Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
732 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
06.07.18, 09:21
Aktualisiert
06.07.18, 09:21
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NIEDERSCHRIFT
über die 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 03.07.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:15 Uhr
Am Dienstag, 03.07.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 21.
Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Breitbach, Werner
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Geißler, Ferdi
Heinrichs, Ralf
Hickert, Christiane
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeverwaltungsrätin
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Breinig, Rainer -zeitweiseLambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Züll, Andrea als Schriftführerin
Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Karl Reuter und Franz-Josef Zingsheim.
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende
Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1-4):
Erweiterungen:
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 15.1:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.2 -
Punkt 17.2.1:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.4 -
Punkt 43:
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen
- Vorlage 962 /X.L. -
Punkt 44:
Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 984 /X.L. -
Punkt 45:
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Beleuchtung Schwimmbad Nettersheim
- Vorlage 986 /X.L. -
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 3.1.8:
Grundstücksangelegenheiten
hier: Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 509
- Vorlage 864 /X.L. Z.27 -
Punkt 4.1:
Vertragsangelegenheit
hier: Mietobjekt Steinfelder Straße 2, Nettersheim
- Vorlage 972 /X.L. Z.1 -
Punkt 6.1:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Beschaffung eines HLF 20 für die LG Zingsheim
- Vorlage 965 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 2
Punkt 7:
Anschaffung eines VW-Transporters für den Forstbetrieb
- Vorlage 982 /X.L. -
Punkt 8:
Vertragsangelegenheit
hier: Künftige Abwicklung der Sozialhilfe und des Wohngelds
- Vorlage 983 /X.L. -
Punkt 9:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: 1 Änderungsvertrag zum Grundstücks- und Gebäudepachtvertrag
mit der Berechtigung zur Neuerrichtung von Gebäuden und
baulichen Maßnahmen zwischen der Eifelgemeinde Nettersheim
und dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim vom
19.12.2013
- Vorlage 985 /X.L. -
Folgender Punkt ist entsprechend der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss von
der Tagesordnung abzusetzen:
A)
Öffentliche Sitzung
3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 940 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 3
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 1:
Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer
- Vorlage 936 /X.L. -
11
Punkt 2:
EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Vorlage 949 /X.L. -
11
Punkt 3:
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018
- Vorlage 654 /X.L. Z.2 -
11
Punkt 4:
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim
und Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. Z.2 -
11
Punkt 5:
Kindergartenbeförderung
hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2018/19
- Vorlage 941 /X.L. -
12
Punkt 6:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 942 /X.L. -
12
Punkt 7:
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute
Schule 2020
- Vorlage 884 /X.L. Z.1 -
12
Punkt 8:
Förderung von Jugendbegegnungsstätten
- Vorlage 955 /X.L. -
13
Punkt 9:
Verbesserung der Spiel- und Sportanlagen im
Gemeindegebiet
- Vorlage 954 /X.L. -
13
Punkt10:
Sport- und Erlebniswochenende 2018
- Vorlage 952 /X.L. -
13
Punkt11:
Sport- und Fitnessangebote in der Gemeinde
- Vorlage 951 /X.L. -
14
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite
Seite 4
Punkt12:
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
- Vorlage 935 /X.L. -
14
Punkt13:
Neuorganisation sozialer Hilfen
- Vorlage 950 /X.L. -
14
Punkt14:
Bauen im Außenbereich;
a)
Nutzungsänderung eines bestehenden
Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen,
Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)
Bauliche Veränderungen am bestehenden
Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr.
68
c)
Wiederaufbau eines Wochenendhauses,
Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche
Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142
- Vorlage 960 /X.L. und Z.1 -
15
Punkt15:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf
dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.1 und Z.2 -
16
Punkt16:
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im
Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim,
Flur 14 Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. Z.2 -
17
Punkt17:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
Punkt18:
17.1
Modernisierung und behindertengerechte
Ausstattung Rathaus Zingsheim
- Vorlage 975 /X.L. -
18
17.2
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.3 und Z.4 -
18
Masterplan Nettersheim
18.1
Umgestaltung Urftbrücke im Bereich
Bahnhofstraße
- Vorlage 968 /X.L. -
19
18.2
Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark
Nettersheim
- Vorlage 969 /X.L. -
19
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 5
18.3
Bauliche Entwicklung Literaturhaus – Altbau und
Lesegarten
- Vorlage 931 /X.L. -
20
Punkt19:
Bahnhofsumfeld Nettersheim;
Umgestaltung des alten Bahnsteiges im Bereich
Zutendaalplatz
- Vorlage 970 /X.L. -
20
Punkt20:
Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept
- Vorlage 959 /X.L. -
20
Punkt21:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 971 /X.L. -
21
Punkt22:
Nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel
hier: Förderung der Umweltbildungsarbeit
- Vorlage 973 /X.L. -
21
Punkt23:
Änderung des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen
- Vorlage 961 /X.L. -
21
Punkt24:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
- Vorlage 953 /X.L. -
23
Punkt25:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
- Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
hier: Dorferneuerungsprogramm NRW 2018 ff.
