Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.07.18, 09:21
Aktualisiert
06.07.18, 09:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 03.07.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 15:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.1 -
Punkt15.1: Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.2 Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf das in der Vorlage Z.2 genannte
Immissionsschutzgutachten
„Geruch“.
Dieses
Gutachten
müsse
der
Baugenehmigungsbehörde und der Gemeinde doch vorliegen, so dass eine konkrete
Aussage erfolgen könne, ob die zulässigen Werte eingehalten würden oder nicht.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde die planungsrelevanten
Fragen klären müsse, nicht die bauordnungsrechtlichen. Es sei offenkundig, dass
durch die teilweise Verlagerung des Viehbestandes in das geplante neue Gebäude eine
Entschärfung der aktuellen Situation erreicht werden könne. Es sei nicht Aufgabe der
Gemeinde, derartige immissionsschutzrechtlichen Gutachten zu prüfen, dies erfolge
durch entsprechend vorhandene Fachleute beim Kreis als Bauordnungsbehörde.
Auf Nachfrage von Herrn Mayer bestätigt der Bürgermeister, dass auf einem
Grundstück
oberhalb
des
geplanten
neuen
Stallgebäudes
gemäß
Ortslagenabrundungssatzung eine Wohnbebauung möglich sei.
Bezüglich der Anfrage von Ratsmitglied Pospig teilt der Bürgermeister mit, dass im
Rahmen der im Jahr 1989 erteilten Baugenehmigung des bisher vorhandenen Stalles
die zulässige Anzahl der dort zu haltenden Tiere genau definiert worden sei. Diese
Zahl werde aktuell durch die dortige zusätzliche Haltung des Jungviehs – zumindest zu
Zeiten, in denen keine Außenbeweidung stattfinde – etwas überschritten. Durch das
neue Stallgebäude könne die Anzahl im vorhandenen Gebäude durch den
Haupterwerbslandwirt wieder auf das Maß der Baugenehmigung zurückgeführt werden
und führe damit an dieser Stelle zu einer Entlastung. Für das neue Stallgebäude
werde dann mit der Baugenehmigung die zulässige Anzahl der Viehhaltung für dieses
Gebäude ebenfalls konkret definiert werden. Auch sei kein Auffangen von Flüssiggülle
mehr vorgesehen, sondern eine Trockenmisthaltung. Dies trage weiterhin zu einer
Entschärfung der Geruchsbelastung bei, führt der Bürgermeister weiter aus.
Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses führt
Fraktionsvorsitzender Kurth für die CDU-Fraktion aus, dass seine Fraktion dieses
Vorhaben befürworte, da hierdurch eindeutig eine Entlastung der aktuellen Situation
geschaffen werden könne und nichts gegen das Vorhaben spreche.
Beschluss:
Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses an sich. Es wird beschlossen, zur Errichtung eines
Rinderstalles
mit
Heuund
Strohlager
auf
dem
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB
unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage
eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle
erstellt und realisiert wird.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
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