Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
153 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
02.07.18, 13:06
Aktualisiert
02.07.18, 13:06
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 26.06.2018
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kammer, Jürgen
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lennartz, Ulrich
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Drewes-Janssen
3. Herr Gottstein
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates
Vorlage: 51/2018
4.
Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Vorlage: 57/2018
5.
Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim
Vorlage: 58/2013 1. Ergänzung
6.
Erweiterung der Grundschule Winden
Vorlage: 63/2013 1. Ergänzung
7.
Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2
Vorlage: 35/2018
8.
Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes
Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung
9.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung
10.
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 41/2018
11.
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 38 des
Landeswassergesetzes für die Jahre 2018 bis 2023
Vorlage: 45/2018
12.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
2.
Mitteilungen
Es ergehen keine Mitteilungen seitens der Verwaltung.
3.
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
hier: Änderung des Verfahrens der Bekanntmachung der Tagesordnung des Rates
Vorlage: 51/2018
AM Heidbüchel schlägt vor, die nicht mehr für öffentliche Bekanntmachungen genutzten
Informationstafeln interessierten Vereinen zur Verfügung zu stellen, die dann aber auch für die
Pflege und Instandhaltung zuständig wären.
BM Eßer führt aus, dass nichts gegen eine solche Vorgehensweise spreche, die Verwaltung plane
eine Abstimmung mit den jeweiligen Ortsvorstehern vorzunehmen.
AM Dr. Nolten stellt fest, dass im OT Schlagstein keine Bekanntmachungstafel existiert. Er schlägt
vor, die überzähligen Tafeln abzubauen und so zu lagern, dass eine spätere Nutzung möglich ist.
AM Braks spricht die Hinweisbekanntmachungen in der DZ/DN an. Evtl. könne im Hinblick auf die
Hinweisbekanntmachungen auch die SuperSonntag mit einbezogen werden.
BM Eßer erläutert, dass dies aber auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Der Verwaltung
gehe es auch um Einsparung von Personalkosten bzw. effektiveren Einsatz der Gemeindebotin,
da bisher die Aushänge von öffentlichen Bekanntmachungen an allen Standorten der Kästen
fristgerecht ausgehängt werden mussten.
Im Hinblick auf die Aussage in der Verwaltungsvorlage, dass sich Bürger im
Ratsinformationssystem der Gemeinde informieren können, gibt AM Kern zu bedenken, dass
insbesondere ältere Bürger nicht immer über einen Internetanschluss verfügen. Er sehe zudem
keinen großen Einspareffekt.
BM Eßer erwidert, dass alle Termine auch im Amtsblatt publiziert werden. Es gehe darum, der
formalen Verpflichtung nach den Vorgaben der Bekanntmachungsverordnung NRW
nachzukommen.
AM Heidbüchel stimmt inhaltlich der Vorlage zu. BM Eßer schlägt vor, mit den Ortsvorstehern
abzustimmen, welche Kästen stehen bleiben sollen, hiermit erklären sich die AM einverstanden.
Für den OT Obermaubach erklärt AM Winter, dass er sich anbietet, zukünftig die Einladungen in
dem Bekanntmachungskasten aufzuhängen. Hierzu benötige er aber einen Schlüssel für den
Bekanntmachungskasten.
Beschlussvorschlag:
1. Die öffentliche Bekanntmachung der Einladungen zu den Ratssitzungen erfolgt als Aushang an
der Bekanntmachungstafel am Rathaus Kreuzau, Bahnhofstraße 7 (Haupteingang zur
Bahnhofstraße), 52372 Kreuzau. Die Bekanntmachungstafeln (Informationstafeln) in den Ortsteilen
werden durch die Gemeinde Kreuzau künftig eingeschränkt für allgemeine Informationen genutzt.
2. Der § 16 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt angepasst.
§ 16 Öffentliche Bekanntmachungen
Bisherige Fassung
1. Das Verfahren und die Form
Neue Fassung
der entfällt
-4öffentlichen
Bekanntmachung
von
Satzungen richten sich gemäß § 7 Abs. 5
GO nach der Verordnung über die
öffentliche
Bekanntmachung
von
kommunalem Ortsrecht vom 26.08.1999
(GV. NRW. S. 516/SGV.NRW. 2023), soweit
nicht Bundes- oder Landesrecht hierüber
besondere Regelungen enthalten.