- Vorlage 981 /X.L. -
23
Punkt26:
Sanierung Außenfassade Naturzentrum und
Holzkompetenzzentrum
- Vorlage 958 /X.L. -
24
Punkt27:
Ergebnisse der Verkehrsschau
- Vorlage 964 /X.L. -
24
Punkt28:
Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017
hier: Preisgelder
- Vorlage 938 /X.L. -
24
Punkt29:
Abbau öffentlicher Telefonzellen innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 932 /X.L. -
24
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 6
Punkt30:
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 784 /X.L. Z.1 -
25
Punkt31:
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
- Vorlage 957 /X.L. -
25
Punkt32:
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 943 /X.L. -
25
Punkt33:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03. und
30.06.2018
- Vorlage 946 /X.L. -
26
Punkt34:
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 944 /X.L. -
26
Punkt35:
Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03. und
30.06.2018
- Vorlage 947 /X.L. -
26
Punkt36:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für
die Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 939 /X.L. Z.1 -
27
Punkt37:
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern
Zingsheim, Tondorf, Buir und Holzmülheim
- Vorlage 808 /X.L. Z.2 -
28
Punkt38:
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 945 /X.L. -
28
Punkt39:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
zum 31.03. und 30.06.2018
- Vorlage 948 /X.L. -
29
Punkt40:
Erschließung Neubaugebiete "Auf Graben" und
"Brotkiste" in Nettersheim sowie "Die Acht Morgen" in
Marmagen; Sachstandsbericht
- Vorlage 967 /X.L. -
29
Punkt41:
Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau
- Vorlage 978 /X.L. -
29
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 7
Punkt42:
Entwicklung der Kläranlagen Nettersheim-Urft und
Marmagen mit Bau eines Regenrückhaltebeckens
- Vorlage 980 /X.L. -
30
Punkt43:
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen
- Vorlage 962 /X.L. -
30
Punkt44:
Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 984 /X.L. -
31
Punkt45:
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der
Gemeinde Nettersheim
hier: Beleuchtung Schwimmbad Nettersheim
- Vorlage 986 /X.L. -
31
Punkt46:
Mitteilungen und Informationen
32
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1:
Stundungsangelegenheiten
- Vorlage 937 /X.L. -
32
Punkt 2:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Straßenbeleuchtung innerhalb des
Gemeindegebietes - Umstellung auf LED-Technik;
Auftragserteilung
- Vorlage 956 /X.L. -
33
Punkt 3:
Grundstücksangelegenheiten
3.1
Seite
Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
3.1.1
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 122
- Vorlage 864 /X.L. Z.20 -
33
3.1.2
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 433
- Vorlage 864 /X.L. Z.21 -
33
3.1.3
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 449
- Vorlage 864 /X.L. Z.22 -
34
3.1.4
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 447
- Vorlage 864 /X.L. Z.23 -
34
3.1.5
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 454
- Vorlage 864 /X.L. Z.24 -
34
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 8
3.1.6
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 446
- Vorlage 864 /X.L. Z.25 -
34
3.1.7
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 464
- Vorlage 864 /X.L. Z.26 -
35
3.1.8
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 509
- Vorlage 864 /X.L. Z.27 -
35
3.2
Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 133
- Vorlage 877 /X.L. Z.1 -
36
3.3
Flächentausch Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur
9 Nr. 233 u. 234 sowie Flur 15 Nr. 78
- Vorlage 934 /X.L. -
36
3.4
Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 204
- Vorlage 976 /X.L. -
36
Punkt 4:
Vertragsangelegenheit
hier: Mietobjekt Steinfelder Straße 2, Nettersheim
- Vorlage 972 /X.L. und Z.1 -
37
Punkt 5:
Vertragsangelegenheit
hier: Nordeifel Tourismus GmbH
- Vorlage 612 /X.L. Z.1 -
37
Punkt 6:
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
hier: Beschaffung eines HLF 20 für die LG Zingsheim
- Vorlage 965 /X.L. -
37
6.1
37
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Beschaffung eines HLF 20 für die LG
Zingsheim
- Vorlage 965 /X.L. Z.1 -
Punkt 7:
Anschaffung eines VW-Transporters für den Forstbetrieb
- Vorlage 982 /X.L. -
38
Punkt 8:
Vertragsangelegenheit
hier: Künftige Abwicklung der Sozialhilfe und des
Wohngelds
- Vorlage 983 /X.L. -
38
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 9
Punkt 9:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: 1. Änderungsvertrag zum Grundstücks- und
Gebäudepachtvertrag mit der Berechtigung zur
Neuerrichtung von Gebäuden und baulichen
Maßnahmen zwischen der Eifelgemeinde
Nettersheim und dem Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim vom 19.12.2013
- Vorlage 985 /X.L. -
39
Punkt10:
Mitteilungen und Informationen
39
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 10
A)
Punkt
Öffentliche Sitzung
1:
Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer
- Vorlage 936 /X.L. -
Beschluss:
Die aktuelle Entwicklung zur Grundsteuerreform wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Vorlage 949 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der EUDatenschutzgrundverordnung zustimmend zur Kenntnis und stellt entsprechende
finanzielle Mittel für deren Umsetzung außerplanmäßig zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018
- Vorlage 654 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der
Rat
der
Gemeinde
Nettersheim
beschließt,
der
außerplanmäßigen
Mittelbereitstellung und -verwendung im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ im Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und
Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Erweiterungen der
Kindergärten in Zingsheim und Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt
die Maßnahmen – wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt – weiter umzusetzen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 11
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Kindergartenbeförderung
hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2018/19
- Vorlage 941 /X.L. -
Beschluss:
Der
Rat
der
Eifelgemeinde
Nettersheim
beschließt,
das
Angebot
der
Kindergartenbeförderung gleichbleibend zu den Vorjahren auch im Kindergartenjahr
2018/2019 anzubieten und den Elternbeitrag für die Hin- und Rückbeförderung in
Höhe von 15,50 Euro monatlich beizubehalten.
Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde Nettersheim als
Zuschuss gewährt und sollen im Rahmen der Eigenfinanzierung im Haushalt 2019
veranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 942 /X.L. -
Beschluss:
Der
Gemeinderat
nimmt
den
Sachstandsbericht
Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
zum
Schulzweckverband
einstimmig ja
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020
- Vorlage 884 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und
beschließt, die in der Begründung zur Vorlage erläuterten Vorhaben über die zur
Verfügung
stehenden
Mittel
aus
den
Programmen
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2“ und „Gute Schule 2020“
abzuwickeln.
