Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
167 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
10.07.18, 17:10
Aktualisiert
10.07.18, 17:10
Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss) Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

öffnen download melden Dateigröße: 167 kB

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.06.2018 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:30 Uhr 19:40 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten 1. Borsch, Georg 2. Bühl, Andreas 3. Germann, Wolfgang 4. Kirchner, Günter 5. Kohn, Tobias 6. Kremer, Eberhard 7. Müller, Ludger 8. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 9. Pfennings, Ingo als Vertreter für Lamsfuß, Michael 10. Ruß, Helmut 11. Schmitz, Anton 12. Schmitz, Josef 13. Schumacher, Wilfried Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt: 1. Bell, Thomas Alfred Entschuldigt fehlen: Lamsfuß, Michael Zwingmann, Claudia Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Hochgürtel, Marita 2. Ley, Ulrich 3. Reidenbach, Kurt 4. Dederichs, Hans-Josef 5. Müller, Alexander 6. Nolden, Stefan 7. Stein, Denise 8. Dierichsweiler, Katharina Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Herr Manfred Metz von der örtlichen Presse 1 Zuhörer (Herr Terschanski, Frank) I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Die Bürgermeisterin regt an, TOP 7 der öffentlichen Sitzung von der Tagesordnung abzusetzen, da die Beratung und Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh ist. Einstimmiger Beschluss: Der Tagesordnungspunkt 7 der öffentlichen Sitzung wird abgesetzt. Die bisherigen Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden zu Punkten 7 und 8. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.05.2018 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1090-X Hundesteuer hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2018 Der Stadtverordnete Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen, bedankt sich bei der Verwaltung für die informative Ratsvorlage. Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, empfindet den vorliegenden Antrag als nicht gerecht und seine Fraktion wird daher gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Der Stadtverordnete Wolfgang Germann, FDP-Fraktion, teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag unterstützt. Empfehlungsbeschluss mit 10 Ja- und 4 Nein-Stimmen: Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzungsstaffel folgende Änderung des § 4 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel vorzubereiten: „Für Hunde, die aus dem „System Kreistierheim“ übernommenen wurden, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen; und zwar maximal für die Dauer von zwei Jahren nach Übernahme des Tieres aus dem „System Kreistierheim“. Für schwer vermittelbare Hunde, die aus dem „System Kreistierheim“ übernommen wurden, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen; und zwar maximal für die Dauer von 2 Jahren nach Übernahme des Tieres aus dem „System Kreistierheim“. Als schwer vermittelbar gilt ein Hund insbesondere dann, wenn er sich mindestens seit ½ Jahr im „System Kreistierheim“ befindet. Dem Antrag auf Steuerermäßigung ist eine Bescheinigung des Tierheimes mit den erforderlichen Anlagen beizufügen.“ Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1119-X Hundekotproblematik; Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2018 Seite 2 hier: Grundsatzbeschluss Die Stadtverordneten sehen in der Hundekotbeseitigung ein Problem, das, wenn überhaupt, nur mit sehr hohem Aufwand beseitigt werden kann. Stellt man in einem Dorf zusätzliche Mülleimer oder Dogstations auf, so muss man dies auch in den übrigen Ortschaften tun. Auch reichen dann ein Mülleimer und eine Dogstation pro Ortschaft nicht aus. Der Aufwand und die Kosten wären nicht verhältnismäßig. Der Stadtverordnete Wolfgang Germann, FDP-Fraktion, bittet die Verwaltung, die Kosten für die Aufstellung und den Betrieb von Dogstations zu berechnen und das Hundesteueraufkommen der letzten Jahre mitzuteilen. Die Verwaltung wird für die Sitzung des Rates am 10.07. eine entsprechende Zusatzerläuterung fertigen. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot ist entsprechend der abfallrechtlichen Regelungen allein die Pflicht des jeweiligen Hundehalters. Eine hiervon abweichende Regelung, die eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt oder den Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ mit sich bringt, wird abgelehnt. Die Sonderregelung für die stark von Besuchern und Touristen frequentierte Kernstadt bleibt hiervon unberührt bestehen. Die Verwaltung wird durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit auf das Problem verstärkt aufmerksam machen. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1009-X Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel Die Verwaltung weist darauf hin, dass im vorgelegten Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgrund von Bürgeransprachen noch Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschläge aufzunehmen sind. Diese betreffen folgende Paragraphen: § 4 Abs. 2 letzter Satz – hier soll in die Lücke 50 Metern eingesetzt werden § 5 Abs. 4 – hier soll als dritter Satz Insbesondere dürfen die Abfallbehälter nicht unmittelbar im Bereich der Außengastronomie abgestellt werden. eingefügt werden § 21 – hier soll die Zahl 400 Meter auf 250 Meter geändert werden Die Stadtverordneten nehmen die Änderungsvorschläge zur Kenntnis und befürworten diese. Für die Sitzung des Rates am 10.07. wird eine Zusatzerläuterung erstellt. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Der mit Ratsvorlage Nr. 1009-X vorgelegte Entwurf der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel wird mit den vorgenannten Änderungen beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der neuen Verordnung a.) den zuständigen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, zur Stellungnahme vorzulegen, b.) öffentlich auszulegen c.) und die Zustimmung der Bezirksregierung einzuholen. 3. Eingehende Stellungnahmen zu dem Entwurf sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur BeraNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2018 Seite 3 tung und Abwägung sowie zum abschließenden Beschluss der neuen Verordnung vorzulegen. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 648-X/Z-3 bis Z-4 1. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 31.03.2017 Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, hat Bedenken, dass die Stadt schadensersatzpflichtig werden könnte, für den Fall, dass der Rat eine Verordnung beschließt, die ein Gericht für rechtswidrig hält. Die Verwaltung zitiert daraufhin aus den Handlungsempfehlungen des Landes von Mai 2018, wonach ein Anlassbezug nicht mehr Bestandteil des Gesetzes ist. Auch der Stadtverordnete Günter Kirchner, FDP-Fraktion, weist daraufhin, dass für die Stadt keine Gefahr bestehe, Schadensersatz leisten zu müssen, wenn die Verordnung, die der Rat beschließt, auf Landesrecht fuße. Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, bittet zu bedenken, dass andere Länder mit derartigen Regelungen bereits gescheitert sind. Die Verwaltung erläutert, dass die Verordnung intensiv geprüft wurde und hierbei die Arbeitspapiere/Handlungsempfehlungen des Landes als Grundlage genommen wurden. Empfehlungsbeschluss mit 10 Ja- und 4 Nein-Stimmen: Die als Anlage 1 zur RD 648-X/Z-3 beigefügte 1. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel wird zum Beschluss an den Rat weitergeleitet. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 228-X/Z-3 Energiewirtschaftliche Betätigung der Stadt; hier: Erwerb verbliebener Gesellschaftsanteile an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG Einstimmiger Beschluss: Auf den Erwerb der verbliebenen Gesellschaftsanteile an den ERE-Beteiligungsgesellschaften in Höhe von 0,2 % wird verzichtet. Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Es erfolgen keine Mitteilungen. Anfragen werden keine gestellt. _________________________ Vorsitzende (Sabine Preiser-Marian) _________________________ Schriftführerin (Katharina Dierichsweiler) Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2018 Seite 4