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Öffentliche Niederschrift (Rechnungsprüfungsausschuss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
120 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
11.07.18, 13:16
Aktualisiert
11.07.18, 13:16
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21.06.2018 im Historischen Ratssaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 11, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:25 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Michael Lamsfuß die Ausschussmitglieder 1. Bartels, Ulrich 2. Borsch, Georg als Vertreter für Grömping, Christian 3. Bühl, Andreas 4. Daniel, Jakob Edmund 5. Kirchner, Günter 6. Kohn, Tobias 7. Pfennings, Ingo 8. Schmitz, Josef 9. Schumacher, Wilfried 10. Terschanski, Frank Entschuldigt fehlen: Grömping, Christian Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian 2. Kämmerer Ulli Ley 3. Hans-Josef Dederichs 4. Hans-Georg Schäfer 5. Stefan Nolden (Azubi) bis 18:00 Uhr 6. Marliese Scheuren, gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: 1. Frau Dr. Hahne von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne bis 17:25 Uhr 2. Herr Metz, Presse bis 18:00 Uhr Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Beschluss Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.11.2017 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 963-X/Z-1 Gesamtabschluss 2016 hier: Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW Der den Ausschussmitgliedern im papierlosen Sitzungsdienst vorliegende Bericht über den Gesamtabschluss 2016 wird durch Frau Dr. Hahne von der Fa. Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, vorgestellt. Dabei erläutert sie anhand einer Power Point Präsentation (Anlage 1 zur Niederschrift) die wesentlichen Bilanzpositionen und Ergebnisse sowie die Entwicklung im Vorjahresvergleich. Seitens der Ausschussmitglieder bestehen keine Fragen zum Gesamtabschluss 2016 an Frau Dr. Hahne. Herr Bartels hat folgende Frage betreffend den Abschluss der Stadtwerke, Bereich Abwasser: Für das Umlegen einer Leitung wurde im Werksausschuss berichtet, das hierfür 15.000 € bereitgestellt werden. Eigentlich hätte die Maßnahme bereits 2014 durchgeführt werden sollen (vergleiche hierzu RD 961). Hätten diese Mittel nicht bereits im Jahresabschluss 2017 des Abwasserwerkes aufgeführt werden müssen? Antwort der Verwaltung nach Rücksprache mit Frau Dr. Hahne: Die Bildung einer Rückstellung in diesem Fall ist nicht zulässig. Sollte die Maßnahme durchgeführt werden, ist diese zu aktivieren. Einstimmiger Beschluss Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Revisions- und Treuhandgesellschaft Hahne über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 mit abschließendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an. Er fasst das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthält (Anlage 2 zur Niederschrift). Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 209.450.164,75 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 2.446.674,72 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 2. Der Bürgermeisterin wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1038-X/Z-2 Jahresabschluss 2017 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW Der den Ausschussmitgliedern im papierlosen Sitzungsdienst vorliegende Bericht über den JahNiederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2018 Seite 2 resabschluss 2017 wird durch Frau Dr. Hahne von der Fa. Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, vorgestellt. Dabei erläutert sie anhand einer Power Point Präsentation (Anlage 3 zur Niederschrift) die wesentlichen Bilanzpositionen und Ergebnisse sowie die Entwicklung im Vorjahresvergleich. Seitens des Ausschussmitgliedes Wilfried Schumacher besteht folgende Frage: Auf Seite 12 der Präsentation wird der Wert der Sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude aufgeführt. Hierin werden Grund und Boden und Gebäude separat ausgewiesen. Für das Objekt Bauhof ist kein Grund und Boden ausgewiesen. In welchem Bereich ist dieser veranschlagt? Antwort der Verwaltung: Der Grund und Boden Bauhof ist mit 179.961,26 € im Bereich Verwaltungsgebäude (insgesamt 282.208,26 €) ausgewiesen. Ab dem Abschluss 2018 erfolgt die Zuordnung beim Bauhof. Einstimmiger Beschluss Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich nach eingehender Prüfung dem Bericht der Revisions- und Treuhandgesellschaft Hahne über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 mit abschließendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an. Er fasst das Ergebnis seiner Beratungen in einem Prüfungsbericht zusammen, der auch den eigenen Bestätigungsvermerk enthält (Anlage 4 zur Niederschrift). Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017 gem. § 96 GO NRW fest. 2. Der Rat erteilt der Bürgermeisterin gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung. 3. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 2.036.851,01 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1088-X/Z-1 Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Bad Münstereifel; hier: Vorlage der Prüfberichte Der Vorsitzende Michael Lamsfuß ruft Erkenntnisse aus der letzten überörtlichen Prüfung in Erinnerung und fragt, ob es neuerlich Probleme oder Unstimmigkeiten mit der gpa.NRW gegeben habe. Herr Ley erklärt, dass ihm keine vergleichende Bewertung zum Ablauf der letzten überörtlichen Prüfung möglich sei. Selbstverständlich gebe es auch im laufenden Prüfverfahren Feststellungen oder Empfehlungen, denen sich die Verwaltung nicht anschließen könne. Das sei aber auf fachlicher Ebene besprochen worden und in den vorliegenden Stellungnahmen an die gpa.NRW auch dokumentiert. Wichtig sei, dass seitens der gpa.NRW keine Beanstandungen erfolgten, die rechtliche Konsequenzen gem. § 105 Abs. 6 GO NRW nach sich ziehen. Die gpa.NRW habe die bisherigen Konsolidierungsbemühungen der Stadt, die auch ja auch von der Bürgermeisterin konsequent weiter umgesetzt wurden, gebührend honoriert. Dass die Stadt sich finanzwirtschaftlich auch aufgrund ihrer hohen Verschuldungsquote nach wie vor in einer sehr problematischen Lage befindet, sei keine neue Erkenntnis und werde von der gpa.NRW sowie auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne unisono bestätigt. Zumal sich die Zusammenarbeit mit der gpa.NRW stets als effektiv und sachorientiert erwies, sei die Verwaltung mit dem Verlauf und dem Ergebnis der überörtlichen Prüfung insgesamt zufrieden. Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2018 Seite 3 In Bezug auf die KIWI-Bewertung mit dem Index 1 durch die pgaNRW bestehen Fragen seitens der Ausschussmitglieder. Hierüber wurde in der Sitzung ausführlich diskutiert. Die Diskussion wird nicht im Einzelnen dokumentiert. Herr Schäfer gibt folgende Erklärung zur Niederschrift: „Wenn im pga- Bericht zur Überörtlichen Prüfung der Verkehrsflächen auf Seite 10 von 14 die Feststellung getroffen wird, “im interkommunalen Vergleich hat keine andere kleine kreisangehörige Kommune ältere Straßen als Bad Münstereifel“, dann ist das vordergründig kein für Marketingzwecke taugliches Alleinstellungsmerkmal. Erklärt wird diese Feststellung durch die Herangehensweise der 2006 erfolgten erstmaligen Straßenbestandsaufnahme. Während die Abschreibung, identisch zur Gesamtnutzungsdauer, für nach den Regeln der Technik hergestellte Straßen, mit der Maßgabe, alle 20 Jahre die Verschleißschicht zu erneuern, auf 60 Jahre festgelegt wurde, wurden alle (provisorisch) im Vorstufenausbau, als Synergieeffekt mit der Kanalisierung der Ortslagen, „befestigten“ Straßenzüge dem letzten Drittel der Gesamtnutzungsdauer zugeordnet. Mit Berücksichtigung der Zustandserfassung und der ermittelten Schäden ergaben sich Restnutzungsdauern (RND) deutlich unter 20 Jahren. Das liegt über 10 Jahre zurück. Demnach haben etliche Straßenzüge heute keine RND mehr, denn auf (lebensverlängernde) Straßenerhaltungsmaßnahmen wurde verzichtet. Fakt ist tatsächlich, dass seit der Wertermittlung des Straßenvermögens anlässlich