Die
Mittel
für
Maßnahmen
über
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
–
Kapitel
2“
bereitzustellen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
das
Programm
sind
außerplanmäßig
Seite 12
Notwendige
Auftragsvergaben
Vergabeverfahren vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
sind
im
Rahmen
der
vorgeschriebenen
einstimmig ja
Förderung von Jugendbegegnungsstätten
- Vorlage 955 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Bemühungen und Aktivitäten im Rahmen
der
offenen
Jugendarbeit
auf
der
Grundlage
der
Ergebnisse
des
Dorfentwicklungsprozesses durch die Förderung von Jugendbegegnungsstätten in den
Ortschaften der Gemeinde Nettersheim weiterhin zu verfolgen.
An dem Prozess sind die Kinder und Jugendlichen sowie alle Akteure entsprechend zu
beteiligen.
Hierbei sind die bestehenden Förderkulissen (Dorferneuerung, Städtebau etc.) in
Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Verbesserung der Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet
- Vorlage 954 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Spiel- und Sportanlagen im
Gemeindegebiet zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die aktuellen und laufenden Maßnahmen –wie in
der Begründung dargestellt – weiter umzusetzen.
Notwendige Materialbeschaffungen und Auftragsvergaben sind im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen.
Sofern die vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen nicht ausreichen, sind die
zusätzlich benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Sport- und Erlebniswochenende 2018
- Vorlage 952 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 13
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt als Teil der Kinder- und Jugendarbeit, den
Gemeindesportverband bei der Ausrichtung des Sport- und Erlebniswochenendes auch
weiterhin in Form von Sonderkonditionen im Rahmen der Unterbringung sowie durch
den aktiven Einsatz von gemeindlichem Personal nach Bedarf zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Sport- und Fitnessangebote in der Gemeinde
- Vorlage 951 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Sport- und Fitnessangebote in der
Eifelgemeinde Nettersheim weiterhin gefördert werden sollen und stimmt zu, dass die
Gemeinde weitere Kooperationen mit entsprechenden Partnern eingeht und die
Angebotsentwicklung fördert.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
- Vorlage 935 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Neuorganisation sozialer Hilfen
- Vorlage 950 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur regionalen Neuorganisation sozialer Hilfen zur
Kenntnis.
Er erkennt den fachlichen, personellen und wirtschaftlichen Vorteil einer zentralen
Erledigung der Leistungs-Sachbearbeitung in den Bereichen „Ambulante Soziale Hilfen
nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)“ zum 01. Januar 2019 und
„Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der
Rat
begrüßt
unabhängig
davon
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
die
Erhaltung
eines
„Sozialstützpunkts
Seite 14
Nettersheim“ als örtliche Anlaufstelle für Menschen aller Generationen in besonders
schwierigen Lebenssituationen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
a)
Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in
vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)
Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude,
Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)
Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung
Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke,
Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142
- Vorlage 960 /X.L. und Z.1 -
Zu Teil c) erkundigt sich SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer, ob zwischenzeitlich
geklärt sei, inwieweit ein Wiederaufbau durch den neuen Eigentümer zulässig sei bzw.
die Privilegierung einer dortigen Wohnbebauung mit dem Eigentumswechsel
weggefallen sei. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Kreis auf entsprechende
Anfrage der Gemeinde noch keine abschließende Aussage getroffen habe, sondern
diese Bewertung nach Vorliegen des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen der
Bauantragstellung prüfen werde. In der nächsten Sitzung werde man voraussichtlich
über das Ergebnis dieser Prüfung berichten können.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Müllenborn teilt der Bürgermeister mit, dass ein
Wohnhaus beantragt sei und kein Ferien- bzw. Wochenendhaus.
Ratsmitglied Pospig fragt nach, ob eine neue Privilegierung vorliegen müsse. Der
Bürgermeister teilt hierzu mit, dass im Rahmen der Privilegierung eine einmalige
Umnutzung zulässig sei. Es handele sich hier nicht um ein Einzelgebäude im
Außenbereich, sondern im direkten Umfeld gebe es mehrere Objekte. Auch die
Hauptwasserleitung verlaufe in diesem Bereich. Sobald die Stellungnahme des Kreises
vorliege, werde man den Sachverhalt nochmals beraten.
Beschluss:
Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses an sich.
Es wird beschlossen:
a)
Zum Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in vier
Ferienwohnungen auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
(Kartsteinhöhe 7a) ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
b)
einstimmig ja
Zur Bauvoranfrage auf Durchführung baulicher Änderungen am bestehenden
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 15
Wohnhaus auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
(Zingsheimer Mühle) wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
c)
Der Bauvoranfrage auf Wiederaufbau des durch Brand zerstörten
Wohngebäudes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Roderath befindlichem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 (Auf
Langenfeld) wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 BauGB ist zu erteilen.
Die
Verwaltung
wird
beauftragt,
mit
dem
Eigentümer
eine
erschließungsrechtliche Regelung per Vertrag anzustreben.
Abstimmungsergebnis:
d)
einstimmig ja
einstimmig ja
Zum Bauantrag auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit
Futterlager, Bewegungsfläche für vier Pferde, landwirtschaftliche Maschinen
und
Geräte
und
einer
Mistlege
auf
dem
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung
von
Frohngau
gelegenen
Grundstück
Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 das gemeindliche Einvernehmen gem.
