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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 47 "Rübenstraße II" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
27.06.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 47 "Rübenstraße II"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 47 "Rübenstraße II"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 04.06.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 140/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 25.06.2018 TOP Ergebnisse Einstimmig; Enthaltungen: 0 Bebauungsplan Nr. A 47 "Rübenstraße II" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 Anlg.: 2 61 60 63 III SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 47 "Rübenstraße II" aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Grünbereich westlich der Rübenstraße den Bau einer Lagerhalle für die in unmittelbarer Nähe ansässigen Speditionsfirma zu ermöglichen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2018 zu entnehmen. Begründung: Es liegt ein Antrag vor, auf der im Bereichsgrenzenplan dargestellten Grünfläche eine Lagerhalle mit den Abmessungen ca. 35 x 50 m und max. 15 m Höhe zu errichten. Im seit dem 19.08.1988 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 91 "Rübenstraße" ist dieser Bereich als Grünfläche – Brachfläche, natürliche Entwicklung - und teilweise als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Düren bestehen gegen dieses Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken. Da noch nicht feststeht, wie groß die benötigte Fläche insgesamt sein wird, kann sich der Bereichsgrenzenplan noch ändern. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen diese Bebauungsplanänderung keine Bedenken. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2018 und der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 91 "Rübenstraße" beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 140/2018 X nein nein Seite 2