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Fraktionsantrag (Antrag 8/18 der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 22.06.2018; hier: Resolution zur Verringerung des Fluglärms vom Flughafen Düsseldorf)

Daten

Kommune
Willich
Größe
136 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
29.06.18, 10:35
Aktualisiert
29.06.18, 10:35
Fraktionsantrag (Antrag 8/18 der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 22.06.2018;
hier: Resolution zur Verringerung des Fluglärms vom Flughafen Düsseldorf) Fraktionsantrag (Antrag 8/18 der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 22.06.2018;
hier: Resolution zur Verringerung des Fluglärms vom Flughafen Düsseldorf)

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Fraktionsantrag - öffentlich - STADT WILLICH Fachbereich Geschäftsbereich Datum 18/291 Natur und Lebensraum Stadtplanung 28.06.2018 Aktenzeichen Beratungsfolge TOP Rat Sitzungsdatum 11.07.2018 Betreff: Antrag 8/18 der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 22.06.2018; hier: Resolution zur Verringerung des Fluglärms vom Flughafen Düsseldorf Sachverhalt: Mit o.g. Antrag regt die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN an, im Rahmen einer Resolution des Rats der Stadt Willich den Flughafen Düsseldorf dazu anzuhalten, die bestehende Entgeltordnung zu überarbeiten. Ziel ist es, die Fluggesellschaften aufzufordern, leisere Flugzeugmuster – insbesondere in den Tagesrandzeiten – einzusetzen sowie Anreize zu unterbinden, Verkehre weit in die Tagesrandzeiten zu verlagern. Am 15. März 2009 hat die Europäische Union eine Richtlinie über Flughafenentgelte verabschiedet (RL 2009/12/EG). In Deutschland ist die Richtlinie im Mai 2012 in geltendes Recht umgewandelt und im neuen § 19b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verankert worden. Dieses Gesetz regelt heute in Deutschland die Entgeltgenehmigung für alle Flughäfen mit mehr als fünf Millionen Fluggastbewegungen pro Jahr. Eine Differenzierung der Entgelte zur Verfolgung von öffentlichen oder allgemeinen Interessen ist für Verkehrsflughäfen durch den Gesetzgeber hierbei ausdrücklich vorgesehen. Flughafenentgelte werden in Höhe und Struktur von den jeweiligen Flughafenbetreibern festgelegt und unterliegen der Genehmigungspflicht durch die zuständigen Landesluftfahrtbehörden. Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten): Erläuterung: Auswirkungen auf die: (aktuelles HHJahr) (1. Folgejahr) (2. Folgejahr) (3. Folgejahr) Ergebnisrechnung Finanzrechnung Nachrichtlich: Bei Investitionsmaßnahmen ≥ 100.000 Euro ist ergänzend die normierte Folgekostenbetrachtung vorzulegen. Stellungnahme des Stadtkämmerers: Beschlussempfehlung: Die Stadt Willich, vertreten durch den Rat der Stadt Willich, fordert den Flughafen Düsseldorf auf: Die Landeentgelte / Lärmkomponenten von 6.00 - 6.59 Uhr und von 21.00 – 2159 Uhr sollen auf den selben Wert erhöht werden, wie auf den jetzt geltenden Wert von 22.00 – 22.59 Uhr. (Martina Stall) Technische Beigeordnete Anlage(n): Fraktionsantrag Grüne 8.18 vom 22.06.2018 Entgeltordnung DUS Fraktionsantrag 18/291 Seite 2 von 2