2. Die nach der Gemeindeordnung oder
anderen
Rechtsvorschriften
vorgeschriebenen sonstigen öffentlichen
Bekanntmachungen werden in sinngemäßer
Anwendung nach den in Abs. 1 genannten
Vorschriften veröffentlicht, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten
öffentlichen Bekanntmachungen werden,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist, im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau
vollzogen,
wobei
gleichzeitig
durch
Bekanntmachungen in der Dürener Zeitung
und den Dürener Nachrichten auf den
Anschlag hinzuweisen ist. Zeit, Ort und
Tagesordnung
der
Ratsund
Ausschusssitzungen
werden
in
den
Bekanntmachungskästen der Gemeinde
bekannt gemacht.
4. Sind öffentliche Bekanntmachungen in der
in Absatz 3 genannten Form infolge höherer
Gewalt oder sonstiger unabwendbarer
Ereignisse nicht möglich, so geschieht die
Bekanntmachung durch Aushang in den
Bekanntmachungskästen der Gemeinde.
entfällt
1. Öffentliche Bekanntmachungen der
Gemeinde
Kreuzau,
die
durch
Rechtsvorschrift
vorgeschrieben
sind,
werden vollzogen im Amtsblatt der
Gemeinde Kreuzau.
Nachrichtlich
wird
auf
die
erfolgte
Bekanntmachung in der Dürener Zeitung
und den Dürener Nachrichten hingewiesen.
Zeit,
Ort
und
Tagesordnung
der
Ratssitzungen werden durch Aushang an
der
folgenden
Bekanntmachungstafel
öffentlich bekanntgemacht:
Rathaus
Kreuzau
(Haupteingang
zur
Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372
Kreuzau
Bei der Bestimmung der Dauer des
Aushangs sind die in der Geschäftsordnung
festgelegten Ladungsfristen zu beachten.
Auf den einzelnen Bekanntmachungen sind
der Zeitpunkt des Aushangs und der
Zeitpunkt der Abnahme zu bescheinigen.
Die Abnahme darf frühestens am Tage nach
der Ratssitzung erfolgen.
2. Ist eine öffentliche Bekanntmachung in
der in Absatz 1 genannten Form infolge
höherer
Gewalt
oder
sonstiger
unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so
erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise
durch
Aushang
an
der
folgenden
Bekanntmachungstafel
der
Gemeinde
Kreuzau:
Rathaus
Kreuzau
(Haupteingang
zur
Bahnhofstraße), Bahnhofstraße 7, 52372
Kreuzau
Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die
öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1
unverzüglich nachgeholt.
5. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des 3. Der wesentliche Teil der Beschlüsse des
Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde Rates wird im Amtsblatt der Gemeinde
-5Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas
anderes beschlossen wird.
Kreuzau der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht, soweit im Einzelfall nicht etwas
anderes beschlossen wird.
3. Die 3. Änderung der Hauptsatzung wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig, 1 Enthaltung
Gründung einer Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Vorlage: 57/2018
BM Eßer erläutert ausführlich die Vorlage. AM Dr. Nolten trägt vor, dass der Beschlussvorschlag
mitgetragen werde. Es gebe eine große Bandbreite von Betätigungsfeldern, § 107 GO NRW zeige
aber auch die Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen auf. Wichtig für ihn ist, die
Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Blick zu behalten und die Subsidiarität zu beachten, z.B.
beim Zwischenerwerb von Grundstücken. Bei anderen Fällen ist zu prüfen, ob dies von der
Verwaltung in der vorgeschlagenen Konstellation leistbar ist.
AM Heidbüchel stellt fest, dass seine Fraktion in der Vergangenheit hierzu bereits Anregungen
gegeben hat. Der Beschlussvorschlag werde von der SPD-Fraktion unterstützt. Aus seiner Sicht ist
aber die Umsetzung der Aufgaben mit dem vorhandenen eigenen Personal nicht leistbar. Er
schlägt vor, eine räumliche und personelle Trennung von der Kernverwaltung bei der Umsetzung
vorzunehmen. Auch die vorgeschlagene Gesellschaftsform werde akzeptiert, es sollte zudem ein
„schlanker“ Aufsichtsrat installiert werden. Seines Wissens sind im Gebäude des Wasserwerks in
der Urbanusstrasse noch Räumlichkeiten verfügbar, die für diese Zwecke genutzt werden könnten.
