Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
10.07.18, 17:10
Aktualisiert
10.07.18, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 10.07.2018
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Donnerstag, den 21.06.2018
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1090-X
Hundesteuer
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2018
Empfehlungsbeschluss mit 10 Ja- und 4 Nein-Stimmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzungsstaffel folgende Änderung des § 4 Absatz
3 der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel vorzubereiten:
„Für Hunde, die aus dem „System Kreistierheim“ übernommenen wurden, ist die Steuer auf Antrag
auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen; und zwar maximal für die Dauer von zwei
Jahren nach Übernahme des Tieres aus dem „System Kreistierheim“.
Für schwer vermittelbare Hunde, die aus dem „System Kreistierheim“ übernommen wurden, ist die
Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen; und zwar maximal für
die Dauer von 2 Jahren nach Übernahme des Tieres aus dem „System Kreistierheim“. Als schwer
vermittelbar gilt ein Hund insbesondere dann, wenn er sich mindestens seit ½ Jahr im „System
Kreistierheim“ befindet. Dem Antrag auf Steuerermäßigung ist eine Bescheinigung des Tierheimes
mit den erforderlichen Anlagen beizufügen.“