raumangebot in Winden ist am Standort Obermaubach vorhanden. Er gibt auch zu bedenken, dass im Falle weiter sinkender Schülerzahlen die Grundschule Obermaubach möglicherweise geschlossen werden müsste. Aus diesem Grund könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. AM Dr. Nolten entgegnet, dass nach Aussage der Schulleitung die vorgesehene Maßnahme den Standort Obermaubach nicht gefährde. In diesem Zusammenhang bringt BM Eßer in Erinnerung, dass der Rat den Grundsatzbeschluss bereits im letzten Jahr gefasst hat. Beschlussvorschlag: 1. Dem Entwurf zur Erweiterung der Grundschule Winden wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das Bauvorhaben durchzuführen. Beratungsergebnis: 7. 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2 Vorlage: 35/2018 Beschlussvorschlag: Die Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule in Winden und der Umbau der Grundschule in Stockheim werden aus den durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mitteln nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz Nordrhein-Westfalen, Kapitel 2, finanziert. Sofern ein Restbetrag verbleibt, entscheidet über dessen Verwendung der Rat zu einem späteren Zeitpunkt. Beratungsergebnis: 8. einstimmig Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau ist weiterhin bereit, die Bemühungen des TSV Stockheim 09 e.V. zum Neubau eines Sportheimes am Sportplatz Stockheim zu unterstützen. Ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von ca. 400.000 Euro wird ein Zuschuss von bis zu 200.000 Euro gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung durch den Verein konkret sichergestellt ist. -7Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je nach Bauabschnitt und nach Vorlage entsprechender Belege. Die Gemeinde Kreuzau bleibt Eigentümerin des Sportheimes am Sportplatz Stockheim. Eine Eigentumsübertragung auf den Verein erfolgt nicht. Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag über die Bezuschussung des Baus eines Vereinsheimes mit dem Verein abzuschließen. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung BM Eßer erläutert, dass die Verwaltungsvorlage bereits intensiv im Umwelt- und Bau-und Planungsausschuss mit unterschiedlichen Beratungsergebnissen zu den einzelnen Ortsteilen beraten worden ist. Er fragt an, ob im Block oder wieder einzeln abgestimmt werden soll. AM Dr. Nolten teilt mit, dass aus seiner Sicht im Block abgestimmt werden könne. Er weist daraufhin, dass im Bau- und Planungsausschuss bei der Protokollierung der letzten Sitzung eine Fläche südlich von Leversbach noch in die Karte eingezeichnet werden sollte. Dies ist verwaltungsseitig bereits erfolgt. Auch AM Heidbüchel spricht sich für eine Gesamtabstimmung aus. Zur besseren Übersicht schlägt AM Heidbüchel vor, die ausgewiesenen Flächen zu nummerieren, die Verwaltung wird diesen Hinweis umsetzen. AM Hohn spricht sich grundsätzlich gegen die Ausweisung neuer Baugebiete mit einhergehender Flächenversiegelung aus. Aufgrund der Entwicklungen im Hinblick auf den demographischen Wandel gebe es zukünftig weniger Zuwächse in der Bevölkerung. In den Ortsteilen seien noch genügend Baulücken vorhanden. Sie werde daher gegen den Beschlussvorschlag stimmen. BM Eßer schlägt vor, den ortsteilbezogenen Einzelabstimmungsergebnissen aus den Fachausschüssen einen Beschlusssatz voranzustellen. Hiermit sind die AM einverstanden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, in die künftigen Gespräche mit der Bezirksregierung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplan zur Entwicklung kleinerer Ortsteile ausgehend von den in der Verwaltungsvorlage unterbreiteten Vorschlägen mit folgender Maßgabe zu gehen: -8Bergheim: Bilstein: Bogheim: Leversbach: Obermaubach: Thum: Üdingen: Untermaubach: Boich: Schlagstein: Winden: Beratungsergebnis: 10. Die Flächen 1,3 und 4 bleiben bestehen. Fläche 2 wird erweitert. Eine weitere Fläche 5 nördlich von Bergheim wird mit aufgenommen. Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt. Die Flächen 1 und 2 werden gestrichen. Zum Verwaltungsvorschlag wird die Fläche auf der gegenüberliegenden Straßenseite als Abrundung mit aufgenommen. Die südlich bereits bebaute Fläche (Albert-Magnus-Str.) sollte als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zwei kleinere nördlich gelegene Flächen werden mit aufgenommen. Die Fläche am Tennisplatz wird gestrichen. Eine weitere Fläche hinter der Grundschule wird mit aufgenommen. Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt. Die Fläche 1 sollte zur Abgrenzung sinnvoll geteilt werden. Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes Untermaubach mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen. Die heute bereits als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche zwischen Rurstr. und der Straße Im Schnürchen wird mit Ausnahme des bereits bestehenden Hauses und der positiven Bauvoranfrage für ein anderes Grundstück zurückgenommen. Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes Üdingen mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen. Die landwirtschaftliche Fläche westlich am Ortsrand sollte mit aufgenommen werden. Die Wohnbaufläche parallel zur Bahnlinie sollte in der Tiefe einer Bauzeile verlängert werden. Die beiden Flächen, Am Schenkengarten und am südlichen Ortseingang, die bereits in der letzten Sitzungsrunde eingebracht wurden, sollten mit aufgenommen werden. 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 41/2018 BM Eßer erläutert ausführlich die Verwaltungsvorlage. AM Dr. Nolten erläutert, dass das KAG geändert werden soll. Dann gebe es mehr Spielraum für die Verwaltung beim Ausbau von kommunalen Straßen. Er bittet, die Entwicklung im Auge zu behalten. AM Winter fragt an, ob im Hinblick auf die avisierten Informationsveranstaltungen für die Anlieger diese mitbestimmen können, was oder ob überhaupt ausgebaut werden soll. Wie bereits ausgeführt, überlege die Landesregierung derzeit eine Änderung des KAG. Insoweit solle die Verwaltung mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen warten, da möglicherweise nach der Gesetzesänderung andere Voraussetzungen vorliegen. BM Eßer erwidert, dass der Rat über das „Ob“ entscheide. Die jeweiligen Anlieger werden im Vorfeld informiert, über Ausbaustandards könne geredet werden. Die derzeitige Fassung des KAG verpflichte die Gemeinde, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Wann eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, ist verwaltungsseitig nicht bekannt. AM Heidbüchel spricht die gemachten Fehler aus der Vergangenheit an, sich dem Straßenausbau und der –unterhaltung nicht ausreichend gewidmet zu haben und erläutert einige Beispiele aus seinem Wohnort Winden. Die Gemeinde müsse sich gesetzestreu verhalten. Die entstehenden Kosten können in Grenzen gehalten werden. Niemand würde aufgrund einer erforderlichen Straßenbaumaßnahme wirtschaftlich an die Grenzen getrieben. Es gebe zu den Inhalten der -9Vorlage und dem gemachten Beschlussvorschlag keine Alternativen, die Gemeinde habe lange genug mit der Umsetzung von Maßnahmen gewartet. AM Dr. Nolten erläutert, dass bis zur erstmaligen Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes Mitte der 90er Jahre die Gemeinde regelmäßig Sanierungsmittel in den Haushalt eingestellt habe. Er stimmt insoweit den Ausführungen seines Vorredners zu. BM Eßer teilt mit, dass die Beitragsbemessung in der Regel bei 50% der Kosten liege, 50% der Kosten trage die Allgemeinheit. Dafür habe die Gemeinde Rückstellungen gebildet. AM Hohn führt aus, dass es sich um ein schwieriges Thema handele, sie habe Probleme mit der Frage, ob ein Neuausbau von Straßen notwendig geworden wäre, wenn frühzeitig Sanierungsarbeiten durchgeführt worden wären. Herr Schmühl erläutert, dass seit Mitte der 1960er Jahre Erschließungskostenbeiträge für den Straßenbau erhoben werden dürfen. Die Frage die hierzu gestellt werden muss, lautet: Wie sind die Straßen vor 50 Jahren gebaut worden und wie werden sie heute genutzt? Heute werden Straßen mit einem erheblich besseren Unterbau versehen als zu früheren Zeiten. Aus diesem Grund übernehmen Unternehmer bei Sanierungen solcher Straßen auch keine Gewährleistung. Das KAG schreibt der Gemeinde eindeutig vor, wie zu verfahren ist. Hierzu hat die Gemeinde auch eine entsprechende Satzung erlassen. Die Beitragssätze wurden letztmalig in 2005 angepasst. Sämtliche in der Vorlage aufgeführten Straßen sind wirtschaftlich abgeschrieben, sodass ein Neuausbau auch deswegen möglich wäre. Es liege eindeutig nicht an der mangelnden Bewirtschaftung der Straßen sondern an den unterschiedlichen Herstellungsstandards im Laufe der Jahrzehnte. AM Winter teilt mit, dass vor ca. 1,5 Jahren neue Wasserleitungen im Traubenweg in Obermaubach verlegt worden sind. Er habe in diesem Zusammenhang darum gebeten, mit dieser Baumaßnahme die Straße auszubauen bei vorheriger Anliegeranhörung. Die Durchführung dieser Maßnahme wäre sinnvoll gewesen, zumal Kosten