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Beschlussvorlage (Elternbeitragssatzung Offene Ganztagsschule)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
196 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
03.07.18, 18:39
Aktualisiert
05.07.18, 18:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_35/2017 2. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 3 40 20 20 Betreff 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 12.07.2018 (1) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich zu erlassen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 12.10.2017 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen. Diese Satzung ist am 01.11.2017 in Kraft getreten. In Absprache mit den Trägern der Offenen Ganztagsschulen erscheint es zweckmäßig, die Änderung der Beitragssätze gemäß § 4 allerdings erst zum 01.08.2018 in Kraft treten zu lassen. Die Träger haben in diesem Zusammenhang vor allem auf die erhebliche und nach ihrer Auffassung unzumutbare Mehrbelastung im laufenden Schul- bzw. Betreuungsjahr durch  Neuberechnung der Beiträge inclusive Anforderung neuer Unterlagen von den Eltern  neu zu erstellende und zu übermittelnde Betreuungsverträge  eventuelle Auszahlung von Erstattungsbeträgen bzw. Nachforderung von erhöhten Beiträgen sowie deren Überwachung hingewiesen. Die Verwaltung teilt diese Auffassung, vor allem auch im Hinblick auf die bisherige Kooperation, bei der sich die Träger als fachlich und sozial kompetente sowie zuverlässige Partner erwiesen haben. Die Änderung der Beitragssätze zum 01.08.2018, dem Beginn des neuen Schuljahres 2018/2019, entlastet die Träger der Offenen Ganztagsschulen und schafft Rechtssicherheit. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich Seite 2 von 2 Die Bürgermeisterin schlägt daher vor, die Nachtragssatzung gemäß der beigefügten Anlage zu erlassen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 27.06.2018 Aufgestellt gez. Lukes Mitunterzeichner gez. Horst Bürgermeisterin gez. Strotkötter Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)