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Vorlage (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
15.06.18, 18:00
Aktualisiert
03.07.18, 18:01
Vorlage (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.06.2018 Dezernat: II Bearbeiter/in: Hüvelmann, Peter Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-94/2018 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 26.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss am 28.06.2018 Gemeinderat am 12.07.2018 - öffentlich - Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß Begründung: Nach § 31 Absatz 3 des Landeswassergesetztes NRW haben die Gemeinden erstmalig zum 01.01.2018 ein Wasserversorgungskonzept zu erstellen. Durch Erlass des zuständigen Ministeriums wurde die Frist für die Vorlage des Wasserversorgungskonzeptes auf den 30.06.2018 verlängert. Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung am 16.02.2017 einstimmig beschlossen, den Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden mit der Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes zu beauftragen. Das Wasserversorgungskonzept liegt nunmehr vor und wird den Ausschussmitgliedern in der Sitzung von Werkleiter Kemmerling entsprechend vorgestellt und erläutert. Damit das Wasserversorgungskonzept fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt werden kann, ist dieses vom Haupt- und Finanzausschuss im Wege der Dringlichkeit zu beschließen. Beschlussvorschlag: Der Hauptund Finanzausschuss beschließt das vorliegende Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Vettweiß.im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 GONRW.