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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 35 "Bastionstraße" Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
27.06.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 35 "Bastionstraße"
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 35 "Bastionstraße"
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 04.06.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 141/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 25.06.2018 TOP Ergebnisse Einstimmig; Enthaltungen: 0 Bebauungsplan Nr. A 35 "Bastionstraße" Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 3 61 60 63 66 III SD.Net Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. A 35 "Bastionstraße" wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 35 " Bastionstraße " beschlossen, mit dem Ziel, die planungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, auf dem ehemaligen Gelände der Telekom eine mehrgeschossige Wohnbebauung zu ermöglichen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 fand in der Zeit vom 14.05.2018 bis einschl. 08.06.2018 statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. Durch die Terminvorverlegung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ist es nicht möglich gewesen, eventuell eingegangene Anregungen und Stellungnahmen mit Datum 08.06.2018 abwägungsmäßig zu berücksichtigen. Daher wird die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung und der jetzt zu beschließenden öffentlichen Auslegung in der Vorlage zum Satzungsbeschluss behandelt. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan, der B-Planentwurf und die Begründung beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. A 35 "Bastionstraße" gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 141/2018 X nein nein Seite 2