Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
185 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
03.07.18, 18:39
Aktualisiert
05.07.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_33/2018 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 26 03: 67 2. Änderung
30.09.2018
Betreff
Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67
der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets
Weilerswist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Offenlage
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
12.07.2018
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist fasst in Änderung des Beschlusses des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur vom 07.06.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung
des Bebauungsplans 67 der Gemeinde Weilerswist und beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB..
Auf der Grundlage der dieser Vorlage beigefügten Unterlagen beschließt der Rat die Beteiligung
durch
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 (BauGB) sowie
die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
durchzuführen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 die
Aufstellung und Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist
beschlossen.
Im Rahmen der Erarbeitung der Verfahrensunterlagen mit dem Städteplaner wurde festgestellt,
dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 des
Baugesetzbuchs vorliegen.
Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist
im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und
Offenlage
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Die Bürgermeisterin empfiehlt daher dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 67 zu fassen und zu beschließen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
Planzeichnung
Textteil
Begründung
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 02.07.2018
Aufgestellt
gez. Wagner
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
gez. Horst
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)