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Mitteilung (Weiteres Vorgehen Brandschutzbedarfsplan)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
24 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
04.07.18, 15:56
Aktualisiert
04.07.18, 15:56
Mitteilung (Weiteres Vorgehen Brandschutzbedarfsplan) Mitteilung (Weiteres Vorgehen Brandschutzbedarfsplan)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Sp Jülich, 05.06.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 145/2018 Mitteilung Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 04.07.2018 TOP Ergebnisse Weiteres Vorgehen Brandschutzbedarfsplan Aktueller Stand und Zeitplan Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Wie bereits in der letzten Sitzungsrunde mitgeteilt, gibt es aufgrund des Schnellbriefes 107/2018 vom 23.04.2018 des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisbrandmeisters und der Bezirksregierung, die dem Brandschutzbedarfsplan zu Grunde liegenden Schutzziele (Eintreffzeiten der Feuerwehr) entsprechend zu ändern. Deshalb empfiehlt es sich, den in Arbeit befindlichen Brandschutzbedarfsplan anzupassen. In diesem Zusammenhang werden je nach Bebauungsart (Gewerbegebiet, Wohnbebauung, Anzahl hoher Gebäude) differenzierte Beurteilungsklassen mit unterschiedlichen Schutzzielen definiert. Um trotz dieser erforderlichen und sinnvollen Anpassung die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes zu forcieren, hat am 01.06.2018 in größerer Runde ein Abstimmungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der beauftragten Fachfirma stattgefunden. Zu Beginn des Gespräches wurde auch seitens der Fachfirma eingeräumt, dass die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Jülich wider Erwarten schleppend erfolgte. Allerdings wurden schon umfangreiche Erhebungen, u.a. im Rahmen der Befahrung des Stadtgebietes gemacht, so dass die Sollkonzeption aufgrund der neuen Schutzziele schnell anzupassen sein wird. Aus diesem Grund macht es auch keinen Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt über einen Vertragsausstieg nachzudenken. Vielmehr wurde nunmehr folgender straffer Zeitplan verbindlich vereinbart: 1. bis Mitte Juni erfolgt die Zulieferung der Kapitel 5 und 6 des Brandschutzbedarfsplans (neue Schutzziele, neues Soll, Klärung erforderlicher Standorte) 2. bis Ende Juni Rückmeldung unsererseits bzgl. Kapitel 5 und 6 3. bis Ende Juni Ergebnisse der Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsaussage / Dienstplan (der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr) 4. bis Anfang / Mitte Juli Kapitel 7-9 (Maßnahmen, Kosten etc.) und Vorlage des komplett durchgeschriebenen Entwurfs 5. bis Mitte Juli sollen parallel die Kapitel 5 und 6 vorab mit dem Kreisbrandmeister abgestimmt werden 6. im August / nach den Sommerferien soll in einem gemeinsamen Termin die Vorstellung an Arbeitskreis Politik und die Führungskräfte Feuerwehr unter Einbeziehung der beauftragten Fachfirma erfolgen. Die Bezirksregierung wird über die geplante und angepasste Vorgehensweise zeitnah informiert. Ergänzung: Mit Schnellbrief Nr. 124/2018 vom 17.05.2018 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW darüber, dass es bezüglich des Verfahrens der Zulassung einer Ausnahme nach § 10 Satz 3 BHKG (Ausnahme von der Verpflichtung zur Einrichtung einer ständig besetzten hauptamtlichen Feuerwache) durch die Bezirksregierungen einen neuen Erlassentwurf des Ministeriums des Inneren gibt. Lt. Städte- und Gemeindebund erweitert dieser Entwurf den kommunalen Gestaltungsspielraum. Mitteilung 145/2018 Seite 2