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Beschlussvorlage (Ergänzung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Weilerswist am 12.04.2018)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
184 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
03.07.18, 18:39
Aktualisiert
08.09.18, 18:01
Beschlussvorlage (Ergänzung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Weilerswist am 12.04.2018) Beschlussvorlage (Ergänzung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Weilerswist am 12.04.2018)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_45/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 1 Betreff Ergänzung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Weilerswist am 12.04.2018 Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 12.07.2018 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, den folgenden Text als Ergänzung zur Niederschrift über die Ratssitzung am 12.04.2018 aufzunehmen: „Während der Sitzung ist eine freiberufliche Fotografin im Auftrag des Magazins „Stern“ anwesend. Auf Nachfrage stellt sich die Fotografin dem Rat vor und informiert zu Auftrag und Auftraggeber. Die Rechtmäßigkeit der Anwesenheit der Fotografin und Erstellung von Bildmaterial während der Sitzung vom Rat und den Vertretern der Verwaltung wird von Ratsmitgliedern infrage gestellt. Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst stellt hierzu fest, dass die Berichterstattung durch Journalisten über eine öffentliche Sitzung nicht verhindert werden könne und die teilnehmenden Personen als Personen des öffentlichen Interesses fotografiert werden dürfen. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Fotografin nicht in ihrem Auftrag anwesend sei. Weiterhin sei ihrerseits kein Reportageauftrag an den „Stern“ vergeben worden. Dennoch unterstellen einige Ratsmitglieder, die Bürgermeisterin habe die Reportage beim „Stern“ beauftragt, mit der Zielsetzung einer Berichterstattung zu der Situation in der Gemeinde Weilerswist in ihrem Sinne.“ Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Das Ratsmitglied Frau Christiane Holtegel hat beantragt, die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Weilerswist vom 12.04.2018 um einen Hinweis auf die Anwesenheit der Fotografin im Auftrag des Magazins „Stern“ zu ergänzen. Die entsprechend der Vorgaben des § 52 Abs. 1 GO NRW gefertigte und unterzeichnete Sitzungsniederschrift ist eine öffentliche Urkunde i.S.d. §§ 415, 417, 418 ZPO und begründet folglich den vollen Beweis der beurkundeten Vorgänge, ihres Inhalts und der darin bezeugten Tatsachen. Ergänzung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Weilerswist am 12.04.2018 Seite 2 von 2 Eine nachträgliche Änderung der einmal durch Unterzeichnung zur öffentlichen Urkunde gewordenen Niederschrift durch Beschluss des Rates/Ausschusses oder die Unterzeichner selbst ist allerdings ausgeschlossen. Zulässig ist insoweit lediglich die durch einen neuen, nochmals zu protokollierenden Beschluss des Rates/Ausschusses zu treffende Feststellung, dass die Niederschrift nicht vollständig oder fehlerhaft ist oder sonstige Ungenauigkeiten enthält. Dieser protokollierte feststellende Beschluss kann sodann als Urkunde zum Beweis der Unrichtigkeit der ersten Niederschrift dienen. Aus diesem Grund hat die Bürgermeisterin Einwendungen, die gegen die Richtigkeit der Niederschrift erhoben werden, dem Rat/Ausschuss zwecks Beschlussfassung zur Kenntnis zu bringen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 27.06.2018 Aufgestellt gez. Krüll Mitunterzeichner gez. Horst Bürgermeisterin gez. Eskes Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)