Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
29.06.18, 13:38
Aktualisiert
29.06.18, 13:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 25.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 181/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
11.07.2018
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Ergebnisse
Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2010
Anlg.:-220/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 wird an den Rechnungsprüfungsaussschuss verwiesen.
Begründung:
Mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) haben die Kommunen nicht
nur einen „eigenen“ Jahresabschluss aufzustellen, sondern gemäß § 116 der Gemeindeordnung
NRW ab dem Jahr 2010 auch einen „Gesamtabschluss“.
Der Gesamtabschluss bezieht, wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die verselbständigten Aufgabenbereiche und die Beteiligungen mit ein. Er legt somit Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerledigung und die wirtschaftliche Entwicklung aller Organisationseinheiten der
Kommune ab. Jahresabschluss und Gesamtabschluss zusammen werden erstmals einen vollständigen Überblick über Vermögen, Schulden sowie den Ressourcenverbrauch bei den Kommunen ermöglichen.
Geschäftsbeziehungen zwischen der Kommune und den Betrieben sowie der Betriebe untereinander
sind zu eliminieren („Konsolidierung“).
Entsprechend dem Jahresabschluss der Kommune besteht der Gesamtabschluss aus
- der Gesamtbilanz,
- der Gesamtergebnisrechnung,
- dem Gesamtanhang sowie
- dem Gesamtlagebericht.
Ebenso gelten für die Aufstellung, Prüfung und Feststellung gleichlautende Vorschriften.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses ist dem Rat zuzuleiten, der diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweist. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Durchführung
der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bzw. gem. § 103 Absatz 5 GO eines Dritten.
Das Ergebnis der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Den vom Rechnungsausschuss geprüften Gesamtabschluss stellt der Rat fest und
erteilt dem Bürgermeister Entlastung.
Die Erstellung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2010 erfolgte mit Unterstützung der HS-Regio
Wirtschaftsprüfung GmbH. Mit der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 hat der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Beschluss vom 19.09.2016 die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) beauftragt. Die Prüfung des Entwurfes durch die GPA ist bereits erfolgt, der Prüfbericht ist der Vorlage beigefügt. Abweichend vom oben dargestellten Ablauf kann daher dem Rat ein schon geprüfter
Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 vorgelegt werden.
Auch dieser schon geprüfte Entwurf ist dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen, damit dieser
sich mit dem Abschluss befassen kann und o.a. Bestätigungsvermerk beschließen kann. Danach
erfolgt die Feststellung und Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat.
Die Bilanzsumme des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 beläuft sich auf 397.823.344,24 €. Die
Gesamtergebnisrechnung 2010 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 17.142.053,39 € ab.
Maßgeblich für den hohen Jahresfehlbetrag ist in erster Linie das Ergebnis des Stadthaushaltes (11,5 Millionen €) sowie das außerordentliche Ergebnis der Stadtwerke (bedingt durch das Solarthermische Kraftwerk -6,6 Millionen €).
Bezüglich weiterer Erläuterungen zu den einzelnen Bilanz- und Ergebnisrechnungspositionen wird
auf den Anhang und den Lagebericht verwiesen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 181/2018
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 181/2018
Seite 3