Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
197 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.07.18, 09:21
Aktualisiert
06.07.18, 09:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 03.07.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 23:
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
- Vorlage 961 /X.L. -
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist auf die Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss zum Thema hin und teilt mit, dass die UNA-Fraktion ihren Antrag
auch in der heutigen Sitzung nochmals stellen wolle. Nach Meinung der UNA-Fraktion
bedeute die Festlegung einer Abstandsgrenze von 1.500 Metern das Ende der
Windenergie in NRW. Auch für die Gemeinde sei es dann nicht mehr sinnvoll, weitere
Gutachten zu beauftragen. Die Energiewende müsse man ernst nehmen und konkrete
Maßnahmen ergreifen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer hält eine Festlegung von Abstandsgrenzen ebenfalls
für falsch. Heutige Windenergieanlagen seien geräuschärmer und für das Umfeld nicht
mehr so belastend wie früher. Allein der Eingriff in die Landschaft sei seines Erachtens
kein ausreichendes Argument gegen die Windkraft. Dass andere Landstriche die
Energie erzeugen müssten und man selbst trage nichts dazu bei, sei äußerst
unsolidarisch. Im Sinne der zukünftigen Generationen müsse man sich aktiv für die
Energiewende einsetzen. Die SPD stütze daher den Antrag der UNA-Fraktion. Wenn
einmal eine derartige Grenze festgesetzt sei, sei zu befürchten, dass zukünftig jeder
Antrag auf Bau einer Anlage allein aufgrund dieses Ausschlusskriteriums bereits
abgelehnt werden müsse.
Für die CDU-Fraktion teilt Vorsitzender Kurth mit, dass sie sich zu diesem Thema
eingehend beraten hätten und die Mindestabstandsfestlegung von 1.500 m – wie es in
der Kreisstellungnahme dargelegt sei - befürworte. Nach Meinung der CDU-Fraktion
überwiege
der
Schutz
der
Bevölkerung
im
Zusammenhang
mit
den
Beeinträchtigungen durch die Windenergie. Zu nennen sei hier auch neben den
Geräuschimmissionen die teilweise über weite Entfernung wirkenden Schlagschatten
der Windenergieanlagen.
Ratsmitglied Heinrichs merkt an, dass er eine einheitliche Abstandsgrenze befürworte,
zumal er sich bereits an den unterschiedlich geltenden Abstandsgrenzen innerhalb des
Gemeindegebietes gestört habe.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Windenergie nicht die einzige
Energiequelle sei. Die Gemeinde habe ein Klimaschutzkonzept erstellt. Unter anderem
sei hierin beleuchtet worden, dass mit 47 % der höchste Energieverbrauch im Bereich
der verkehrlichen Energieverbräuche und hier zum größten Teil im Bereich des PKWVerkehrs liege. Hier habe die Gemeinde mit dem Bahnhofsumbau zukunftsweisende
Entscheidungen getroffen. Seiner Meinung nach seien ländliche Regionen, in denen die
Dörfer teilweise nur 2-3 km auseinander liegen, nicht für Windenergie geeignet. Wenn
man verstärkt Windenergieanlagen auf See bau und gleichzeitig eine Verkabelung
durch das Land gestatte, stelle dies seines Erachtens eine gute Lösung dar.
Beschluss:
Nach ausgiebiger Beratung des Themas lässt der Bürgermeister über den auch bereits
im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Antrag der UNA-Fraktion, folgende
Ergänzung in die vorgelegte Stellungnahme des Kreises aufzunehmen, abstimmen:
„Die Begrenzung auf 1.500 m Abstand ist zu pauschal. Es sollte nach jeweiliger
Situation und Umgebung oder eventuellen Höhenbeschränkungen für die
Windenergieanlagen differenziert werden.“
Abstimmungsergebnis:
7 Stimmen für den Antrag, 12 dagegen
Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage:
Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen des
Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 2