Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
137 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.06.18, 13:05
Aktualisiert
29.06.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 26.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 15:
Bauen im Außenbereich;
a)
Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in
vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)
Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude,
Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)
Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung
Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke,
Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142
- Vorlage 960 /X.L. und Z.1 -
Der Bürgermeister weist auf die zu a) bis c) im Fachausschuss einstimmig gefassten
Beschlüsse hin.
Zu d) sei vereinbarungsgemäß heute erstmalig zu beschließen.
Hierzu erkundigt sich Ausschussmitglied Mayer, wer letztendlich die Feststellung
treffe, dass die vorhandenen landwirtschaftlich genutzten Gebäude illegal gebaut
worden seien. Sollte eine Privilegierung vorliegen, seien die Gebäude im Außenbereich
nach den Vorgaben des Baugesetzbuches seines Erachtens rechtmäßig errichtet
worden.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gebäude ohne Einholung der
erforderlichen Genehmigungen errichtet worden seien und sich der Gemeinderat
bekanntermaßen bereits seit vielen Jahren regelmäßig mit der Angelegenheit befasst
habe. Es habe mehrere gerichtliche Verfahren ebenso wie veränderte Bauanträge in
der Vergangenheit gegeben, wobei eine Genehmigung allerdings nach wie vor nicht
vorliege. Die schon errichteten Gebäude seien im aktuellen Bauantrag gar nicht mehr
enthalten. Auch Besichtigungen der außerhalb des Gemeindegebietes liegenden
Hofstelle und der landwirtschaftlich genutzten Gebäude hätten nicht zur Klärung der
Angelegenheit beigetragen.
Es wird ausgiebig über den Sachverhalt diskutiert und es besteht Einvernehmen, dass
der Kreis als zuständige Bauordnungsbehörde hier endgültig Fakten schaffen und
einschreiten müsse.
Beschlussempfehlung:
Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses an sich.
Es wird beschlossen:
a)
Zum Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in vier
Ferienwohnungen auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
(Kartsteinhöhe 7a) ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
b)
Zur Bauvoranfrage auf Durchführung baulicher Änderungen am bestehenden
Wohnhaus auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
(Zingsheimer Mühle) wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
c)
einstimmig ja
Der Bauvoranfrage auf Wiederaufbau des durch Brand zerstörten
Wohngebäudes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Roderath befindlichem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 (Auf
Langenfeld) wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 BauGB ist zu erteilen.
Die
Verwaltung
wird
beauftragt,
mit
dem
Eigentümer
eine
erschließungsrechtliche Regelung per Vertrag anzustreben.
Abstimmungsergebnis:
d)
einstimmig ja
einstimmig ja
Zum Bauantrag auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit
Futterlager, Bewegungsfläche für vier Pferde, landwirtschaftliche Maschinen
und
Geräte
und
einer
Mistlege
auf
dem
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung
von
Frohngau
gelegenen
Grundstück
Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 das gemeindliche Einvernehmen gem.
§ 36 Abs. 1 BauGB solange zu versagen, bis dass
a) eine transparente Aufklärung des Sachverhalts in Abstimmung mit dem
Bauordnungsamt
des
Kreises
Euskirchen
und
der
Landwirtschaftskammer erfolgt ist, wobei auch die Aspekte der beiden
nicht genehmigten Stallgebäude zu klären sind,
b) weiterhin wie 2013 die Festschreibung, dass ein Wohngebäude am
Standort nicht vorgesehen ist und erlaubt wird.
c) Etwaigen Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde wird nicht
zugestimmt.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 2
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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