§ 36 Abs. 1 BauGB solange zu versagen, bis dass
a) eine transparente Aufklärung des Sachverhalts in Abstimmung mit dem
Bauordnungsamt
des
Kreises
Euskirchen
und
der
Landwirtschaftskammer erfolgt ist, wobei auch die Aspekte der beiden
nicht genehmigten Stallgebäude zu klären sind,
b) weiterhin wie 2013 die Festschreibung, dass ein Wohngebäude am
Standort nicht vorgesehen ist und erlaubt wird.
c) Etwaigen Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde wird nicht
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.1 und Z.2 -
Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf das in der Vorlage Z.2 genannte
Immissionsschutzgutachten
„Geruch“.
Dieses
Gutachten
müsse
der
Baugenehmigungsbehörde und der Gemeinde doch vorliegen, so dass eine konkrete
Aussage erfolgen könne, ob die zulässigen Werte eingehalten würden oder nicht.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde die planungsrelevanten
Fragen klären müsse, nicht die bauordnungsrechtlichen. Es sei offenkundig, dass
durch die teilweise Verlagerung des Viehbestandes in das geplante neue Gebäude eine
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 16
Entschärfung der aktuellen Situation erreicht werden könne. Es sei nicht Aufgabe der
Gemeinde, derartige immissionsschutzrechtlichen Gutachten zu prüfen, dies erfolge
durch entsprechend vorhandene Fachleute beim Kreis als Bauordnungsbehörde.
Auf Nachfrage von Herrn Mayer bestätigt der Bürgermeister, dass auf einem
Grundstück
oberhalb
des
geplanten
neuen
Stallgebäudes
gemäß
Ortslagenabrundungssatzung eine Wohnbebauung möglich sei.
Bezüglich der Anfrage von Ratsmitglied Pospig teilt der Bürgermeister mit, dass im
Rahmen der im Jahr 1989 erteilten Baugenehmigung des bisher vorhandenen Stalles
die zulässige Anzahl der dort zu haltenden Tiere genau definiert worden sei. Diese
Zahl werde aktuell durch die dortige zusätzliche Haltung des Jungviehs – zumindest zu
Zeiten, in denen keine Außenbeweidung stattfinde – etwas überschritten. Durch das
neue Stallgebäude könne die Anzahl im vorhandenen Gebäude durch den
Haupterwerbslandwirt wieder auf das Maß der Baugenehmigung zurückgeführt werden
und führe damit an dieser Stelle zu einer Entlastung. Für das neue Stallgebäude
werde dann mit der Baugenehmigung die zulässige Anzahl der Viehhaltung für dieses
Gebäude ebenfalls konkret definiert werden. Auch sei kein Auffangen von Flüssiggülle
mehr vorgesehen, sondern eine Trockenmisthaltung. Dies trage weiterhin zu einer
Entschärfung der Geruchsbelastung bei, führt der Bürgermeister weiter aus.
Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses führt
Fraktionsvorsitzender Kurth für die CDU-Fraktion aus, dass seine Fraktion dieses
Vorhaben befürworte, da hierdurch eindeutig eine Entlastung der aktuellen Situation
geschaffen werden könne und nichts gegen das Vorhaben spreche.
Beschluss:
Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses an sich. Es wird beschlossen, zur Errichtung eines
Rinderstalles
mit
Heuund
Strohlager
auf
dem
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB
unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage
eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle
erstellt und realisiert wird.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
16 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im
Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14
Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 17
Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja bei 1 Enthaltung
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
Punkt17.1: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus
Zingsheim
- Vorlage 975 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Modernisierung und
behindertengerechte Ausstattung des Rathauses in Zingsheim zustimmend zur
Kenntnis und beschließet – wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt - weiter
vorzugehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt17.2: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.3 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1
Nettersheimer Straße 2,
Marmagen
Kirchstraße 2, Zingsheim
Krausstraße
18,
Zingsheim
Erneuerung der Hoftoranlage
7.354,20 €
3.000,00 €
Fassadenanstrich
Instandsetzung
der
Natursteinverfugung,
Errichtung
einer
Schieferfassade in altdeutscher
Deckung
Instandsetzung
der
Holzverkleidung
am
Nebengebäude
6.421,04 €
3.000,00 €
6.614,02 €
3.000,00 €
1.240,10 €
620,00 €
2
3
4
Grafschaftsgasse
Nettersheim
1,
Abstimmungsergebnis:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Fördersumme,
€
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 18
Punkt
17.2.1:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.4 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, zur Dacherneuerung am Objekt Krausstraße 16,
Zingsheim
im
Sanierungsgebiet
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) bei Gesamtkosten von 26.165,72 € einen Zuschuss in
Höhe von 3.000,00 € zu gewähren:
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim
Punkt18.1: Umgestaltung Urftbrücke im Bereich Bahnhofstraße
- Vorlage 968 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung eines Fachbüros im Rahmen des Masterplans
Nettersheim die Umgestaltung der Urftbrücke im Bereich der Bahnhofstraße zu
erarbeiten und umzusetzen. Für die Ausführung der Arbeiten sind im Rahmen einer
beschränkten Ausschreibung Preisangebote von Fachfirmen einzuholen und der
Auftrag an die billigstbietende Firma zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt18.2: Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark Nettersheim
- Vorlage 969 /X.L. Auf Nachfrage von Ratsmitglied Müllenborn erklärt der Bürgermeister, dass es sich um
eine Maßnahme aus dem Masterplan Nettersheim handele, der 2007 aufgelegt worden
sei. Für die Maßnahmenabwicklung aus dieser Förderkulisse sei damals eigentlich ein
Zeitraum von rd. 5 Jahren vorgesehen gewesen. Nunmehr laufe das Förderprogramm
bereits seit 11 Jahren. Die Bezirksregierung habe allerdings nunmehr als endgültige
Mittelbereitstellungsfrist den 31.12.2018 festgelegt.