der Erstellung der Eröffnungsbilanz im Rahmen der Neuen Kommunalen Finanzwirtschaft NKF Jahr für Jahr bilanzielle Verluste jenseits der Millionengrenze auftreten, weil der bilanziellen Abschreibung keine Substanz erhaltenden Sanierungsmaßnamen entgegen gesetzt werden. Kommunale Straßenbaumaßnahmen, soweit sie der Erschließung von Baulandflächen dienen, sind für die begünstigten Anlieger beitragspflichtig. Die Kommune refinanziert ihre Aufwendungen für den Straßenbau, inkl. Straßenentwässerung und –beleuchtung so zu mindestens 80 % (KAG). Es ist jedoch seit jeher Usus, bei politischen Entscheidungen zum beitragspflichtigen Straßenausbau ein Anliegervotum einzuholen. Nicht verwunderlich hingegen ist, dass die Anlieger aus persönlichen Gründen durchaus auf eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 15 bis 20 € je Quadratmeter ihrer Grundstücksfläche verzichten wollen. Unter Berücksichtigung derzeit äußerst günstiger Finanzierungsmöglichkeiten, einer Abschreibungsdauer von 60 Jahren und der Refinanzierung über Beiträge in Höhe von 80 bis 90 % der Gesamtaufwendungen (inkl. des NW-Kanals und der Fragmente der Straßenbeleuchtung) bedeuten Straßenbaumaßnahmen für die Stadt keine finanztechnische Herausforderung. Im Haushalt 2017 wurden bereits Mittel für Straßenbauvorhaben beschlossen, ebenso für die Folgejahre. Dieses Konzept wird die Verwaltung ausweiten und Straßen benennen, die dringend einen (beitragspflichtigen) Ausbau erfahren sollten. Damit wird zumindest im Ansatz auf die Empfehlung der pgaNRW reagiert: „Die Stadt Bad Münstereifel sollte sich als Ziel setzen, die Substanz (der Verkehrsflächen) bilanziell zu erhalten und dazu den Abschreibungen mit entsprechenden Reinvestitionen begegnen.“ Die Ausschussmitglieder teilen die Auffassung der pgaNRW und sprechen sich dafür aus, dass die Verwaltung vorbereitend Rahmenbedingungen und Verfahrensschritte aufzeigt, unter denen sodann ein Grundsatzbeschluss gefasst werden kann. Einstimmiger Beschluss a) Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Prüfberichte zur Kenntnis. b) Dem Rat wird vorgeschlagen, die Feststellungen und Empfehlungen, die nicht in den Zu- Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2018 Seite 4 ständigkeitsbereich der Bürgermeisterin fallen, zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. c) Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, die Verwaltung zu beauftragen, das Thema „Beitragsrelevanter Straßen- und Wegebau“ vorbereitend aufzugreifen und Rahmenbedingungen und Verfahrensschritte aufzuzeigen, unter denen sodann ein Grundsatzbeschluss gefasst werden kann. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1120-X Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW); hier: Bescheinigung über die zweckentsprechende Mittelverwendung zur Maßnahme Erneuerung der Heizungsanlage in der Heinz-Gerlach-Halle Bad Münstereifel Einstimmiger Beschluss Der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel bescheinigt die zweckentsprechende Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfond für die Maßnahme Erneuerung der Heizungsanlage in der Heinz-Gerlach-Halle Bad Münstereifel durch Umrüstung auf energiesparende Technik unter Einhaltung der aktuellen EnEV. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1124-X Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW); hier: Bescheinigung über die zweckentsprechende Mittelverwendung zur Maßnahme Optimierung der Beleuchtung im Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel Einstimmiger Beschluss Der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel bescheinigt die zweckentsprechende Verwendung von Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfond für die Maßnahme Optimierung der Beleuchtung durch Umrüstung auf energiesparende LED-Technik im Feuerwehrgerätehaus Bad Münstereifel. _________________________ Vorsitzender (Michael Lamsfuß) _________________________ Schriftführerin (Marliese Scheuren) Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.06.2018 Seite 5