Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Anlegung von Blühstreifen / Blühflächen auf gemeindlichen Brachflächen, ungenutzten gemeindlichen Wegen usw.)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
115 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 18:00
Aktualisiert
15.06.18, 18:00
Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Anlegung von Blühstreifen / Blühflächen auf gemeindlichen Brachflächen, ungenutzten gemeindlichen Wegen usw.)

öffnen download melden Dateigröße: 115 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 12.06.2018 Dezernat: S Bearbeiter/in: Müller, Albert Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-90/2018 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 26.06.2018 - öffentlich - Antrag der CDU-Fraktion auf Anlegung von Blühstreifen / Blühflächen auf gemeindlichen Brachflächen, ungenutzten gemeindlichen Wegen usw. Begründung: Der Antrag der CDU-Fraktion ist anliegend beigefügt. Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzungsrunde die unter Punkt 1 – 5 auflisteten Fragen klären und in einer Vorlage zusammenfassen. Abschließend sollte der Ausschuss dann dem Rat eine Entscheidungsempfehlung zugeleiten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung 1. eine Übersicht zu erstellen, die die gemeindeeigenen Brachflächen, ungenutzten gemeindlichen Wege und Wegraine aufzeigt, wo eine Aussaat mit ortstypischem Saatgut (einjährig-/ mehrjährig) zur Anlage von Blühflächen bzw. Blühstreifen sinnvoll und praktikabel ist, 2. die aktiven LandwirteIinnen der Gemeinde Vettweiß in die beantragte Maßnahme einzubeziehen und um freiwillige Beteiligung bzw. um Unterstützung zu bitten, 3. mit der zuständigen Behörde abzuklären, ob die Blühstreifen / Blühflächen in der angedachten Form als Ausgleichsmaßnahmen für zukünftige Maßnahmen angerechnet werden können bzw. das Ökopunktekonto der Gemeinde aufbessern, 4. die Möglichkeiten der Förderfähigkeit bzw. die Anforderung an derartige Anlagen zu prüfen, 5. die „Biologischen Station“ in die fachliche Begleitung einzubinden. Auswirkungen auf den Haushalt: Können erst zu einem späteren Zeitpunkt angegeben werden.