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Maßnahme zur Umsetzung der Neugestaltung der Flächen des
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 19
ehemaligen Kurparks Nettersheim bis Ende 2018 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt18.3: Bauliche Entwicklung Literaturhaus – Altbau und Lesegarten
- Vorlage 931 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für den Ausbau des Altbaus Literaturhaus
(Fachwerkhaus) sowie für die Fertigstellung des Lesegartens der Bezirksregierung
Köln im Rahmen des Masterplanes Nettersheim einen Antrag auf Mittelumschichtung
(Städtebauförderung) vorzulegen.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Genehmigung die baulichen Maßnahmen
umzusetzen sowie die notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen beschränkter
Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben.
Der Mittelbedarf, der über die Veranschlagungen im Haushalt 2018 hinausgeht, ist
überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Bahnhofsumfeld Nettersheim;
Umgestaltung des alten Bahnsteiges im Bereich Zutendaalplatz
- Vorlage 970 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung eines Fachbüros ein Planungskonzept zur
Umgestaltung des alten Bahnsteigs im Bereich Zutendaalplatz zu erarbeiten, auf
dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen auszuschreiben und an die
billigsbietende Firma zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept
- Vorlage 959 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Nutzungskonzept zum Kloster Nettersheim mit den
Nutzungseinheiten
Gemeinbedarfseinrichtungen,
Dienstleistungen
und
Weiterbildungsakademie Integration fortzuschreiben.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 20
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum
30.06.2019 zu stellen. Darüber hinaus ist ein Nachfinanzierungsantrag vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 971 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau
von Mehrfamilienhäusern für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in
Nettersheim zur Kenntnis und beschließt gleichzeitig, mit weiteren möglichen
Betreibern Verhandlungen zur Umsetzung der Objekte zu führen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel
hier: Förderung der Umweltbildungsarbeit
- Vorlage 973 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Zuwendung zur Förderung der Bildung für nachhaltige
Entwicklung im Naturzentrum Eifel bis März 2019 zustimmend zur Kenntnis und
beschließt eine Umsetzung der Handlungsfelder entsprechend dem gestellten und
bewilligten Förderantrag. Die hierfür notwendige und geförderte Personalstelle ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer/m geeigneten BewerberIn zu besetzen. Darüber
hinaus sind Anschlussförderungen in den kommenden Jahren anzustreben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 23:
einstimmig ja
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
- Vorlage 961 /X.L. -
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger weist auf die Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss zum Thema hin und teilt mit, dass die UNA-Fraktion ihren Antrag
auch in der heutigen Sitzung nochmals stellen wolle. Nach Meinung der UNA-Fraktion
bedeute die Festlegung einer Abstandsgrenze von 1.500 Metern das Ende der
Windenergie in NRW. Auch für die Gemeinde sei es dann nicht mehr sinnvoll, weitere
Gutachten zu beauftragen. Die Energiewende müsse man ernst nehmen und konkrete
Maßnahmen ergreifen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer hält eine Festlegung von Abstandsgrenzen ebenfalls
für falsch. Heutige Windenergieanlagen seien geräuschärmer und für das Umfeld nicht
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 21
mehr so belastend wie früher. Allein der Eingriff in die Landschaft sei seines Erachtens
kein ausreichendes Argument gegen die Windkraft. Dass andere Landstriche die
Energie erzeugen müssten und man selbst trage nichts dazu bei, sei äußerst
unsolidarisch. Im Sinne der zukünftigen Generationen müsse man sich aktiv für die
Energiewende einsetzen. Die SPD stütze daher den Antrag der UNA-Fraktion. Wenn
einmal eine derartige Grenze festgesetzt sei, sei zu befürchten, dass zukünftig jeder
Antrag auf Bau einer Anlage allein aufgrund dieses Ausschlusskriteriums bereits
abgelehnt werden müsse.
Für die CDU-Fraktion teilt Vorsitzender Kurth mit, dass sie sich zu diesem Thema
eingehend beraten hätten und die Mindestabstandsfestlegung von 1.500 m – wie es in
der Kreisstellungnahme dargelegt sei - befürworte. Nach Meinung der CDU-Fraktion
überwiege
der
Schutz
der
Bevölkerung
im
Zusammenhang
mit
den
Beeinträchtigungen durch die Windenergie. Zu nennen sei hier auch neben den
Geräuschimmissionen die teilweise über weite Entfernung wirkenden Schlagschatten
der Windenergieanlagen.
Ratsmitglied Heinrichs merkt an, dass er eine einheitliche Abstandsgrenze befürworte,
zumal er sich bereits an den unterschiedlich geltenden Abstandsgrenzen innerhalb des
Gemeindegebietes gestört habe.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Windenergie nicht die einzige
Energiequelle sei. Die Gemeinde habe ein Klimaschutzkonzept erstellt. Unter anderem
sei hierin beleuchtet worden, dass mit 47 % der höchste Energieverbrauch im Bereich
der verkehrlichen Energieverbräuche und hier zum größten Teil im Bereich des PKWVerkehrs liege. Hier habe die Gemeinde mit dem Bahnhofsumbau zukunftsweisende
Entscheidungen getroffen. Seiner Meinung nach seien ländliche Regionen, in denen die
Dörfer teilweise nur 2-3 km auseinander liegen, nicht für Windenergie geeignet. Wenn
man verstärkt Windenergieanlagen auf See bau und gleichzeitig eine Verkabelung
durch das Land gestatte, stelle dies seines Erachtens eine gute Lösung dar.
