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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 80.3 "Nördl. Victor-Gollancz-Straße", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
27.06.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 80.3 "Nördl. Victor-Gollancz-Straße", 1. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 80.3 "Nördl. Victor-Gollancz-Straße", 1. vereinfachte Änderung
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 04.06.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 143/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 25.06.2018 TOP Ergebnisse Einstimmig; Enthaltungen: 0 Bebauungsplan Nr. 80.3 "Nördl. Victor-Gollancz-Straße", 1. vereinfachte Änderung Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1, 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 Anlg.: 3 61 60 63 III SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1,2 und 13 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 80.3 "Nördl. Victor-GollanczStraße", 1. vereinfachte Änderung aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Bereich der Straße "Am Schulzentrum" eine mehrgeschossige Wohnhausbebauung zu ermöglichen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2018 zu entnehmen. Begründung: Es liegt ein Antrag vor, die im Bereichsgrenzenplan dargestellte Fläche mit einer mehrgeschossigen Wohnhausbebauung zu bebauen. Hierzu werden die Baugrenzen bis auf 3 m an die Grundstücksgrenzen verschoben. Des Weiteren wird die Festsetzung der zwingenden Dreigeschossigkeit in Dreigeschossigkeit als Höchstgrenze sowie die Streichung der festgesetzten Trauf- und Firsthöhe geändert. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, auch eine Zweigeschossigkeit zu realisieren. Aus Sicht der Verwaltung besteht gegen diese Bebauungsplanänderung keine Bedenken. Als Anlagen sind der Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2018, der Planentwurf zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80.3 "Nördl. Victor-Gollancz-Straße" und das Schreiben von RWE Power bzgl. des Störzonenverlaufes beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 143/2018 X nein nein Seite 2