Daten
Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:00
Aktualisiert
15.06.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: Sh/Go
Jülich, 07.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 149/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
25.06.2018
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Ergebnisse
Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes für die Stadt Jülich
Anlg.: /
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60
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Bericht
Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes für die Stadt Jülich.
In der Novelle des Landeswassergesetzes § 38 Abs. 3 wird für die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung
gefordert. Dieses Trinkwasserversorgungskonzept muss erstmalig zum 30.06.2018 der Bezirksregierung vorgelegt werden und ist zukünftig alle 6 Jahre, wie das Abwasserbeseitigungskonzept, fortzuschreiben.
Das Wasserversorgungskonzept muss nachvollziehbare Angaben enthalten, dass die Wasserversorgung sowohl jetzt, als auch zukünftig, sichergestellt ist.
Die Wasserversorgung der Stadt Jülich übernimmt eigenverantwortlich die Stadtwerke Jülich
GmbH. Diese ist bei der Aufstellung des Konzeptes federführend und in engem Kontakt zu der
Stadt bei der Ausarbeitung.
Die Vorlagepflicht obliegt gemäß Landeswassergesetz jedoch der Gemeinde.
Das Konzept beinhaltet unter anderem die Beschreibung des Wasserversorgungssystems, die aktuelle Wasserabgabe und den Wasserbedarf. Weiterhin werden die Bedarfsdeckung und mögliche zukünftige Veränderungen dargestellt. Über die Rohwasserbeschaffenheit, Trinkwasseraufbereitung,
Wassertransport bis hin zur Wasserverteilung wird das Konzept Aufschluss geben. Eine Gefährdungsanalyse sowie Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung runden das Konzept ab.
Einen kurzen Überblick über das Konzept kann in der Sitzung mündlich mitgeteilt werden. Das
Konzept kann aber auch bei den Stadtwerken und im Tiefbauamt eingesehen werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 149/2018
X
nein
nein
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