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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; a) Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144 b) Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68 c) Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 d) Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
137 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.06.18, 13:05
Aktualisiert
29.06.18, 13:05
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
a)	Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)	Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)	Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)	Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
a)	Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)	Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)	Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)	Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
a)	Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)	Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)	Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)	Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 26.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 15: Bauen im Außenbereich; a) Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144 b) Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68 c) Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 d) Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 - Vorlage 960 /X.L. und Z.1 - Der Bürgermeister weist auf die zu a) bis c) im Fachausschuss einstimmig gefassten Beschlüsse hin. Zu d) sei vereinbarungsgemäß heute erstmalig zu beschließen. Hierzu erkundigt sich Ausschussmitglied Mayer, wer letztendlich die Feststellung treffe, dass die vorhandenen landwirtschaftlich genutzten Gebäude illegal gebaut worden seien. Sollte eine Privilegierung vorliegen, seien die Gebäude im Außenbereich nach den Vorgaben des Baugesetzbuches seines Erachtens rechtmäßig errichtet worden. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gebäude ohne Einholung der erforderlichen Genehmigungen errichtet worden seien und sich der Gemeinderat bekanntermaßen bereits seit vielen Jahren regelmäßig mit der Angelegenheit befasst habe. Es habe mehrere gerichtliche Verfahren ebenso wie veränderte Bauanträge in der Vergangenheit gegeben, wobei eine Genehmigung allerdings nach wie vor nicht vorliege. Die schon errichteten Gebäude seien im aktuellen Bauantrag gar nicht mehr enthalten. Auch Besichtigungen der außerhalb des Gemeindegebietes liegenden Hofstelle und der landwirtschaftlich genutzten Gebäude hätten nicht zur Klärung der Angelegenheit beigetragen. Es wird ausgiebig über den Sachverhalt diskutiert und es besteht Einvernehmen, dass der Kreis als zuständige Bauordnungsbehörde hier endgültig Fakten schaffen und einschreiten müsse. Beschlussempfehlung: Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses an sich. Es wird beschlossen: a) Zum Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in vier Ferienwohnungen auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144 (Kartsteinhöhe 7a) ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: b) Zur Bauvoranfrage auf Durchführung baulicher Änderungen am bestehenden Wohnhaus auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68 (Zingsheimer Mühle) wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB erteilt. Abstimmungsergebnis: c) einstimmig ja Der Bauvoranfrage auf Wiederaufbau des durch Brand zerstörten Wohngebäudes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 (Auf Langenfeld) wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB ist zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer eine erschließungsrechtliche Regelung per Vertrag anzustreben. Abstimmungsergebnis: d) einstimmig ja einstimmig ja Zum Bauantrag auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit Futterlager, Bewegungsfläche für vier Pferde, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte und einer Mistlege auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau gelegenen Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB solange zu versagen, bis dass a) eine transparente Aufklärung des Sachverhalts in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen und der Landwirtschaftskammer erfolgt ist, wobei auch die Aspekte der beiden nicht genehmigten Stallgebäude zu klären sind, b) weiterhin wie 2013 die Festschreibung, dass ein Wohngebäude am Standort nicht vorgesehen ist und erlaubt wird. c) Etwaigen Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde wird nicht zugestimmt. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018 Seite 2 Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018 Seite 3