Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
196 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
03.07.18, 18:39
Aktualisiert
05.07.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_35/2017 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 3
40 20 20
Betreff
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule
im Primarbereich
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
12.07.2018
(1) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen
Ganztagsschule im Primarbereich zu erlassen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 12.10.2017 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen. Diese Satzung ist am 01.11.2017 in Kraft getreten. In
Absprache mit den Trägern der Offenen Ganztagsschulen erscheint es zweckmäßig, die Änderung
der Beitragssätze gemäß § 4 allerdings erst zum 01.08.2018 in Kraft treten zu lassen. Die Träger
haben in diesem Zusammenhang vor allem auf die erhebliche und nach ihrer Auffassung unzumutbare Mehrbelastung im laufenden Schul- bzw. Betreuungsjahr durch
Neuberechnung der Beiträge inclusive Anforderung neuer Unterlagen von den Eltern
neu zu erstellende und zu übermittelnde Betreuungsverträge
eventuelle Auszahlung von Erstattungsbeträgen bzw. Nachforderung von erhöhten Beiträgen
sowie deren Überwachung
hingewiesen. Die Verwaltung teilt diese Auffassung, vor allem auch im Hinblick auf die bisherige
Kooperation, bei der sich die Träger als fachlich und sozial kompetente sowie zuverlässige Partner
erwiesen haben. Die Änderung der Beitragssätze zum 01.08.2018, dem Beginn des neuen Schuljahres 2018/2019, entlastet die Träger der Offenen Ganztagsschulen und schafft Rechtssicherheit.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen
Ganztagsschule im Primarbereich
Seite 2 von 2
Die Bürgermeisterin schlägt daher vor, die Nachtragssatzung gemäß der beigefügten Anlage zu
erlassen.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 27.06.2018
Aufgestellt
gez. Lukes
Mitunterzeichner
gez. Horst
Bürgermeisterin
gez. Strotkötter
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)