Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
24 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
04.07.18, 18:01
Aktualisiert
04.07.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 04.07.2018
Beschlussauszug
aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 26.06.2018, 18:00 Uhr.
2.
Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß
(V-94/2018)
Ausschussvorsitzender
H.
Kemmerling
begrüßt
den
Werkleiter
des
Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden, Herrn Jörg Kemmerling, der
das Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß ausführlich erläutert. Das
Inhaltsverzeichnis ist Vorgabe der Landesregierung ist, die ersten Punkten sind
statistische Angaben. Die Schwerpunkte werden auf die Gefährdungsanalyse sowie auf
die Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
gelegt. Wegen der Schadensrate der Hausanschlüsse ist Handlungsbedarf notwendig.
Zur Betrachtung der Löschwasserversorgung stehen in Kürze Gespräche mit der
Wehrleitung an.
Die Fragen der Ausschussmitglieder werden durch Herrn J. Kemmerling beantwortet.
Herr Berth fragt, warum das Konzept nicht vom Rat beschlossen werden kann, andere
Kommunen haben die Bezirksregierung um eine Fristverlängerung gebeten.
Bürgermeister Kunth erläutert, dass das Konzept fristgemäß fertig gestellt wurde und die
Dringlichkeitsentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss der Fristwahrung
dient. Einen Beschluss durch den Rat sieht er bezüglich der Fristverschiebung mit
Absprache der Bezirksregierung jedoch als möglich.
Herr J. Kemmerling ergänzt, dass bis auf die Gemeinde Merzenich alle Kommunen die
Frist einhalten.
Ausschussvorsitzender H. Kemmerling vertritt die Auffassung, dass das Konzept keine
kritischen Punkte beinhaltet. Daher kann dieses im Wege der Dringlichkeit durch den
Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden. Dr. Wollseifen ergänzt, dass es sich
bei den Punkten 1 - 7 nur um statistische Angaben handelt und kein Diskussionsbedarf
besteht.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig bei drei Enthaltungen, das vorliegende
Wasserversorgungskonzept (Anlage 1) der Gemeinde Vettweiß im Wege der
Dringlichkeit gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW zu beschließen.