AM Kern spricht sich ebenfalls für den BV aus. Über die Personalausstattung müsse noch
nachgedacht werden.
BM Eßer erläutert, dass die derzeitige Diskussion zur Baulandentwicklung die Verwaltung auf die
Idee gebracht hat, den Sachverhalt wieder aufzugreifen. Von daher resultiert auch der Vorschlag,
zunächst mit eigenem Personal im kleinen Rahmen zu beginnen. Wenn größere Aufgaben
anstehen, müsse auch die Frage der Personalausstattung überdacht werden. Zunächst müsse
aber der Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt grundsätzlich die Gründung einer
Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (GDK).
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Gesellschaftervertrag vorzubereiten
und diesen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim
Vorlage: 58/2013 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der derzeitigen Schülerzahlen und der aktuell zumindest gleichbleibenden
Anmeldezahlen zur OGS an der KGS Stockheim wird aus schulfachlicher Sicht dem Ausbau des
Schulgebäudes für den OGS-Bereich zugestimmt. Der Standort Stockheim soll gestärkt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Planungen vorzunehmen und dem Bau- und
-6Planungsausschuss einen mit der Schulleitung und dem Träger der OGS abgestimmten
Planungsentwurf vorzulegen, aus dem auch die zu erwartenden Kosten ersichtlich sind. Dabei soll
auch die Option einer möglichen Aufstockung des zu errichtenden Gebäudes einbezogen werden.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Erweiterung der Grundschule Winden
Vorlage: 63/2013 1. Ergänzung
AM Winter stellt fest, dass 400.000€ investiert werden sollen. Die Grundschule in Winden und
Obermaubach bilden einen Grundschulverbund. Mit einer Umstrukturierung wäre die
vorgeschlagene Maßnahme nicht erforderlich. Das fehlende Raumangebot in Winden ist am
Standort Obermaubach vorhanden. Er gibt auch zu bedenken, dass im Falle weiter sinkender
Schülerzahlen die Grundschule Obermaubach möglicherweise geschlossen werden müsste. Aus
diesem Grund könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
AM Dr. Nolten entgegnet, dass nach Aussage der Schulleitung die vorgesehene Maßnahme den
Standort Obermaubach nicht gefährde.
In diesem Zusammenhang bringt BM Eßer in Erinnerung, dass der Rat den Grundsatzbeschluss
bereits im letzten Jahr gefasst hat.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf zur Erweiterung der Grundschule Winden wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baugenehmigung beim Kreis Düren zu beantragen und das
Bauvorhaben durchzuführen.
Beratungsergebnis:
7.
16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz, Kapitel 2
Vorlage: 35/2018
Beschlussvorschlag:
Die Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule in Winden und der Umbau der Grundschule in
Stockheim werden aus den durch das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mitteln
nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz Nordrhein-Westfalen, Kapitel 2, finanziert.
Sofern ein Restbetrag verbleibt, entscheidet über dessen Verwendung der Rat zu einem späteren
Zeitpunkt.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines
Sportheimes
Vorlage: 52/2015 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau ist weiterhin bereit, die Bemühungen des TSV Stockheim 09 e.V. zum
Neubau eines Sportheimes am Sportplatz Stockheim zu unterstützen.
Ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von ca. 400.000 Euro wird ein Zuschuss von bis zu
200.000 Euro gewährt, sofern die Gesamtfinanzierung durch den Verein konkret sichergestellt ist.
-7Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt je nach Bauabschnitt und nach Vorlage entsprechender
Belege.
Die Gemeinde Kreuzau bleibt Eigentümerin des Sportheimes am Sportplatz Stockheim. Eine
Eigentumsübertragung auf den Verein erfolgt nicht.
Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag über die Bezuschussung des
Baus eines Vereinsheimes mit dem Verein abzuschließen.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016 2. Ergänzung
BM Eßer erläutert, dass die Verwaltungsvorlage bereits intensiv im Umwelt- und Bau-und
Planungsausschuss mit unterschiedlichen Beratungsergebnissen zu den einzelnen Ortsteilen
beraten worden ist. Er fragt an, ob im Block oder wieder einzeln abgestimmt werden soll.
