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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.07.18, 09:21
Aktualisiert
06.07.18, 09:21
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

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Beschluss aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 03.07.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 15: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.1 - Punkt15.1: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.2 Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf das in der Vorlage Z.2 genannte Immissionsschutzgutachten „Geruch“. Dieses Gutachten müsse der Baugenehmigungsbehörde und der Gemeinde doch vorliegen, so dass eine konkrete Aussage erfolgen könne, ob die zulässigen Werte eingehalten würden oder nicht. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde die planungsrelevanten Fragen klären müsse, nicht die bauordnungsrechtlichen. Es sei offenkundig, dass durch die teilweise Verlagerung des Viehbestandes in das geplante neue Gebäude eine Entschärfung der aktuellen Situation erreicht werden könne. Es sei nicht Aufgabe der Gemeinde, derartige immissionsschutzrechtlichen Gutachten zu prüfen, dies erfolge durch entsprechend vorhandene Fachleute beim Kreis als Bauordnungsbehörde. Auf Nachfrage von Herrn Mayer bestätigt der Bürgermeister, dass auf einem Grundstück oberhalb des geplanten neuen Stallgebäudes gemäß Ortslagenabrundungssatzung eine Wohnbebauung möglich sei. Bezüglich der Anfrage von Ratsmitglied Pospig teilt der Bürgermeister mit, dass im Rahmen der im Jahr 1989 erteilten Baugenehmigung des bisher vorhandenen Stalles die zulässige Anzahl der dort zu haltenden Tiere genau definiert worden sei. Diese Zahl werde aktuell durch die dortige zusätzliche Haltung des Jungviehs – zumindest zu Zeiten, in denen keine Außenbeweidung stattfinde – etwas überschritten. Durch das neue Stallgebäude könne die Anzahl im vorhandenen Gebäude durch den Haupterwerbslandwirt wieder auf das Maß der Baugenehmigung zurückgeführt werden und führe damit an dieser Stelle zu einer Entlastung. Für das neue Stallgebäude werde dann mit der Baugenehmigung die zulässige Anzahl der Viehhaltung für dieses Gebäude ebenfalls konkret definiert werden. Auch sei kein Auffangen von Flüssiggülle mehr vorgesehen, sondern eine Trockenmisthaltung. Dies trage weiterhin zu einer Entschärfung der Geruchsbelastung bei, führt der Bürgermeister weiter aus. Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses führt Fraktionsvorsitzender Kurth für die CDU-Fraktion aus, dass seine Fraktion dieses Vorhaben befürworte, da hierdurch eindeutig eine Entlastung der aktuellen Situation geschaffen werden könne und nichts gegen das Vorhaben spreche. Beschluss: Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses an sich. Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Rinderstalles mit Heuund Strohlager auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstellt und realisiert wird. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018 Seite 2