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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; a) Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144 b) Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68 c) Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 d) Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.07.18, 09:21
Aktualisiert
06.07.18, 09:21
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
a)	Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)	Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)	Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)	Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
a)	Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)	Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)	Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)	Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 03.07.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 14: Bauen im Außenbereich; a) Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144 b) Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68 c) Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 d) Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 - Vorlage 960 /X.L. - Zu Teil c) erkundigt sich SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer, ob zwischenzeitlich geklärt sei, inwieweit ein Wiederaufbau durch den neuen Eigentümer zulässig sei bzw. die Privilegierung einer dortigen Wohnbebauung mit dem Eigentumswechsel weggefallen sei. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Kreis auf entsprechende Anfrage der Gemeinde noch keine abschließende Aussage getroffen habe, sondern diese Bewertung nach Vorliegen des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen der Bauantragstellung prüfen werde. In der nächsten Sitzung werde man voraussichtlich über das Ergebnis dieser Prüfung berichten können. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Müllenborn teilt der Bürgermeister mit, dass ein Wohnhaus beantragt sei und kein Ferien- bzw. Wochenendhaus. Ratsmitglied Pospig fragt nach, ob eine neue Privilegierung vorliegen müsse. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass im Rahmen der Privilegierung eine einmalige Umnutzung zulässig sei. Es handele sich hier nicht um ein Einzelgebäude im Außenbereich, sondern im direkten Umfeld gebe es mehrere Objekte. Auch die Hauptwasserleitung verlaufe in diesem Bereich. Sobald die Stellungnahme des Kreises vorliege, werde man den Sachverhalt nochmals beraten. Beschluss: Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses an sich. Es wird beschlossen: a) Zum Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in vier Ferienwohnungen auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144 (Kartsteinhöhe 7a) ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: b) Zur Bauvoranfrage auf Durchführung baulicher Änderungen am bestehenden Wohnhaus auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68 (Zingsheimer Mühle) wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB erteilt. Abstimmungsergebnis: c) einstimmig ja Der Bauvoranfrage auf Wiederaufbau des durch Brand zerstörten Wohngebäudes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 (Auf Langenfeld) wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB ist zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer eine erschließungsrechtliche Regelung per Vertrag anzustreben. Abstimmungsergebnis: d) einstimmig ja einstimmig ja Zum Bauantrag auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit Futterlager, Bewegungsfläche für vier Pferde, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte und einer Mistlege auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau gelegenen Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB solange zu versagen, bis dass a) eine transparente Aufklärung des Sachverhalts in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen und der Landwirtschaftskammer erfolgt ist, wobei auch die Aspekte der beiden nicht genehmigten Stallgebäude zu klären sind, b) weiterhin wie 2013 die Festschreibung, dass ein Wohngebäude am Standort nicht vorgesehen ist und erlaubt wird. c) Etwaigen Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde wird nicht zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018 einstimmig ja Seite 2