Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
03.07.18, 18:39
Aktualisiert
05.07.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_44/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 3
40 11 00
31.12.2018
Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Erftstadt zur Gesamtschulsituation
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
12.07.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beauftragt die Bürgermeisterin, mit der Stadt Erftstadt
weitere Gespräche hinsichtlich einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit zur Gesamtschulsituation zu führen. Hierbei soll primär abgeklärt werden, welcher Gesamtbedarf
an Schulkapazitäten sich bei einer interkommunalen Zusammenarbeit ergeben würde.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales hat die Bürgermeisterin in seiner Sitzung am
08.06.2017 beauftragt, keine weiteren Gespräche mit der Stadt Erftstadt hinsichtlich einer möglichen Errichtung einer Dependance der Gesamtschule Weilerswist in den Räumen der Förderschule Erftstadt-Friesheim zu führen. Im Anschluss daran haben hierzu auch keine weiteren Gespräche
stattgefunden.
Im Nachgang dazu hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales die Bürgermeisterin in
seiner Sitzung am 14.09.2017 beauftragt, Gespräche über eine mögliche Kooperation mit der
Stadt Erftstadt zur Erweiterung der Gesamtschule Weilerswist am Standort Weilerswist zu führen
mit dem primären Fokus, ob eine Bereitschaft vorhanden ist und mit dem sekundären Fokus, ob
ausreichend Kapazitäten geschaffen werden können.
Hierzu hat am 22.12.2017 ein Gespräch mit der Stadt Erftstadt stattgefunden. Dabei wurde abgestimmt, dass hinsichtlich der schulrechtlichen Möglichkeiten zunächst ein Gespräch mit der Bezirksregierung in Köln erfolgen soll. Dieses hat am 07.05.2018 stattgefunden.
Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Erftstadt zur Gesamtschulsituation
Seite 2 von 3
Aus Sicht der Bezirksregierung wird eine interkommunale Zusammenarbeit für sinnvoll erachtet
und befürwortet. Dabei ist sowohl eine Dependance in Erftstadt als auch eine Erweiterung am
Standort Weilerswist grundsätzlich möglich.
Darüber hinaus besteht für die Stadt Erftstadt auch die Option, eine eigene Gesamtschule zu errichten. Eine Genehmigung durch die Bezirksregierung wird jedoch nicht erfolgen, wenn dadurch
die Gesamtschule Weilerswist in ihrem Bestand gefährdet wird.
Im Nachgang zu diesem Gespräch wurde in den Schulausschuss der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am 17.05.2018 folgender Beschlussvorschlag eingebracht:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Weilerswist ein Gesamtschulkooperationsmodell mit folgenden Alternativen zu erarbeiten:
1.
Für die Aufnahme weiterer Schülerinnen und Schüler aus Erftstadt wird die Zügigkeit der
Gesamtschule Weilerswist erhöht; die Stadt Erftstadt wird sich an den dadurch entstehenden Kosten angemessen beteiligen. Dabei wird auch die mögliche Rechtsform einer solchen Kooperation geprüft.
2.
In den Räumlichkeiten der früheren Don-Bosco-Förderschule in Friesheim wird eine Dependance der Gesamtschule Weilerswist eingerichtet, mit dem Ziel, dort die gesamten 5.
und 6. Jahrgänge der Gesamtschule zu beschulen (horizontale Gliederung). Dabei sollte
eine gemeinsame Schul- und Kostenträgerschaft durch Bildung eines Schulzweckverbandes erfolgen.
Dabei hat sich der Schulausschuss der Stadt Erftstadt mehrheitlich für Variante 2 entschieden.
Grundsätzlich befürworten die politischen Gremien der Gemeinde Weilerswist und der Stadt
Erftstadt einen interkommunalen Lösungsansatz.
Zur Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom
14.09.2017 „…und mit dem sekundären Fokus, ob ausreichend Kapazitäten geschaffen werden
können“, empfiehlt die Verwaltung in gemeinsamen Gesprächen mit der Stadt Erftstadt abzustimmen, welcher Gesamtbedarf an Schulkapazitäten sich bei einer interkommunalen Zusammenarbeit
ergeben würde. Im Nachgang dazu würde das Ergebnis in den Fachausschuss eingebracht, um
abschließend zu klären, ob eine Umsetzung möglich ist.
Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Erftstadt zur Gesamtschulsituation
Seite 3 von 3
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 26.06.2018
Aufgestellt
gez. Strotkötter
Mitunterzeichner
gez. Horst
Bürgermeisterin
gez. Strotkötter
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)