Daten
Kommune
Jülich
Größe
24 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
04.07.18, 15:56
Aktualisiert
04.07.18, 15:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32/Sp
Jülich, 05.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 145/2018
Mitteilung
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.07.2018
TOP
Ergebnisse
Weiteres Vorgehen Brandschutzbedarfsplan
Aktueller Stand und Zeitplan
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
Wie bereits in der letzten Sitzungsrunde mitgeteilt, gibt es aufgrund des Schnellbriefes 107/2018
vom 23.04.2018 des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisbrandmeisters und der Bezirksregierung, die dem Brandschutzbedarfsplan zu Grunde liegenden Schutzziele (Eintreffzeiten der Feuerwehr) entsprechend zu ändern.
Deshalb empfiehlt es sich, den in Arbeit befindlichen Brandschutzbedarfsplan anzupassen. In diesem Zusammenhang werden je nach Bebauungsart (Gewerbegebiet, Wohnbebauung, Anzahl hoher
Gebäude) differenzierte Beurteilungsklassen mit unterschiedlichen Schutzzielen definiert.
Um trotz dieser erforderlichen und sinnvollen Anpassung die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes zu forcieren, hat am 01.06.2018 in größerer Runde ein Abstimmungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der beauftragten Fachfirma stattgefunden.
Zu Beginn des Gespräches wurde auch seitens der Fachfirma eingeräumt, dass die Erstellung des
Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Jülich wider Erwarten schleppend erfolgte.
Allerdings wurden schon umfangreiche Erhebungen, u.a. im Rahmen der Befahrung des Stadtgebietes gemacht, so dass die Sollkonzeption aufgrund der neuen Schutzziele schnell anzupassen sein
wird.
Aus diesem Grund macht es auch keinen Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt über einen Vertragsausstieg
nachzudenken.
Vielmehr wurde nunmehr folgender straffer Zeitplan verbindlich vereinbart:
1. bis Mitte Juni erfolgt die Zulieferung der Kapitel 5 und 6 des Brandschutzbedarfsplans (neue
Schutzziele, neues Soll, Klärung erforderlicher Standorte)
2. bis Ende Juni Rückmeldung unsererseits bzgl. Kapitel 5 und 6
3. bis Ende Juni Ergebnisse der Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsaussage / Dienstplan (der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr)
4. bis Anfang / Mitte Juli Kapitel 7-9 (Maßnahmen, Kosten etc.) und Vorlage des komplett
durchgeschriebenen Entwurfs
5. bis Mitte Juli sollen parallel die Kapitel 5 und 6 vorab mit dem Kreisbrandmeister abgestimmt
werden
6. im August / nach den Sommerferien soll in einem gemeinsamen Termin die Vorstellung an
Arbeitskreis Politik und die Führungskräfte Feuerwehr unter Einbeziehung der beauftragten Fachfirma erfolgen.
Die Bezirksregierung wird über die geplante und angepasste Vorgehensweise zeitnah informiert.
Ergänzung:
Mit Schnellbrief Nr. 124/2018 vom 17.05.2018 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW
darüber, dass es bezüglich des Verfahrens der Zulassung einer Ausnahme nach § 10 Satz 3 BHKG
(Ausnahme von der Verpflichtung zur Einrichtung einer ständig besetzten hauptamtlichen Feuerwache) durch die Bezirksregierungen einen neuen Erlassentwurf des Ministeriums des Inneren gibt.
Lt. Städte- und Gemeindebund erweitert dieser Entwurf den kommunalen Gestaltungsspielraum.
Mitteilung 145/2018
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