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Beschlusstext (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
197 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.07.18, 09:21
Aktualisiert
06.07.18, 09:21
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Beschluss aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 03.07.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 23: Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen - Vorlage 961 /X.L. - UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist auf die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zum Thema hin und teilt mit, dass die UNA-Fraktion ihren Antrag auch in der heutigen Sitzung nochmals stellen wolle. Nach Meinung der UNA-Fraktion bedeute die Festlegung einer Abstandsgrenze von 1.500 Metern das Ende der Windenergie in NRW. Auch für die Gemeinde sei es dann nicht mehr sinnvoll, weitere Gutachten zu beauftragen. Die Energiewende müsse man ernst nehmen und konkrete Maßnahmen ergreifen. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer hält eine Festlegung von Abstandsgrenzen ebenfalls für falsch. Heutige Windenergieanlagen seien geräuschärmer und für das Umfeld nicht mehr so belastend wie früher. Allein der Eingriff in die Landschaft sei seines Erachtens kein ausreichendes Argument gegen die Windkraft. Dass andere Landstriche die Energie erzeugen müssten und man selbst trage nichts dazu bei, sei äußerst unsolidarisch. Im Sinne der zukünftigen Generationen müsse man sich aktiv für die Energiewende einsetzen. Die SPD stütze daher den Antrag der UNA-Fraktion. Wenn einmal eine derartige Grenze festgesetzt sei, sei zu befürchten, dass zukünftig jeder Antrag auf Bau einer Anlage allein aufgrund dieses Ausschlusskriteriums bereits abgelehnt werden müsse. Für die CDU-Fraktion teilt Vorsitzender Kurth mit, dass sie sich zu diesem Thema eingehend beraten hätten und die Mindestabstandsfestlegung von 1.500 m – wie es in der Kreisstellungnahme dargelegt sei - befürworte. Nach Meinung der CDU-Fraktion überwiege der Schutz der Bevölkerung im Zusammenhang mit den Beeinträchtigungen durch die Windenergie. Zu nennen sei hier auch neben den Geräuschimmissionen die teilweise über weite Entfernung wirkenden Schlagschatten der Windenergieanlagen. Ratsmitglied Heinrichs merkt an, dass er eine einheitliche Abstandsgrenze befürworte, zumal er sich bereits an den unterschiedlich geltenden Abstandsgrenzen innerhalb des Gemeindegebietes gestört habe. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Windenergie nicht die einzige Energiequelle sei. Die Gemeinde habe ein Klimaschutzkonzept erstellt. Unter anderem sei hierin beleuchtet worden, dass mit 47 % der höchste Energieverbrauch im Bereich der verkehrlichen Energieverbräuche und hier zum größten Teil im Bereich des PKWVerkehrs liege. Hier habe die Gemeinde mit dem Bahnhofsumbau zukunftsweisende Entscheidungen getroffen. Seiner Meinung nach seien ländliche Regionen, in denen die Dörfer teilweise nur 2-3 km auseinander liegen, nicht für Windenergie geeignet. Wenn man verstärkt Windenergieanlagen auf See bau und gleichzeitig eine Verkabelung durch das Land gestatte, stelle dies seines Erachtens eine gute Lösung dar. Beschluss: Nach ausgiebiger Beratung des Themas lässt der Bürgermeister über den auch bereits im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Antrag der UNA-Fraktion, folgende Ergänzung in die vorgelegte Stellungnahme des Kreises aufzunehmen, abstimmen: „Die Begrenzung auf 1.500 m Abstand ist zu pauschal. Es sollte nach jeweiliger Situation und Umgebung oder eventuellen Höhenbeschränkungen für die Windenergieanlagen differenziert werden.“ Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen für den Antrag, 12 dagegen Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage: Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen des Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018 Seite 2