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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" a) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugeetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
139 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
20.07.18, 12:01
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II"
a) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch   
    (BauGB) 
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugeetzbuch 
    (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II"
a) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch   
    (BauGB) 
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugeetzbuch 
    (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 04.06.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 144/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 25.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss 04.07.2018 Stadtrat 11.07.2018 TOP Ergebnisse Einstimmig; Enthaltungen: 0 Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" a) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugeetzbuch (BauGB) Anlg.: 4 61 60 63 66 III SD.Net Beschlussentwurf: Zu a) Über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 1 beschlossen. Zu b) Der Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" beschlossen mit dem Ziel, die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau von 4 Reihenhäusern zu schaffen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 fand in der Zeit vom 10.07.2017 bis einschl. 18.08.2017 statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 2 beigefügt. Folgende Anlagen sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt:     Anlage 1 Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anlage 2 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Anlage 3 Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" Anlage 4 Begründung und Umweltbericht Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 144/2018 X nein nein Seite 2