Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
79963.pdf
Größe
152 kB
Erstellt
19.06.18, 12:00
Aktualisiert
11.07.18, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/695/2018
öffentlich
04.06.2018
Amt 10 Hans Bongartz
Delegiertenbestellung für die Delegiertenversammlung 2018 der
Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas
sowie mögliche Wahlvorschläge von Ratsvertretern in die verschiedenen Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden
und Regionen Europas
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
04.07.2018
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz ist Mitglied der Deutschen Sektion des ‚Rates der Gemeinden
und Regionen Europas‘ (kurz auch ‚RGRE‘ genannt).
Die Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE finden turnusmäßig
alle drei Jahre statt, zuletzt im Jahre 2015. Die nächste Versammlung wurde der
Stadt für den 19. und 20. November 2018 mit Tagungsort ‚München‘ angekündigt.
Die Stadtratsfraktionen wurden zeitnah über die Terminankündigung des RGRE per
Mail informiert.
Das Motto der diesjährigen Versammlung lautet ‚Kommunen im EUROPA der Kommunen‘. Die Teilnehmer/innen sollen in mehreren Arbeitsgruppen über das Selbstverständnis der Kommunen als Teil der Europäischen Union (EU) sowie über den
Beitrag der Kommunen zum Gelingen der europäischen Integration diskutieren. Vor
dem Hintergrund der Debatte über die Zukunft der EU und darüber hinaus zu einem
Zeitpunkt, der circa ein halbes Jahr vor den nächsten Wahlen zum Europäischen
Parlament liegt, sollen die Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu einer kommunalen
Bestandsaufnahme und Reflexion erhalten. Detailinformationen zur Veranstaltung
liegen noch nicht vor, sind jedoch durch das Generalsekretariat angekündigt und
werden den Delegierten rechtzeitig zugeleitet.
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Deutschen Sektion des RGRE. Sie beschließt vor allem über die Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses,
die Anträge der Mitglieder, Vorlagen des Präsidiums und über Satzungsänderungen.
Die Stadt Erkelenz kann gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung des RGRE, Deutsche
Sektion, drei Delegierte in die Delegiertenversammlung entsenden. Gemäß Satzung
besteht die Möglichkeit, dass mehrere Stimmen auf eine Delegierte bzw. auf einen
Delegierten übertragen bzw. dort vereint werden können.
Gemäß § 63 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen
oder Personenvereinigungen § 113 GO NRW. Aufgrund § 113 Absatz 2 Satz 2 GO
NRW muss der Bürgermeister, sofern mehr als eine Vertreterin bzw. mehr als ein
Vertreter zu bestellen sind, zu den Vertreter/innen zählen. Diese gesetzliche Einlassung ist im vorliegenden Fall der Delegiertenbestellung gegeben. Der Bürgermeister
kann für sich eine Vertretung in Person einer oder eines Bediensteten benennen, die
bzw. der seinen Gremiensitz einnehmen würde.
Die beiden anderen der Stadt Erkelenz zustehenden Delegiertensitze wären durch
einen einheitlichen Wahlvorschlag oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu
vergeben.
Die GO NRW empfiehlt hierzu, vorrangig auf das Instrument des einheitlichen Wahlvorschlages zurückzugreifen. Sollte ein solcher nicht zustande kommen, wäre eine
Verhältniswahl durchzuführen.
Die aktuelle politische Zusammensetzung des Stadtrates lässt als mögliche Richtschnur bzw. als Basis für die Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, und
zwar unter den Voraussetzungen, dass alle Fraktionen eine eigene Wahlvorschlagsliste abgeben, alle Ratsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen und darüber hinaus
die Ratsmitglieder für die jeweils eigene Vorschlagsliste stimmen, folgende Berechnung zu (Zahl der zu vergebenden Sitze multipliziert mit der Anzahl der gültigen
Stimmen je Fraktionsliste dividiert durch die Gesamtzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen):
Fraktion
Berechnung
Divisor
Ganze
Sitze
Gerundete
Sitze
(= Vorkommastellen)
(= höchste Nachkommastellen)
Anmerkungen
CDU
SPD
B 90/Die Grünen
2 x 21 /48
2 x 9 / 48
2 x 9 / 48
= 0,875
= 0,375
= 0,375
0
0
0
1
FDP
Bürgerpartei
FW-UWG
nachrichtlich:
RM Remberg
(NPD, keine Fraktion)
2 x 3 / 48
2 x 3 / 48
2 x 2 / 48
= 0,125
= 0,125
= 0,083
0
0
0
0
0
0
--Bilaterale Einigung oder Losentscheid, da
identischer Divisor, erforderlich.
