Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Energiespar-Contracting für die Liegenschaften der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
27.06.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Energiespar-Contracting für die Liegenschaften der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Energiespar-Contracting für die Liegenschaften der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Energiespar-Contracting für die Liegenschaften der Stadt Jülich)

öffnen download melden Dateigröße: 138 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Ro/Wo Jülich, 13.06.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 166/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 25.06.2018 TOP Ergebnisse Einstimmig; Enthaltungen: 0 Energiespar-Contracting für die Liegenschaften der Stadt Jülich Anlg.: 1 60 60 III SD.Net Beschlussentwurf:  Die Stadt Jülich setzt in den eigenen Liegenschaften ein Energiespar-Contracting um und schließt mit dem in einer öffentlichen Ausschreibung gefundenen besten Bieter einen Energiespargarantievertrag in enger Anlehnung an den Mustervertrag der Deutschen Energie Agentur (dena) ab.  Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren in Anlehnung an die Musterausschreibung der dena durchzuführen. Bei der Ausschreibung werden alle geeigneten Liegenschaften der Stadt Jülich berücksichtigt. Ausgeschlossen werden Gebäude, bei denen sich die Nutzung in den kommenden zehn Jahren wesentlich ändert sowie vermietete Objekte. Das Ausschreibungsergebnis wird dem Rat in der Form bezuschlagungsfähiger Grobanalysen zur Abstimmung vorgelegt.  Die Verwaltung beauftragt einen externen Experten, der die Stadt bei der Durchführung des Contracting Verfahrens berät. Begründung: Im Rahmen des Contracting-Workshops am 05.06.2018 wurde das Verfahren detailliert von einem externen und unabhängigen Experten vorgestellt. Die Präsentationsfolien sind als Anlage beigefügt. Mit Hilfe des Einspar-Contractings kann ein großer Pool von städtischen Liegenschaften in kurzer Zeit mit einer zukunftsfähigen Gebäudeleittechnik (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Steuerung, Leittechnik) ausgestattet- und das bestehende Energiemanagement umfassend und liegenschaftsübergreifend ausgebaut werden. Dies wird von einem externen Contractor geleistet, der, aufgrund seiner technischen Kompetenz, Energieeinsparung von rund 15-25 % gegenüber dem bisherigen Betrieb garantiert und notwendige Investitionen, Gewinne und Kapitalkosten ausschließlich aus diesem garantierten Einsparbetrag, also haushaltsneutral, finanziert. Der Mittelabfluss zur Beschaffung der Energie wird entsprechend sofort gemindert und in die Amortisation der Maßnahmen an den Contractor umgelenkt. Dadurch stehen die Haushaltsmittel für den vorgesehenen Austausch technischer Anlagen wieder zur Verfügung und können anderweitig genutzt werden. Stimmt der Ausschuss einer Aufnahme des Contracting Verfahrens zu, wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Hierbei werden geeignete Unternehmen aufgefordert, Vorschläge zur Sanierung der technischen Anlagen abzugeben und deren wirtschaftliche Umsetzung nachzuweisen. Grundsätzlich werden alle geeigneten städtischen Liegenschaften in die Analyse mit einbezogen. Nicht geeignet sind Gebäude, in denen sich die Gebäudenutzung in den kommenden Jahren deutlich ändern wird. Ebenso werden vermietete Objekte ausgeschlossen. Sollte sich während der Contracting-Laufzeit eine Gebäudenutzung unvorhergesehen ändern, ist eine Anpassung der Einsparung oder eine Herausnahme des Gebäudes aus dem Contracting-Pool vertraglich vorgesehen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen der Stadt keine Kosten. Sollte der Teilnahmewettbewerb keine zufriedenstellenden Ergebnisse bringen, kann das Verfahren abgebrochen werden. Die Ergebnisse des anschließenden Angebotsverfahrens (Grobanalysen mit Maßnahmen und Einspargarantie) werden dem Stadtrat zur Auswahl und Beauftragung eines Contractors vorgelegt. Ein Beschluss in dieser Ausschussstaffel ist von großer Bedeutung, damit wesentliche Sanierungsmaßnahmen bereits im Sommer 2019 umgesetzt werden können. Das gesamte Contracting Verfahren wird von einem unabhängigen Experten begleitet, der die Interessen der Stadt gegenüber den Contracting-Anbietern vertritt. Für diese sogenannte Umsetzungsberatung stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 12.500 Euro zur Verfügung, die von der Verwaltung beantragt werden. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 166/2018 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 166/2018 Seite 3