Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.07.18, 09:21
Aktualisiert
06.07.18, 09:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 03.07.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 44:
Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 984 /X.L. -
Der Bürgermeister erläutert, dass die auf dem Grundstück stockenden Fichten
aufgrund der Bruch- und Umsturzgefahr zur Sicherung einer Bebauung entfernt
werden müssten. Als Ersatz sei vom Grundstückserwerber ein 5 Meter breiter
Gehölzstreifen anzulegen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass man sich in der
Vergangenheit darauf verständigt habe, die Baumschutzsatzung zu überarbeiten, um
nicht über jeden Baum im Ausschuss bzw. Gemeinderat beraten zu müssen. Hierzu
teilt der Bürgermeister mit, dass die Satzung auf der Grundlage einer Mustersatzung
derzeit in Überarbeitung sei und demnächst im Fachausschuss vorgestellt werde.
Ratsmitglied Heinrichs führt an, dass bei Bruch- und Umsturzgefahr aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht eine Entscheidung direkt durch den Bürgermeister möglich
sein sollte, ohne auf den Ausschuss warten zu müssen. Dies sollte man in die
überarbeitete Satzung seiner Meinung nach mit aufnehmen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es sich im vorliegenden Fall um ein noch unbebautes
Grundstück handele, das noch im Eigentum der Gemeinde sei. Eine Empfehlung einer
Nachpflanzung sei nur auf diesem Wege möglich.
Beschluss:
Der Gemeinderat zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich und beschließt,
die beantragte Befreiung von der Baumschutzsatzung für 23 Fichten auf dem
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9, Nr. 131, Alte Burg, mit der in Anlage 2
dargestellten Ersatzbepflanzung an der südlichen Grundstücksgrenze.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja