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Beschlussvorlage (Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB sowie Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Träger öffen)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
185 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
03.07.18, 18:39
Aktualisiert
05.07.18, 18:01
Beschlussvorlage (Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB sowie Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Träger öffen) Beschlussvorlage (Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB sowie Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Träger öffen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_33/2018 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 26 03: 67 2. Änderung 30.09.2018 Betreff Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Offenlage Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 12.07.2018 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist fasst in Änderung des Beschlusses des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur vom 07.06.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans 67 der Gemeinde Weilerswist und beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB.. Auf der Grundlage der dieser Vorlage beigefügten Unterlagen beschließt der Rat die Beteiligung durch  die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 (BauGB) sowie  die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 die Aufstellung und Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist beschlossen. Im Rahmen der Erarbeitung der Verfahrensunterlagen mit dem Städteplaner wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 des Baugesetzbuchs vorliegen. Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Offenlage Seite 2 von 2 Die Bürgermeisterin empfiehlt daher dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 zu fassen und zu beschließen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Anlagen: Planzeichnung Textteil Begründung HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 02.07.2018 Aufgestellt gez. Wagner Mitunterzeichner gez. Reichwaldt gez. Horst Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)