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Beschlusstext (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
123 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.07.18, 09:21
Aktualisiert
06.07.18, 09:21
Beschlusstext (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier:	Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim) Beschlusstext (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier:	Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 03.07.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 36: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim - Vorlage 939 /X.L. Z.1 - Auf Nachfrage von Ratsmitglied Müllenborn erläutert der Bürgermeister, dass das Wasserversorgungskonzept ausgiebig in den vorgeschalteten Fachausschüssen beraten worden sei. Im Hauptausschuss habe eine Entscheidung per Dringlichkeit erfolgen müssen, da das Konzept bis zum 30.06.2018 der Bezirksregierung habe vorgelegt werden müssen. Dies sei zwischenzeitlich erfolgt. SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf die bekannte Problematik einer zeitweisen, erhöhten Nitratbelastung in einer Quelle in Hauserbenden und erkundigt sich, wie man im Notfall reagieren könne, wenn die Bezirksregierung beispielsweise die Verwendung dieses Wassers untersage. Der Bürgermeister weist auf die Fachausschusssitzung im Frühjahr hin, in der seitens eines Mitarbeiters der Landwirtschaftskammer eine ausführliche Erläuterung des Themas erfolgt sei. Die Wassergewinnungsanlage Hauserbenden bestehe aus drei Quellen, die die Wasserversorgung für Nettersheim und Mechernich sicherstellten. Die angesprochene Römerquelle werde hierbei weitestgehend gar nicht in Anspruch genommen. Zur Reduzierung der Nitratbelastung würden aktuell bereits Maßnahmen ergriffen, führt der Bürgermeister weiter aus. Ein Landwirt im Bereich Hauserbenden halte beispielsweise sein Vieh seit Jahren bereits im Stall und fahre die Gülle aus dem Quellschutzgebiet heraus. Man habe weiterhin auch bereits im Fachausschuss beraten, wie in einer Notfallsituation vorgegangen werden könne. An zwei Stellen gebe es Möglichkeiten einer Vernetzung mit dem benachbarten Wasserversorgungsverband. Dies könne allerdings aufgrund der unterschiedlichen Wasserbeschaffenheit nicht vorsorglich erfolgen, sondern erst dann, wenn zwingend Notfallversorgungsmaßnahmen zu ergreifen seien. In jedem Dorf habe es ehemals eigene Quellen gegeben, – so der Bürgermeister – die immer noch vorhanden seien und bei Bedarf ertüchtigt werden müssten und mit einer Abkochempfehlung übergangsweise nutzbar seien. Er habe allerdings keine Sorge, dass die Nitratbelastung einmal so hoch sein könnte, dass das Wasser nicht mehr nutzbar sei. Beschluss: Der Rat genehmigt den im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 am 26.06.2018 durch den Haupt- und Finanzausschuss gefassten Dringlichkeitsbeschluss zur Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018 Seite 2