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Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
03.07.18, 18:39
Aktualisiert
05.07.18, 18:01
Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen) Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen) Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. A_17/2018 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 3 50 64 00 31.12.2018 Betreff Unterbringung von Flüchtlingen Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 12.07.2018 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, die Flüchtlingsunterkunft „Bahnhof Derkum“ zu veräußern und die dort lebenden Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose in den Unterkünften an der Martin-Luther-Straße und an der Kölner Straße unterzubringen. Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Weilerswist, das Dachgeschoss der Unterkunft an der Martin-Luther Straße ebenfalls für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu nutzen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Bezug nehmend auf den Antrag der CDU-Fraktion wird mitgeteilt, dass aktuell 22 Personen in der Unterkunft „Bahnhof Derkum“ untergebracht sind. Neben Asylbewerbern und Flüchtlingen leben dort derzeit auch Obdachlose. Grundsätzlich stellt die Unterkunft „Bahnhof Derkum“ kein ideales Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Obdachlosen dar. Aufgrund der großen Anzahl an zugewiesenen Personen, die in den letzten Jahren erfolgt ist, wurden jedoch alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Wohnraum zur Verfügung zu stellen bzw. zu schaffen. Dabei war es auch notwendig, diese Gebäude, speziell den „Bahnhof Derkum“, zu sanieren. Aufgrund der Gebäudesubstanz und des Nutzerverhaltens sind hierbei auch in den nächsten Jahren immer wieder größere Aufwendungen notwendig. Unterbringung von Flüchtlingen Seite 2 von 3 Durch den Bau der neuen Unterkunft an der Martin-Luther-Straße stehen für die Unterbringung der genannten Personenkreise hervorragende Rahmenbedingungen zur Verfügung, da die einzelnen Wohneinheiten u. a. über jeweils eigene Küchen und Badezimmer verfügen. Daher wird auf Basis des Antrages der CDU-Fraktion vorgeschlagen, den „Bahnhof Derkum“ zu veräußern und die dort lebenden Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose in den Unterkünften an der Martin-Luther-Straße und an der Kölner Straße unterzubringen. Um jedoch aufgrund der Belegungssituation die Integrationsmaßnahmen, die schwerpunktmäßig durch die Flüchtlingsinitiative Weilerswist e. V. erfolgen, weiter umsetzen zu können, ist es notwendig, das Dachgeschoss der Unterkunft ebenfalls mitnutzen zu können. Dieses verfügt über 14 Wohneinheiten, in denen maximal 46 Personen untergebracht werden können. Vom Zeitfenster her könnten die Umzüge bis zum 30.09.2018 abgeschlossen sein, so dass ein Verkauf grundsätzlich ab dem 01.10.2018 erfolgen könnte. Voraussetzung hierfür wäre jedoch auch, dass für zwei Familien, die derzeit im „Bahnhof Derkum“ untergebracht sind, Wohnraum angemietet werden kann, da eine Unterbringung der Familien in der Unterkunft an der Martin-LutherStraße aufgrund der Personenanzahl in einer Wohneinheit nicht möglich ist. Der Vorschlag, die Verträge für die angemieteten Wohnungen und Häuser zeitnah zu kündigen, wird von der Verwaltung nicht befürwortet. In diesen Objekten sind ausschließlich Familien untergebracht, bei denen die Kinder Kindertagesstätten und Schulen besuchen und durch einen Umzug aus dem gewohnten Umfeld „herausgerissen“ würden. Zudem sind die Integrationsmöglichkeiten in kleinen, dezentralen Einheiten deutlich besser umsetzbar. Daher wird vorgeschlagen, die angemieteten Objekte weiter beizubehalten und Kündigungen lediglich bedarfsorientiert vorzunehmen. Unterbringung von Flüchtlingen Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 28.06.2018 Aufgestellt gez. Strotkötter Mitunterzeichner gez. Horst Bürgermeisterin gez. Strotkötter Beigeordneter gez. Eskes Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)