-------
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---
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---
1
Es würde somit bei einer Verhältniswahl unter den genannten Rahmenbedingungen
1 Sitz an die CDU-Fraktion fallen; der 2. Sitz würde im Losverfahren entweder an die
SPD-Fraktion oder an die Fraktion B 90/Die Grünen gehen.
Vorlage A 10/695/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/4
Mit Schreiben vom 29. Mai 2018 teilt das Generalsekretariat der Deutschen Sektion
des RGRE mit, dass nun auch die Möglichkeit bestehe bis zum 24. September 2018
(Ausschlussfrist) Interessenten/Mitglieder für die nachfolgend näher bezeichneten
Ausschüsse des ‚RGRE Deutsche Sektion‘ zu benennen:
Deutsch-Französischer Ausschuss
Deutsch-Polnischer Ausschuss
Ausschuss für kommunale Entwicklungsarbeit
Mögliche Interessenbekundungen (Bewerbungen) würden dem Hauptausschuss in
dessen Sitzung am 20. November 2018 in München vorgelegt und dort durch Wahl
entschieden.
Für die drei vorgenannten Ausschüsse können ausschließlich Kommunalpolitiker/innen durch die jeweilige Kommune benannt werden, also keine Verwaltungsangehörigen. Da die Ausschüsse arbeitsfähig bleiben sollen, werde der RGRE darauf achten,
dass die Gesamtmitgliederzahl der Fachausschüsse überschaubar bleibe. Deshalb
könne man je Kommune und je Ausschuss maximal zwei Personen vorschlagen.
Auch bittet der RGRE bei eventuellen Vorschlägen zu bedenken, dass der DeutschPolnische und der Deutsch-Französische Ausschuss mehrmals im Kalenderjahr zu
Ausschusssitzungen bzw. Veranstaltungen zusammenkämen, wobei Sitzungen wegen des bilateralen Charakters naturgemäß auch in Frankreich und in Polen stattfinden würden. Der Ausschuss für kommunale Entwicklungsarbeit tage in der Regel in
Deutschland. Die Kosten der Wahrnehmung der Mandate in den Fachausschüssen
des RGRE müssten ausschließlich von der entsendenden Kommune, hier also von
der Stadt Erkelenz getragen werden. Als Kosten kommen in Betracht Reisekostenvergütungen nach § 1 Landesreisekostengesetz NRW (u. a. Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Tagegelder für Verpflegungsmehraufwendungen etc.). Auch kann je
nach entsandtem Personenkreis ein eventueller Verdienstausfall gemäß § 13 Hauptsatzung der Stadt Erkelenz in Verbindung mit § 3 a Entschädigungsverordnung NRW
entstehen.
Beschlussentwurf:
„1.
Gemäß § 113 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
wird hiermit Bürgermeister Peter Jansen als Delegierter zur Delegiertenversammlung
der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
am 19. und 20.11.2018 nach München entsandt.
2.
Als weitere Delegierte der Stadt Erkelenz für die vorgenannte Delegiertenversammlung werden hiermit bestellt und entsandt:
Ratsmitglied …………….…, Verhinderungsvertretung: Ratsmitglied ….………..
Ratsmitglied……………….., Verhinderungsvertretung: Ratsmitglied ….………..
Vorlage A 10/695/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/4
3.
Der Stadtrat schlägt keine / folgende Ratsmitglieder für die nachfolgend genannten
Fachausschüsse dem Hauptausschuss der Deutschen Sektion des RGRE zur dortigen Wahl vor:
a. Deutsch-Französischer Ausschuss:
Ratsmitglied ……..
Ratsmitglied ……..
b. Deutsch-Polnischer Ausschuss:
Ratsmitglied ……..
Ratsmitglied ……..
c. Ausschuss für kommunale Entwicklungsarbeit:
Ratsmitglied ……..
Ratsmitglied ……..“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten, insbesondere Dienstreisekosten für (Auslands-)Dienstreisen im Rahmen
einer möglichen Ausschussarbeit, können leider im Vorfeld nicht beziffert werden.
Auch mögliche Verdienstausfallzahlungen können nur individualisiert berechnet werden.
Vorlage A 10/695/2018 der Stadt Erkelenz
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