eingespart worden wären. Mit der Vorlage will die Gemeinde nunmehr anliegerpflichtig ausbauen. Er führt als weiteres Beispiel den baulichen Zustand des Stockweges an. Die Anlieger sind mit dem Straßenzustand zufrieden. BM Eßer stellt fest, dass der Stockweg noch immer als Baustraße ausgeführt ist, ein Erstausbau wurde bis heute nicht durchgeführt. AM Winter ist der Auffassung, dass der Stockweg in den 70er Jahren ausgebaut worden ist. Er spricht zudem eine dringende Sanierung in der Straße „Im Naspel“ an, dort habe eine Firma die Straße aufgerissen und durch diese Maßnahme sind Schäden aufgetreten. Letztlich stellt er fest, dass in den letzten 15-20 Jahren zu wenig in die Straßenunterhaltung investiert worden ist. In diesem Zusammenhang bittet er um eine Aufstellung der Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen der letzten 10 Jahre. Insgesamt stellt er fest, dass die Anlieger in Obermaubach mit dem Ausbauzustand der Gemeindestraßen zufrieden sind und keine anliegerkostenpflichtigen Ausbaumaßnahmen wünschen. Auf die Aussagen seines Vorredners entgegnet AM Kern, dass AM Winter bei der Verlegung neuer Wasserleitungen im Traubenweg die Möglichkeit gehabt hätte, einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Gemeinde zu richten. Er kann nicht nachvollziehen, warum er zu dem Zeitpunkt, als er tätig werden konnte, nichts unternommen habe. AM Heidbüchel stellt fest, dass die Straße Traubenweg bereits in den 90er Jahren auf der Prioritätenliste der Verwaltung gestanden habe. Er habe seinerzeit beantragt, Sanierungen im Dünnbettverfahren vornehmen zu lassen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass eine Sanierung mit dem vorgeschlagenen Verfahren aufgrund des mangelhaften Unterbaus nicht möglich ist, sondern nur ein Neuausbau in Frage kommen könne. Es sei insoweit lange bekannt, dass der Traubenweg nicht mehr sanierungsfähig sei. Dies habe AM Winter wohl vergessen vorzutragen. AM Schmitz sieht die Problematik, dass bei einem beitragspflichtigen Neuausbau Anlieger möglicherweise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. - 10 BM Eßer erläutert, dass es immer die Möglichkeit gebe, fällige Beiträge zu stunden. Es gehe um Maßnahmen, die in einigen Jahren durchgeführt werden, insoweit bestehe die Möglichkeit für die Anlieger, sich hierauf vorzubereiten. AM Braks bittet, die Anlieger frühzeitig über geplanten Ausbaumaßnahmen zu informieren. Herr Schmühl stellt fest, dass die Verwaltung eine konzeptionelle Umsetzung vorgeschlagen hat. Danach müssen verschiedene Straßen in der Gemeinde Kreuzau beitragspflichtig ausgebaut werden. Sollte der Rat den Beschluss fassen, werde die Verwaltung die Bürgerinformationen mit den entstehenden Kosten frühzeitig vorbereiten. Im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Straße Niederdrove fragt AM Kammer, ob er als Anlieger befangen sei. Verwaltungsseitig wird dies verneint, erst beim konkreten Ausbau der Straße sei eine Befangenheit gegeben, heute gehe es um einen Grundsatzbeschluss. Beschlussvorschlag: 1. Den von der Verwaltung erarbeiteten Prioritätenlisten zum beitragspflichtigen Neuausbau von Straßen sowie dem noch ausstehenden Erstausbau von Straßen wird zugestimmt. 2. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich Haushaltsmittel bereitgestellt. Vorher sind die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig über die Absicht in einer Bürgerversammlung zu informieren. Im Vorfeld ist auch zu klären, ob andere Versorgungsleitungen gleichzeitig mitverlegt werden können. Berücksichtigt werden sollte auch eine Überprüfung der Dichtheit der Kanalhausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsbereich. 3. Ab dem Haushaltsjahr 2019 sollen auch jährlich Straßeninstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € bereitgestellt. wieder jährlich 4. Auf eine optische Straßenzustandsbewertung mittels Stereobildbefahrung wird derzeit verzichtet. 5. Die Feststellungen und Empfehlungen gemäß GPA-Prüfbericht 2017, lfd.-Nr. 43 bis 49, sind als erledigt zu betrachten. Beratungsergebnis: 11. 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 38 des Landeswassergesetzes für die Jahre 2018 bis 2023 Vorlage: 45/2018 Beschlussvorschlag: Dem gemäß § 38 LWG aufgestellten Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt. Beratungsergebnis: 12. einstimmig Anfragen Es ergehen keine Anfragen im öffentlichen Teil. Kreuzau, den 26.06.2018 - 11 - Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Drewes-Janssen -