Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.07.18, 09:21
Aktualisiert
06.07.18, 09:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 03.07.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 14:
Bauen im Außenbereich;
a)
Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in
vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)
Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude,
Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)
Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung
Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke,
Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142
- Vorlage 960 /X.L. -
Zu Teil c) erkundigt sich SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer, ob zwischenzeitlich
geklärt sei, inwieweit ein Wiederaufbau durch den neuen Eigentümer zulässig sei bzw.
die Privilegierung einer dortigen Wohnbebauung mit dem Eigentumswechsel
weggefallen sei. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Kreis auf entsprechende
Anfrage der Gemeinde noch keine abschließende Aussage getroffen habe, sondern
diese Bewertung nach Vorliegen des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen der
Bauantragstellung prüfen werde. In der nächsten Sitzung werde man voraussichtlich
über das Ergebnis dieser Prüfung berichten können.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Müllenborn teilt der Bürgermeister mit, dass ein
Wohnhaus beantragt sei und kein Ferien- bzw. Wochenendhaus.
Ratsmitglied Pospig fragt nach, ob eine neue Privilegierung vorliegen müsse. Der
Bürgermeister teilt hierzu mit, dass im Rahmen der Privilegierung eine einmalige
Umnutzung zulässig sei. Es handele sich hier nicht um ein Einzelgebäude im
Außenbereich, sondern im direkten Umfeld gebe es mehrere Objekte. Auch die
Hauptwasserleitung verlaufe in diesem Bereich. Sobald die Stellungnahme des Kreises
vorliege, werde man den Sachverhalt nochmals beraten.
Beschluss:
Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses an sich.
Es wird beschlossen:
a)
Zum Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in vier
Ferienwohnungen auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
(Kartsteinhöhe 7a) ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
b)
Zur Bauvoranfrage auf Durchführung baulicher Änderungen am bestehenden
Wohnhaus auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
(Zingsheimer Mühle) wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
c)
einstimmig ja
Der Bauvoranfrage auf Wiederaufbau des durch Brand zerstörten
Wohngebäudes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Roderath befindlichem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 (Auf
Langenfeld) wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 BauGB ist zu erteilen.
Die
Verwaltung
wird
beauftragt,
mit
dem
Eigentümer
eine
erschließungsrechtliche Regelung per Vertrag anzustreben.
Abstimmungsergebnis:
d)
einstimmig ja
einstimmig ja
Zum Bauantrag auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit
Futterlager, Bewegungsfläche für vier Pferde, landwirtschaftliche Maschinen
und
Geräte
und
einer
Mistlege
auf
dem
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung
von
Frohngau
gelegenen
Grundstück
Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 das gemeindliche Einvernehmen gem.
§ 36 Abs. 1 BauGB solange zu versagen, bis dass
a) eine transparente Aufklärung des Sachverhalts in Abstimmung mit dem
Bauordnungsamt
des
Kreises
Euskirchen
und
der
Landwirtschaftskammer erfolgt ist, wobei auch die Aspekte der beiden
nicht genehmigten Stallgebäude zu klären sind,
b) weiterhin wie 2013 die Festschreibung, dass ein Wohngebäude am
Standort nicht vorgesehen ist und erlaubt wird.
c) Etwaigen Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde wird nicht
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
einstimmig ja
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