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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
80004.pdf
Größe
575 kB
Erstellt
20.06.18, 12:00
Aktualisiert
11.07.18, 14:08
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Dezernat III Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: III/082/2018 öffentlich 27.06.2018 Dezernat III Techn. Beig. Ansgar Lurweg Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FW-UWG im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.06.2018 hier: Antrag zur Situation am Kölner Tor - Grundsatzbeschluss Beratungsfolge: Datum Gremium 04.07.2018 Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Die Fraktionen der CDU, FDP und die FW/UWG im Rat der Stadt Erkelenz bitten um die Aufnahme des folgenden Antrags in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates: Der Rat möge beschließen: 1. Die Öffnung des Kölner Tores (Einbahnstraßenregelung) wird als Erfolg angesehen. Der Verkehrsfluss in der Innenstadt hat sich deutlich verbessert. Folglich wird das Provisorium entfernt, sofern keine verkehrstechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Aspekte dagegen sprechen. 2. Hierzu werden festinstallierte Schilder montiert. Die Pflastermarkierungen im Bereich der Einmündung der Hermann-JosefGormanns-Straße sowie vor der Post werden so verändert, dass sowohl die Verkehrsführung als auch die Fahrbereichstrennung klar erkennbar sind. 3. Alle weiteren und evtl. darauf aufbauenden Maßnahmen (z. B. weitere tiefbautechnische Maßnahmen, Schaffung von Kurzzeitparkplätze für die Post, alternative Überlegungen zur Verlagerung des Paketabholcenters, Parkplätze für KEP-Dienstleister oder Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Folgemaßnahmen für die Süd- und Ostpromenade etc.) werden in einem zweiten Schritt im Rahmen des integrierten Handlungs- konzeptes der Innenstadt (IHK), unter einer umfassenden Bürgerbeteiligung, erarbeitet und umgesetzt. 4. Im Zuge des IHK ist eine umfangreiche verkehrstechnische Untersuchung der Verkehrsströme in der Innenstadt als eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den weiteren Prozess zu erarbeiten. Seitens der Verwaltung wird hierzu auf die Ausführungen zu TOP 3.4 zum gleichen Thema verwiesen. Beschlussentwurf: „1. Die Öffnung des Kölner Tores (Einbahnstraßenregelung) wird als Erfolg angesehen. Der Verkehrsfluss in der Innenstadt hat sich deutlich verbessert. Folglich wird das Provisorium entfernt, sofern keine verkehrstechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Aspekte dagegen sprechen. 2. Hierzu werden festinstallierte Schilder montiert. Die Pflastermarkierungen im Bereich der Einmündung der Hermann-JosefGormanns-Straße sowie vor der Post werden so verändert, dass sowohl die Verkehrsführung als auch die Fahrbereichstrennung klar erkennbar sind. 3. Alle weiteren und evtl. darauf aufbauenden Maßnahmen (z. B. weitere tiefbautechnische Maßnahmen, Schaffung von Kurzzeitparkplätze für die Post, alternative Überlegungen zur Verlagerung des Paketabholcenters, Parkplätze für KEP-Dienstleister oder Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Folgemaßnahmen für die Süd- und Ostpromenade etc.) werden in einem zweiten Schritt im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadt (IHK), unter einer umfassenden Bürgerbeteiligung, erarbeitet und umgesetzt. 4. Im Zuge des IHK ist eine umfangreiche verkehrstechnische Untersuchung der Verkehrsströme in der Innenstadt als eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den weiteren Prozess zu erarbeiten.“ Finanzielle Auswirkungen: ca. 3.000 Euro für die Punkte 1 und 2. Anlage: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FW-UWG im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.06.2018 Vorlage III/082/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/2