Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
123 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.07.18, 09:21
Aktualisiert
06.07.18, 09:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 03.07.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 36:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 939 /X.L. Z.1 -
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Müllenborn erläutert der Bürgermeister, dass das
Wasserversorgungskonzept ausgiebig in den vorgeschalteten Fachausschüssen
beraten worden sei. Im Hauptausschuss habe eine Entscheidung per Dringlichkeit
erfolgen müssen, da das Konzept bis zum 30.06.2018 der Bezirksregierung habe
vorgelegt werden müssen. Dies sei zwischenzeitlich erfolgt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf die bekannte Problematik einer
zeitweisen, erhöhten Nitratbelastung in einer Quelle in Hauserbenden und erkundigt
sich, wie man im Notfall reagieren könne, wenn die Bezirksregierung beispielsweise
die Verwendung dieses Wassers untersage.
Der Bürgermeister weist auf die Fachausschusssitzung im Frühjahr hin, in der seitens
eines Mitarbeiters der Landwirtschaftskammer eine ausführliche Erläuterung des
Themas erfolgt sei. Die Wassergewinnungsanlage Hauserbenden bestehe aus drei
Quellen, die die Wasserversorgung für Nettersheim und Mechernich sicherstellten. Die
angesprochene Römerquelle werde hierbei weitestgehend gar nicht in Anspruch
genommen. Zur Reduzierung der Nitratbelastung würden aktuell bereits Maßnahmen
ergriffen, führt der Bürgermeister weiter aus. Ein Landwirt im Bereich Hauserbenden
halte beispielsweise sein Vieh seit Jahren bereits im Stall und fahre die Gülle aus dem
Quellschutzgebiet heraus. Man habe weiterhin auch bereits im Fachausschuss beraten,
wie in einer Notfallsituation vorgegangen werden könne. An zwei Stellen gebe es
Möglichkeiten einer Vernetzung mit dem benachbarten Wasserversorgungsverband.
Dies könne allerdings aufgrund der unterschiedlichen Wasserbeschaffenheit nicht
vorsorglich
erfolgen,
sondern
erst
dann,
wenn
zwingend
Notfallversorgungsmaßnahmen zu ergreifen seien.
In jedem Dorf habe es ehemals eigene Quellen gegeben, – so der Bürgermeister – die
immer noch vorhanden seien und bei Bedarf ertüchtigt werden müssten und mit einer
Abkochempfehlung übergangsweise nutzbar seien. Er habe allerdings keine Sorge,
dass die Nitratbelastung einmal so hoch sein könnte, dass das Wasser nicht mehr
nutzbar sei.
Beschluss:
Der Rat genehmigt den im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 am 26.06.2018
durch den Haupt- und Finanzausschuss gefassten Dringlichkeitsbeschluss zur
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
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