Beschluss:
Nach ausgiebiger Beratung des Themas lässt der Bürgermeister über den auch bereits
im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Antrag der UNA-Fraktion, folgende
Ergänzung in die vorgelegte Stellungnahme des Kreises aufzunehmen, abstimmen:
„Die Begrenzung auf 1.500 m Abstand ist zu pauschal. Es sollte nach jeweiliger
Situation und Umgebung oder eventuellen Höhenbeschränkungen für die
Windenergieanlagen differenziert werden.“
Abstimmungsergebnis:
7 Stimmen für den Antrag, 12 dagegen
Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 22
Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen des
Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
12 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
- Vorlage 953 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Entwurf des Integrierten
Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) für die Gemeinde Nettersheim
zwischenzeitlich vorliegt und beschließt diesen zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen
und Bürger offenzulegen.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den Entwurf des IKEK parallel zur Offenlage
der Bezirksregierung Köln zur Vorabstimmung vorzulegen. In der Sitzungsphase nach
dem Sommer ist das IKEK dann dem Gemeinderat zur abschließenden
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
- Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
hier: Dorferneuerungsprogramm NRW 2018 ff.
- Vorlage 981 /X.L. -
Beschluss:
Der
Gemeinderat
nimmt
das
Dorferneuerungsprogramm
2018
des
Heimatministeriums NRW zustimmend zur Kenntnis und beschließt, unter Beteiligung
der lokalen Akteure Förderanträge für die Leitprojekte, die im Rahmen des
Dorfentwicklungsprozesses herausgearbeitet wurden und im Integrierten Kommunalen
Entwicklungskonzept (IKEK) verortet sind, vorzubereiten sowie beim Fördergeber
(Bezirksregierung Köln) einzureichen.
Hierfür notwendige Planungsleistungen sind auf der Grundlage der HOAI zu
beauftragen. Sofern hierzu keine Mittelveranschlagungen im Haushalt 2018
vorgenommen wurden, sind diese außerplanmäßig bereitzustellen.
Darüber hinaus sind die Förderanträge von Privaten durch
Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
die
kommunale
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 23
Punkt 26:
Sanierung Außenfassade Naturzentrum und
Holzkompetenzzentrum
- Vorlage 958 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung der Außenfassaden des Naturzentrums
und des Holzkompetenzzentrums (einschließlich Forstamt) in Nettersheim im Rahmen
der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Ergebnisse der Verkehrsschau
- Vorlage 964 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.03.2018 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, die ergangenen Verkehrsanordnungen
gem. § 45 StVO umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja
Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017
hier: Preisgelder
- Vorlage 938 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die Mittel aus dem Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft
2017“ sowie Teilmittel aus den vorherigen Wettbewerben „Unser Dorf hat Zukunft“ zur
Anschaffung von Ruhebänken für die Ortschaften eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
einstimmig ja
Abbau öffentlicher Telefonzellen innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 932 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt den beabsichtigten Abbau der öffentlichen Telefonzellen in Marmagen,
Kölner Straße 46, und Zingsheim, Krausstraße 1, zustimmend zur Kenntnis.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 24
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 784 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Rat beschließt, der Errichtung eines D1-Sendemastes und der Aufstellung eines
provisorischen Mastes durch die Deutsche Funkturm GmbH auf dem gemeindlichen
Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 23 zuzustimmen. Gleichzeitig beschließt
der Rat, mit der Deutschen Funkturm GmbH einen entsprechenden Mietvertrag zu
schließen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
einstimmig ja
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
- Vorlage 957 /X.L. -
Beschluss:
Der
Gemeinderat
nimmt
den
Sachstandsbericht
zur
Gemeindefeuerwehr zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
Entwicklung
der
1. Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist unter Berücksichtigung der im
Beteiligungsprozess ergangenen Anregungen etc. zu erstellen und bis Ende des
Jahres zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Das Ausschreibungsverfahren eines HLF 20 für die Löschgruppe Zingsheim ist
kurzfristig einzuleiten. Die Kommunalagentur NRW ist zur Vorbereitung und
Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens unterstützend hinzuziehen.
3. Die Mittel für den diesjährigen Testbetrieb der digitalen Alarmierung in Höhe von
ca. 5.500 Euro (Beschaffung von 15 digitalen Funkgeräten für die Führungskräfte
der Feuerwehr) sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind
im Haushalt 2019 für die Beschaffung von 230 digitalen Funkgeräten für die
Einsatzkräfte der Feuerwehr Mittel in Höhe von ca. 84.000 Euro zu veranschlagen.
4. Die in der Begründung zur Vorlage beschriebenen und bereits beschlossenen
Baumaßnahmen sind in Kooperation mit den jeweiligen Löschgruppen weiter
umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 943 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 25
Beschluss:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2017 unter
Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 23.539,37 € ins
Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 33:
einstimmig ja
Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03. und
30.06.2018
- Vorlage 946 /X.L. -
Beschluss:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2018 des
Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2018 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 34:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 944 /X.L. -
Beschluss:
a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2017 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.513,84
€ auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 35:
einstimmig ja
Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03. und
30.06.2018
- Vorlage 947 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 26
Beschluss:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2018 des
Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2018 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 36:
einstimmig ja
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 939 /X.L. Z.1 -
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Müllenborn erläutert der Bürgermeister, dass das
Wasserversorgungskonzept ausgiebig in den vorgeschalteten Fachausschüssen
beraten worden sei. Im Hauptausschuss habe eine Entscheidung per Dringlichkeit
erfolgen müssen, da das Konzept bis zum 30.06.2018 der Bezirksregierung habe
vorgelegt werden müssen. Dies sei zwischenzeitlich erfolgt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer bezieht sich auf die bekannte Problematik einer
zeitweisen, erhöhten Nitratbelastung in einer Quelle in Hauserbenden und erkundigt
sich, wie man im Notfall reagieren könne, wenn die Bezirksregierung beispielsweise
die Verwendung dieses Wassers untersage.
