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Beschlusstext (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
24 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
04.07.18, 18:01
Aktualisiert
04.07.18, 18:01
Beschlusstext (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 04.07.2018 Beschlussauszug aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 26.06.2018, 18:00 Uhr. 2. Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß (V-94/2018) Ausschussvorsitzender H. Kemmerling begrüßt den Werkleiter des Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden, Herrn Jörg Kemmerling, der das Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß ausführlich erläutert. Das Inhaltsverzeichnis ist Vorgabe der Landesregierung ist, die ersten Punkten sind statistische Angaben. Die Schwerpunkte werden auf die Gefährdungsanalyse sowie auf die Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung gelegt. Wegen der Schadensrate der Hausanschlüsse ist Handlungsbedarf notwendig. Zur Betrachtung der Löschwasserversorgung stehen in Kürze Gespräche mit der Wehrleitung an. Die Fragen der Ausschussmitglieder werden durch Herrn J. Kemmerling beantwortet. Herr Berth fragt, warum das Konzept nicht vom Rat beschlossen werden kann, andere Kommunen haben die Bezirksregierung um eine Fristverlängerung gebeten. Bürgermeister Kunth erläutert, dass das Konzept fristgemäß fertig gestellt wurde und die Dringlichkeitsentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss der Fristwahrung dient. Einen Beschluss durch den Rat sieht er bezüglich der Fristverschiebung mit Absprache der Bezirksregierung jedoch als möglich. Herr J. Kemmerling ergänzt, dass bis auf die Gemeinde Merzenich alle Kommunen die Frist einhalten. Ausschussvorsitzender H. Kemmerling vertritt die Auffassung, dass das Konzept keine kritischen Punkte beinhaltet. Daher kann dieses im Wege der Dringlichkeit durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden. Dr. Wollseifen ergänzt, dass es sich bei den Punkten 1 - 7 nur um statistische Angaben handelt und kein Diskussionsbedarf besteht. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig bei drei Enthaltungen, das vorliegende Wasserversorgungskonzept (Anlage 1) der Gemeinde Vettweiß im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW zu beschließen.