AM Dr. Nolten teilt mit, dass aus seiner Sicht im Block abgestimmt werden könne. Er weist
daraufhin, dass im Bau- und Planungsausschuss bei der Protokollierung der letzten Sitzung eine
Fläche südlich von Leversbach noch in die Karte eingezeichnet werden sollte. Dies ist
verwaltungsseitig bereits erfolgt.
Auch AM Heidbüchel spricht sich für eine Gesamtabstimmung aus.
Zur besseren Übersicht schlägt AM Heidbüchel vor, die ausgewiesenen Flächen zu nummerieren,
die Verwaltung wird diesen Hinweis umsetzen.
AM Hohn spricht sich grundsätzlich gegen die Ausweisung neuer Baugebiete mit einhergehender
Flächenversiegelung aus. Aufgrund der Entwicklungen im Hinblick auf den demographischen
Wandel gebe es zukünftig weniger Zuwächse in der Bevölkerung. In den Ortsteilen seien noch
genügend Baulücken vorhanden. Sie werde daher gegen den Beschlussvorschlag stimmen.
BM Eßer schlägt vor, den ortsteilbezogenen Einzelabstimmungsergebnissen aus den
Fachausschüssen einen Beschlusssatz voranzustellen.
Hiermit sind die AM einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in die künftigen Gespräche mit der Bezirksregierung zur
Neuaufstellung des Flächennutzungsplan zur Entwicklung kleinerer Ortsteile ausgehend von den
in der Verwaltungsvorlage unterbreiteten Vorschlägen mit folgender Maßgabe zu gehen:
-8Bergheim:
Bilstein:
Bogheim:
Leversbach:
Obermaubach:
Thum:
Üdingen:
Untermaubach:
Boich:
Schlagstein:
Winden:
Beratungsergebnis:
10.
Die Flächen 1,3 und 4 bleiben bestehen. Fläche 2 wird erweitert. Eine
weitere Fläche 5 nördlich von Bergheim wird mit aufgenommen.
Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt.
Die Flächen 1 und 2 werden gestrichen.
Zum Verwaltungsvorschlag wird die Fläche auf der gegenüberliegenden
Straßenseite als Abrundung mit aufgenommen. Die südlich bereits bebaute
Fläche (Albert-Magnus-Str.) sollte als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Zwei kleinere nördlich gelegene Flächen werden mit aufgenommen.
Die Fläche am Tennisplatz wird gestrichen. Eine weitere Fläche hinter der
Grundschule wird mit aufgenommen.
Dem Verwaltungsvorschlag wird gefolgt.
Die Fläche 1 sollte zur Abgrenzung sinnvoll geteilt werden. Die Fläche des
Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie die Fläche des Sportplatzes
Untermaubach mit aufgenommen werden mit der Absicht, maximal einen der
beiden Sportplätze als Wohnbaufläche auszuweisen.
Die heute bereits als Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche zwischen Rurstr.
und der Straße Im Schnürchen wird mit Ausnahme des bereits bestehenden
Hauses und der positiven Bauvoranfrage für ein anderes Grundstück
zurückgenommen. Die Fläche des Sportplatzes sollte zunächst ebenso wie
die Fläche des Sportplatzes Üdingen mit aufgenommen werden mit der
Absicht, maximal einen der beiden Sportplätze als Wohnbaufläche
auszuweisen.
Die landwirtschaftliche Fläche westlich am Ortsrand sollte mit aufgenommen
werden.
Die Wohnbaufläche parallel zur Bahnlinie sollte in der Tiefe einer Bauzeile
verlängert werden.
Die beiden Flächen, Am Schenkengarten und am südlichen Ortseingang, die
bereits in der letzten Sitzungsrunde eingebracht wurden, sollten mit
aufgenommen werden.
15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestraßen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 41/2018
BM Eßer erläutert ausführlich die Verwaltungsvorlage.
AM Dr. Nolten erläutert, dass das KAG geändert werden soll. Dann gebe es mehr Spielraum für
die Verwaltung beim Ausbau von kommunalen Straßen. Er bittet, die Entwicklung im Auge zu
behalten.
AM Winter fragt an, ob im Hinblick auf die avisierten Informationsveranstaltungen für die Anlieger
diese mitbestimmen können, was oder ob überhaupt ausgebaut werden soll. Wie bereits
ausgeführt, überlege die Landesregierung derzeit eine Änderung des KAG. Insoweit solle die
Verwaltung mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen warten, da möglicherweise nach der
Gesetzesänderung andere Voraussetzungen vorliegen.