Der Bürgermeister weist auf die Fachausschusssitzung im Frühjahr hin, in der seitens
eines Mitarbeiters der Landwirtschaftskammer eine ausführliche Erläuterung des
Themas erfolgt sei. Die Wassergewinnungsanlage Hauserbenden bestehe aus drei
Quellen, die die Wasserversorgung für Nettersheim und Mechernich sicherstellten. Die
angesprochene Römerquelle werde hierbei weitestgehend gar nicht in Anspruch
genommen. Zur Reduzierung der Nitratbelastung würden aktuell bereits Maßnahmen
ergriffen, führt der Bürgermeister weiter aus. Ein Landwirt im Bereich Hauserbenden
halte beispielsweise sein Vieh seit Jahren bereits im Stall und fahre die Gülle aus dem
Quellschutzgebiet heraus. Man habe weiterhin auch bereits im Fachausschuss beraten,
wie in einer Notfallsituation vorgegangen werden könne. An zwei Stellen gebe es
Möglichkeiten einer Vernetzung mit dem benachbarten Wasserversorgungsverband.
Dies könne allerdings aufgrund der unterschiedlichen Wasserbeschaffenheit nicht
vorsorglich
erfolgen,
sondern
erst
dann,
wenn
zwingend
Notfallversorgungsmaßnahmen zu ergreifen seien.
In jedem Dorf habe es ehemals eigene Quellen gegeben, – so der Bürgermeister – die
immer noch vorhanden seien und bei Bedarf ertüchtigt werden müssten und mit einer
Abkochempfehlung übergangsweise nutzbar seien. Er habe allerdings keine Sorge,
dass die Nitratbelastung einmal so hoch sein könnte, dass das Wasser nicht mehr
nutzbar sei.
Beschluss:
Der Rat genehmigt den im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 am 26.06.2018
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 27
durch den Haupt- und Finanzausschuss gefassten Dringlichkeitsbeschluss
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
zur
einstimmig ja
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim,
Tondorf, Buir und Holzmülheim
- Vorlage 808 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Rat beschließt nachstehenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung/Sanierung
der Hochbehälter Zingsheim, Tondorf, Buir und Holzmülheim:
Haushaltsjahr 2018:
Installation von Entfeuchtungsgeräten in den Hochbehältern Tondorf und Buir;
Einbau eines Druckminderers im Hochbehälter Holzmülheim und Außerbetriebnahme
der Wasserkammern. Die hierzu notwendigen Leistungen sind beschränkt
auszuschreiben und an die billigstbietende Firma zu vergeben.
Haushaltsjahr 2019:
Erneuerung/Sanierung der Lüftungsanlagen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf
und Buir
Haushaltsjahr 2020:
Verbesserungs-/Sanierungsmaßnahmen am Hochbehälter in Tondorf
Haushaltsjahr 2021:
Verbesserungs-/Sanierungsmaßnahmen am Hochbehälter Buir
Haushaltsjahr 2022:
Verbesserungs-/Sanierungsmaßnahmen am Hochbehälter in Zingsheim
Weiterhin beschließt der Rat, entsprechende Mittel im jeweiligen Wirtschaftsplan des
Gemeindewasserwerkes bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 38:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 945 /X.L. -
Beschluss:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des
Eigenbetriebes
Biowärme
Nettersheim
zum
31.12.2017
unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 28
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresgewinn in Höhe von 10.123,83 €
auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 39:
einstimmig ja
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
31.03. und 30.06.2018
- Vorlage 948 /X.L. -
Beschluss:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2018 des
Eigenbetriebes Biowärme mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2018 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 40:
einstimmig ja
Erschließung Neubaugebiete "Auf Graben" und "Brotkiste" in
Nettersheim sowie "Die Acht Morgen" in Marmagen;
Sachstandsbericht
- Vorlage 967 /X.L. -
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Bannert teilt der Bürgermeister mit, dass die
Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet „Die Acht Morgen“ in Marmagen in den letzten
Tagen begonnen hätten.
Die Nachfrage seitens Auswärtiger an Baugrundstücken in der Gemeinde sei so hoch
wie nie zuvor. Zwischenzeitlich seien bereits über 40 Grundstücke in den drei neuen
Gebieten unter Vertrag. Weitgehend handele es sich bei den Käufern um junge
Familien von außerhalb. Es zeichne sich ab, dass man dem demographischen Wandel
in den nächsten Jahren trotzen könne, mit positiven Auswirkungen auf die
Kindergartenentwicklung und die Schulentwicklungsplanung der Gemeinde.
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Erschließung der Neubaugebiete „Auf Graben“ und
„Brotkiste“ in Nettersheim sowie „Die Acht Morgen“ in Marmagen zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 41:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau
- Vorlage 978 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
Seite 29
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Erschließung des westlichen Teilbereichs „Auf der Kumm“ in
Frohngau im Jahre 2018 zu sichern, die notwendigen Maßnahmen zur Kanalisation
und
Wasserversorgung
unter
Einbeziehung
eines
Fachbüros
beschränkt
auszuschreiben und den Auftrag an die billigstbietende Firma zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 42:
einstimmig ja
Entwicklung der Kläranlagen Nettersheim-Urft und Marmagen
mit Bau eines Regenrückhaltebeckens
- Vorlage 980 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf die diesbezügliche Informationsvorlage
Beratungen in den vorangegangenen Fachausschüssen hin.
