Daten
Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
27.06.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Ro/Wo
Jülich, 13.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 166/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
25.06.2018
TOP
Ergebnisse
Einstimmig; Enthaltungen: 0
Energiespar-Contracting für die Liegenschaften der Stadt Jülich
Anlg.: 1
60
60
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Stadt Jülich setzt in den eigenen Liegenschaften ein Energiespar-Contracting um und
schließt mit dem in einer öffentlichen Ausschreibung gefundenen besten Bieter einen Energiespargarantievertrag in enger Anlehnung an den Mustervertrag der Deutschen Energie
Agentur (dena) ab.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren in Anlehnung an die Musterausschreibung der dena durchzuführen. Bei der Ausschreibung werden alle geeigneten Liegenschaften der Stadt Jülich berücksichtigt. Ausgeschlossen werden Gebäude, bei denen
sich die Nutzung in den kommenden zehn Jahren wesentlich ändert sowie vermietete Objekte. Das Ausschreibungsergebnis wird dem Rat in der Form bezuschlagungsfähiger Grobanalysen zur Abstimmung vorgelegt.
Die Verwaltung beauftragt einen externen Experten, der die Stadt bei der Durchführung des
Contracting Verfahrens berät.
Begründung:
Im Rahmen des Contracting-Workshops am 05.06.2018 wurde das Verfahren detailliert von einem
externen und unabhängigen Experten vorgestellt. Die Präsentationsfolien sind als Anlage beigefügt.
Mit Hilfe des Einspar-Contractings kann ein großer Pool von städtischen Liegenschaften in kurzer
Zeit mit einer zukunftsfähigen Gebäudeleittechnik (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Steuerung,
Leittechnik) ausgestattet- und das bestehende Energiemanagement umfassend und liegenschaftsübergreifend ausgebaut werden. Dies wird von einem externen Contractor geleistet, der, aufgrund
seiner technischen Kompetenz, Energieeinsparung von rund 15-25 % gegenüber dem bisherigen
Betrieb garantiert und notwendige Investitionen, Gewinne und Kapitalkosten ausschließlich aus
diesem garantierten Einsparbetrag, also haushaltsneutral, finanziert. Der Mittelabfluss zur Beschaffung der Energie wird entsprechend sofort gemindert und in die Amortisation der Maßnahmen an
den Contractor umgelenkt. Dadurch stehen die Haushaltsmittel für den vorgesehenen Austausch
technischer Anlagen wieder zur Verfügung und können anderweitig genutzt werden.
Stimmt der Ausschuss einer Aufnahme des Contracting Verfahrens zu, wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Hierbei werden geeignete Unternehmen aufgefordert, Vorschläge zur
Sanierung der technischen Anlagen abzugeben und deren wirtschaftliche Umsetzung nachzuweisen.
Grundsätzlich werden alle geeigneten städtischen Liegenschaften in die Analyse mit einbezogen.
Nicht geeignet sind Gebäude, in denen sich die Gebäudenutzung in den kommenden Jahren deutlich
ändern wird. Ebenso werden vermietete Objekte ausgeschlossen. Sollte sich während der Contracting-Laufzeit eine Gebäudenutzung unvorhergesehen ändern, ist eine Anpassung der Einsparung
oder eine Herausnahme des Gebäudes aus dem Contracting-Pool vertraglich vorgesehen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen der Stadt keine Kosten. Sollte der Teilnahmewettbewerb keine zufriedenstellenden Ergebnisse bringen, kann das Verfahren abgebrochen werden.
Die Ergebnisse des anschließenden Angebotsverfahrens (Grobanalysen mit Maßnahmen und Einspargarantie) werden dem Stadtrat zur Auswahl und Beauftragung eines Contractors vorgelegt.
Ein Beschluss in dieser Ausschussstaffel ist von großer Bedeutung, damit wesentliche Sanierungsmaßnahmen bereits im Sommer 2019 umgesetzt werden können.
Das gesamte Contracting Verfahren wird von einem unabhängigen Experten begleitet, der die Interessen der Stadt gegenüber den Contracting-Anbietern vertritt. Für diese sogenannte Umsetzungsberatung stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 12.500 Euro zur Verfügung, die von der Verwaltung
beantragt werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 166/2018
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 166/2018
Seite 3