BM Eßer erwidert, dass der Rat über das „Ob“ entscheide. Die jeweiligen Anlieger werden im
Vorfeld informiert, über Ausbaustandards könne geredet werden. Die derzeitige Fassung des KAG
verpflichte die Gemeinde, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Wann eine Änderung der
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, ist verwaltungsseitig nicht bekannt.
AM Heidbüchel spricht die gemachten Fehler aus der Vergangenheit an, sich dem Straßenausbau
und der –unterhaltung nicht ausreichend gewidmet zu haben und erläutert einige Beispiele aus
seinem Wohnort Winden. Die Gemeinde müsse sich gesetzestreu verhalten. Die entstehenden
Kosten können in Grenzen gehalten werden. Niemand würde aufgrund einer erforderlichen
Straßenbaumaßnahme wirtschaftlich an die Grenzen getrieben. Es gebe zu den Inhalten der
-9Vorlage und dem gemachten Beschlussvorschlag keine Alternativen, die Gemeinde habe lange
genug mit der Umsetzung von Maßnahmen gewartet.
AM Dr. Nolten erläutert, dass bis zur erstmaligen Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
Mitte der 90er Jahre die Gemeinde regelmäßig Sanierungsmittel in den Haushalt eingestellt habe.
Er stimmt insoweit den Ausführungen seines Vorredners zu.
BM Eßer teilt mit, dass die Beitragsbemessung in der Regel bei 50% der Kosten liege, 50% der
Kosten trage die Allgemeinheit. Dafür habe die Gemeinde Rückstellungen gebildet.
AM Hohn führt aus, dass es sich um ein schwieriges Thema handele, sie habe Probleme mit der
Frage, ob ein Neuausbau von Straßen notwendig geworden wäre, wenn frühzeitig
Sanierungsarbeiten durchgeführt worden wären.
Herr Schmühl erläutert, dass seit Mitte der 1960er Jahre Erschließungskostenbeiträge für den
Straßenbau erhoben werden dürfen. Die Frage die hierzu gestellt werden muss, lautet: Wie sind
die Straßen vor 50 Jahren gebaut worden und wie werden sie heute genutzt? Heute werden
Straßen mit einem erheblich besseren Unterbau versehen als zu früheren Zeiten. Aus diesem
Grund übernehmen Unternehmer bei Sanierungen solcher Straßen auch keine Gewährleistung.
Das KAG schreibt der Gemeinde eindeutig vor, wie zu verfahren ist. Hierzu hat die Gemeinde auch
eine entsprechende Satzung erlassen. Die Beitragssätze wurden letztmalig in 2005 angepasst.
Sämtliche in der Vorlage aufgeführten Straßen sind wirtschaftlich abgeschrieben, sodass ein
Neuausbau auch deswegen möglich wäre. Es liege eindeutig nicht an der mangelnden
Bewirtschaftung der Straßen sondern an den unterschiedlichen Herstellungsstandards im Laufe
der Jahrzehnte.
AM Winter teilt mit, dass vor ca. 1,5 Jahren neue Wasserleitungen im Traubenweg in
Obermaubach verlegt worden sind. Er habe in diesem Zusammenhang darum gebeten, mit dieser
Baumaßnahme die Straße auszubauen bei vorheriger Anliegeranhörung. Die Durchführung dieser
Maßnahme wäre sinnvoll gewesen, zumal Kosten eingespart worden wären. Mit der Vorlage will
die Gemeinde nunmehr anliegerpflichtig ausbauen. Er führt als weiteres Beispiel den baulichen
Zustand des Stockweges an. Die Anlieger sind mit dem Straßenzustand zufrieden.
BM Eßer stellt fest, dass der Stockweg noch immer als Baustraße ausgeführt ist, ein Erstausbau
wurde bis heute nicht durchgeführt. AM Winter ist der Auffassung, dass der Stockweg in den 70er
Jahren ausgebaut worden ist. Er spricht zudem eine dringende Sanierung in der Straße „Im
Naspel“ an, dort habe eine Firma die Straße aufgerissen und durch diese Maßnahme sind
Schäden aufgetreten.