Punkt 43:
und
die
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen
- Vorlage 962 /X.L. -
Der Bürgermeister teilt mit, dass seitens des Landes erfreulicherweise in diesem Jahr
wieder eine Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen gewährt werde.
Auf Nachfrage von Herrn Pospig erklärt der Bürgermeister, dass es keine festen
Kriterien für die Förderung gebe. Mit den Antragstellern würden Gespräche geführt
und die Höhe der Zuwendung auch in Zusammenarbeit mit der für die Gemeinde
tätigen Bauberaterin individuell abgestimmt.
Beschluss:
1. Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser
Angelegenheit an sich.
2. Es wird beschlossen, zu den vorliegenden Anträgen auf Gewährung einer
Zuwendung zur Restaurierung und Sanierung von denkmalwerten Gebäuden und
Hofanlagen die nachfolgenden Zuschüsse zu gewähren:
Lfd.Nr.
Denkmalwertes
Objekt/Hofanlage
Maßnahme
Höhe des Kostenvoranschlages
Höhe
der
Zuwendung
1
Dreiflügelige
Hofanlage
in Pesch, Auf dem Stucks
4
Instandsetzung
der
Außenfassade
und
des
Hoftores sowie Neuanstrich
19.281,00 €
2.000,00 €
2
Zweigeschossiges
Bruchsteinhaus
in
Zingsheim, Krausstraße
11
Erneuerung der Fenster
19.645,00 €
3.500,00 €
3
Fachwerkgiebelhaus
in
Nettersheim,
Blankenheimer Straße 2
Fassadeninstandsetzung
35.117,00 €
4.500,00 €
4
Kleine
Fachwerkwinkelhofanlage
Erneuerung
Fenstern
2.738,00 €
500,00 €
von
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
drei
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in Zingsheim, Pfalzstraße
13
5
Zweiteilige Hofanlage in
Frohngau, Greußstraße 6
Abstimmungsergebnis:
Punkt 44:
Umbau des Scheunentores
sowie Einbau von drei
Fenstern nach Entfernung
der Gefache im OG der
Scheune
15.836,52 €
3.000,00 €
einstimmig ja
Befreiung von der Baumschutzsatzung
- Vorlage 984 /X.L. -
Der Bürgermeister erläutert, dass die auf dem Grundstück stockenden Fichten
aufgrund der Bruch- und Umsturzgefahr zur Sicherung einer Bebauung entfernt
werden müssten. Als Ersatz sei vom Grundstückserwerber ein 5 Meter breiter
Gehölzstreifen anzulegen.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist darauf hin, dass man sich in der
Vergangenheit darauf verständigt habe, die Baumschutzsatzung zu überarbeiten, um
nicht über jeden Baum im Ausschuss bzw. Gemeinderat beraten zu müssen. Hierzu
teilt der Bürgermeister mit, dass die Satzung auf der Grundlage einer Mustersatzung
derzeit in Überarbeitung sei und demnächst im Fachausschuss vorgestellt werde.
Ratsmitglied Heinrichs führt an, dass bei Bruch- und Umsturzgefahr aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht eine Entscheidung direkt durch den Bürgermeister möglich
sein sollte, ohne auf den Ausschuss warten zu müssen. Dies sollte man in die
überarbeitete Satzung seiner Meinung nach mit aufnehmen.
Der Bürgermeister teilt mit, dass es sich im vorliegenden Fall um ein noch unbebautes
Grundstück handele, das noch im Eigentum der Gemeinde sei. Eine Empfehlung einer
Nachpflanzung sei nur auf diesem Wege möglich.
Beschluss:
Der Gemeinderat zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich und beschließt,
die beantragte Befreiung von der Baumschutzsatzung für 23 Fichten auf dem
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 9, Nr. 131, Alte Burg, mit der in Anlage 2
dargestellten Ersatzbepflanzung an der südlichen Grundstücksgrenze.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 45:
einstimmig ja
Anfrage der UNA-Fraktion gem. § 19 der Geschäftsordnung für
den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Beleuchtung Schwimmbad Nettersheim
- Vorlage 986 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
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Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage, in der die Anfrage der UNA-Fraktion
entsprechend beantwortet sei.
Beschluss:
Punkt 46:
Mitteilungen und Informationen
a) Erklärung des Bürgermeisters gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Der Bürgermeister kommt seiner jährlichen Erklärungspflicht nach § 17
Korruptionsbekämpfungsgesetz nach und führt aus, dass er keiner Nebentätigkeit im
Sinne des Paragraphen nachgehe und auch der Kreis als Aufsichtsbehörde hierüber
entsprechend informiert werde.
b) Fahrt zum Partnerschaftsfest in Zutendaal
Der Bürgermeister weist auf die am 07.07.2018 stattfindende Fahrt zum
Partnerschaftsfest in Zutendaal hin. Bislang lägen bereits über 100 Anmeldungen für
die Fahrt vor, die mit drei Bussen stattfinden werde. Die Ratsmitglieder seien ebenfalls
herzlich eingeladen und könnten sich, falls noch nicht geschehen, gerne noch für die
Fahrt anmelden.
c) Fußgängerbrücke Bahnhof Nettersheim
Fraktionsvorsitzender Mayer erkundigt sich, ob die von ihm im Fachausschuss
benannten Mängel zwischenzeitlich überprüft und beseitigt worden seien.
Verwaltungsfachwirt Lambertz teilt hierzu mit, dass die Arbeiten in den nächsten 14
Tagen zur Ausführung kommen würden. Allerdings sei hierfür ein Sicherheitsposten
notwendig, der vorab über die Deutsche Bahn organisiert werden müsse.
Bürgermeister Pracht bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 18:15
Uhr.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführerin
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