Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
184 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
03.07.18, 18:39
Aktualisiert
08.09.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_45/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 1
Betreff
Ergänzung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde
Weilerswist am 12.04.2018
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
12.07.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, den folgenden Text als Ergänzung zur Niederschrift
über die Ratssitzung am 12.04.2018 aufzunehmen:
„Während der Sitzung ist eine freiberufliche Fotografin im Auftrag des Magazins „Stern“ anwesend.
Auf Nachfrage stellt sich die Fotografin dem Rat vor und informiert zu Auftrag und Auftraggeber.
Die Rechtmäßigkeit der Anwesenheit der Fotografin und Erstellung von Bildmaterial während der
Sitzung vom Rat und den Vertretern der Verwaltung wird von Ratsmitgliedern infrage gestellt. Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst stellt hierzu fest, dass die Berichterstattung durch Journalisten
über eine öffentliche Sitzung nicht verhindert werden könne und die teilnehmenden Personen als
Personen des öffentlichen Interesses fotografiert werden dürfen. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass
die Fotografin nicht in ihrem Auftrag anwesend sei. Weiterhin sei ihrerseits kein Reportageauftrag
an den „Stern“ vergeben worden. Dennoch unterstellen einige Ratsmitglieder, die Bürgermeisterin
habe die Reportage beim „Stern“ beauftragt, mit der Zielsetzung einer Berichterstattung zu der
Situation in der Gemeinde Weilerswist in ihrem Sinne.“
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Das Ratsmitglied Frau Christiane Holtegel hat beantragt, die Niederschrift über die Sitzung des
Rates der Gemeinde Weilerswist vom 12.04.2018 um einen Hinweis auf die Anwesenheit der Fotografin im Auftrag des Magazins „Stern“ zu ergänzen.
Die entsprechend der Vorgaben des § 52 Abs. 1 GO NRW gefertigte und unterzeichnete Sitzungsniederschrift ist eine öffentliche Urkunde i.S.d. §§ 415, 417, 418 ZPO und begründet folglich den
vollen Beweis der beurkundeten Vorgänge, ihres Inhalts und der darin bezeugten Tatsachen.
Ergänzung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Weilerswist am
12.04.2018
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Eine nachträgliche Änderung der einmal durch Unterzeichnung zur öffentlichen Urkunde gewordenen Niederschrift durch Beschluss des Rates/Ausschusses oder die Unterzeichner selbst ist allerdings ausgeschlossen. Zulässig ist insoweit lediglich die durch einen neuen, nochmals zu protokollierenden Beschluss des Rates/Ausschusses zu treffende Feststellung, dass die Niederschrift nicht
vollständig oder fehlerhaft ist oder sonstige Ungenauigkeiten enthält. Dieser protokollierte feststellende Beschluss kann sodann als Urkunde zum Beweis der Unrichtigkeit der ersten Niederschrift
dienen. Aus diesem Grund hat die Bürgermeisterin Einwendungen, die gegen die Richtigkeit der
Niederschrift erhoben werden, dem Rat/Ausschuss zwecks Beschlussfassung zur Kenntnis zu
bringen.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 27.06.2018
Aufgestellt
gez. Krüll
Mitunterzeichner
gez. Horst
Bürgermeisterin
gez. Eskes
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)