Letztlich stellt er fest, dass in den letzten 15-20 Jahren zu wenig in die Straßenunterhaltung
investiert worden ist. In diesem Zusammenhang bittet er um eine Aufstellung der
Reparaturmaßnahmen an Gemeindestraßen der letzten 10 Jahre. Insgesamt stellt er fest, dass die
Anlieger in Obermaubach mit dem Ausbauzustand der Gemeindestraßen zufrieden sind und keine
anliegerkostenpflichtigen Ausbaumaßnahmen wünschen.
Auf die Aussagen seines Vorredners entgegnet AM Kern, dass AM Winter bei der Verlegung neuer
Wasserleitungen im Traubenweg die Möglichkeit gehabt hätte, einen entsprechenden schriftlichen
Antrag an die Gemeinde zu richten. Er kann nicht nachvollziehen, warum er zu dem Zeitpunkt, als
er tätig werden konnte, nichts unternommen habe.
AM Heidbüchel stellt fest, dass die Straße Traubenweg bereits in den 90er Jahren auf der
Prioritätenliste der Verwaltung gestanden habe. Er habe seinerzeit beantragt, Sanierungen im
Dünnbettverfahren vornehmen zu lassen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass eine
Sanierung mit dem vorgeschlagenen Verfahren aufgrund des mangelhaften Unterbaus nicht
möglich ist, sondern nur ein Neuausbau in Frage kommen könne. Es sei insoweit lange bekannt,
dass der Traubenweg nicht mehr sanierungsfähig sei. Dies habe AM Winter wohl vergessen
vorzutragen.
AM Schmitz sieht die Problematik, dass bei einem beitragspflichtigen Neuausbau Anlieger
möglicherweise in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
- 10 BM Eßer erläutert, dass es immer die Möglichkeit gebe, fällige Beiträge zu stunden. Es gehe um
Maßnahmen, die in einigen Jahren durchgeführt werden, insoweit bestehe die Möglichkeit für die
Anlieger, sich hierauf vorzubereiten.
AM Braks bittet, die Anlieger frühzeitig über geplanten Ausbaumaßnahmen zu informieren.
Herr Schmühl stellt fest, dass die Verwaltung eine konzeptionelle Umsetzung vorgeschlagen hat.
Danach müssen verschiedene Straßen in der Gemeinde Kreuzau beitragspflichtig ausgebaut
werden. Sollte der Rat den Beschluss fassen, werde die Verwaltung die Bürgerinformationen mit
den entstehenden Kosten frühzeitig vorbereiten.
Im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Straße Niederdrove fragt AM Kammer, ob er als
Anlieger befangen sei. Verwaltungsseitig wird dies verneint, erst beim konkreten Ausbau der
Straße sei eine Befangenheit gegeben, heute gehe es um einen Grundsatzbeschluss.
Beschlussvorschlag:
1. Den von der Verwaltung erarbeiteten Prioritätenlisten zum beitragspflichtigen Neuausbau
von Straßen sowie dem noch ausstehenden Erstausbau von Straßen wird zugestimmt.
2. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich
Haushaltsmittel bereitgestellt. Vorher sind die betroffenen Grundstückseigentümer
frühzeitig über die Absicht in einer Bürgerversammlung zu informieren.
Im Vorfeld ist auch zu klären, ob andere Versorgungsleitungen gleichzeitig mitverlegt
werden können.
Berücksichtigt werden sollte auch eine Überprüfung der Dichtheit der Kanalhausanschlüsse
im öffentlichen Verkehrsbereich.
3. Ab
dem
Haushaltsjahr
2019
sollen
auch
jährlich
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu werden
zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,- € bereitgestellt.
wieder
jährlich
4. Auf eine optische Straßenzustandsbewertung mittels Stereobildbefahrung wird derzeit
verzichtet.
5. Die Feststellungen und Empfehlungen gemäß GPA-Prüfbericht 2017, lfd.-Nr. 43 bis 49,
sind als erledigt zu betrachten.
Beratungsergebnis:
11.
16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß §
38 des Landeswassergesetzes für die Jahre 2018 bis 2023
Vorlage: 45/2018
Beschlussvorschlag:
Dem gemäß § 38 LWG aufgestellten Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den
Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen im öffentlichen Teil.
Kreuzau, den 26.06.2018
- 11 -
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Drewes-Janssen -