Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
80004.pdf
Größe
575 kB
Erstellt
20.06.18, 12:00
Aktualisiert
11.07.18, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Dezernat III
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
III/082/2018
öffentlich
27.06.2018
Dezernat III Techn. Beig.
Ansgar Lurweg
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FW-UWG im Rat
der Stadt Erkelenz vom 18.06.2018
hier: Antrag zur Situation am Kölner Tor - Grundsatzbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
04.07.2018
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Die Fraktionen der CDU, FDP und die FW/UWG im Rat der Stadt Erkelenz bitten um
die Aufnahme des folgenden Antrags in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Rates:
Der Rat möge beschließen:
1. Die Öffnung des Kölner Tores (Einbahnstraßenregelung) wird als Erfolg
angesehen. Der Verkehrsfluss in der Innenstadt hat sich deutlich verbessert. Folglich wird das Provisorium entfernt, sofern keine verkehrstechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Aspekte dagegen sprechen.
2. Hierzu werden festinstallierte Schilder montiert.
Die Pflastermarkierungen im Bereich der Einmündung der Hermann-JosefGormanns-Straße sowie vor der Post werden so verändert, dass sowohl
die Verkehrsführung als auch die Fahrbereichstrennung klar erkennbar
sind.
3. Alle weiteren und evtl. darauf aufbauenden Maßnahmen (z. B. weitere tiefbautechnische Maßnahmen, Schaffung von Kurzzeitparkplätze für die
Post, alternative Überlegungen zur Verlagerung des Paketabholcenters,
Parkplätze für KEP-Dienstleister oder Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Folgemaßnahmen für die Süd- und Ostpromenade etc.)
werden in einem zweiten Schritt im Rahmen des integrierten Handlungs-
konzeptes der Innenstadt (IHK), unter einer umfassenden Bürgerbeteiligung, erarbeitet und umgesetzt.
4. Im Zuge des IHK ist eine umfangreiche verkehrstechnische Untersuchung
der Verkehrsströme in der Innenstadt als eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den weiteren Prozess zu erarbeiten.
Seitens der Verwaltung wird hierzu auf die Ausführungen zu TOP 3.4 zum gleichen
Thema verwiesen.
Beschlussentwurf:
„1.
Die Öffnung des Kölner Tores (Einbahnstraßenregelung) wird als Erfolg angesehen. Der Verkehrsfluss in der Innenstadt hat sich deutlich verbessert. Folglich wird das Provisorium entfernt, sofern keine verkehrstechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Aspekte dagegen sprechen.
2.
Hierzu werden festinstallierte Schilder montiert.
Die Pflastermarkierungen im Bereich der Einmündung der Hermann-JosefGormanns-Straße sowie vor der Post werden so verändert, dass sowohl die
Verkehrsführung als auch die Fahrbereichstrennung klar erkennbar sind.
3.
Alle weiteren und evtl. darauf aufbauenden Maßnahmen (z. B. weitere tiefbautechnische Maßnahmen, Schaffung von Kurzzeitparkplätze für die Post, alternative Überlegungen zur Verlagerung des Paketabholcenters, Parkplätze für
KEP-Dienstleister oder Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität,
Folgemaßnahmen für die Süd- und Ostpromenade etc.) werden in einem
zweiten Schritt im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadt (IHK), unter einer umfassenden Bürgerbeteiligung, erarbeitet und umgesetzt.
4.
Im Zuge des IHK ist eine umfangreiche verkehrstechnische Untersuchung der
Verkehrsströme in der Innenstadt als eine fundierte Entscheidungsgrundlage
für den weiteren Prozess zu erarbeiten.“
Finanzielle Auswirkungen:
ca. 3.000 Euro für die Punkte 1 und 2.
Anlage:
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FW-UWG im Rat der Stadt Erkelenz vom 18.06.2018
Vorlage III/082/2018 der Stadt Erkelenz
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