Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.06.18, 13:05
Aktualisiert
29.06.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 26.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 24:
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
- Vorlage 961 /X.L. -
Ausschussmitglied Hilger bezieht sich auf die im Änderungsentwurf des
Landesentwicklungsplans unter Kapitel 10.2-3 enthaltene Festlegung eines
Regelabstandes von Windenergieanlagen zu Allgemeinen Siedlungsbereichen und zu
Wohnbauflächen. Die Begrenzung auf 1500 Meter sei zu pauschal, hier müsse
individuell anhand der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden.
Die UNA-Fraktion stelle daher den Antrag, folgende Ergänzung in die vorgelegte
Stellungnahme des Kreises aufzunehmen, damit diese in dieser Form seitens der
Gemeinde Nettersheim mitgetragen werden könne:
„Die Begrenzung auf 1.500 m Abstand ist zu pauschal. Es sollte nach jeweiliger
Situation und Umgebung oder eventuellen Höhenbeschränkungen für die
Windenergieanlagen differenziert werden.“
Trotz einiger durchaus positiver Aspekte habe die UNA-Fraktion starke Vorbehalte
gegenüber der vorgelegten Stellungnahme des Kreises, bzw. dem LEP an sich, auch
bei den übrigen Kapiteln, führt Herr Hilger weiter aus, aber trotzdem sei man bereit,
diese mitzutragen, wenn dem vorgenannten Antrag auf eine Ergänzung der
Stellungnahme zum Kapitel 10 zugestimmt werde.
Der Bürgermeister zitiert die betreffende Passage der Stellungnahme des Kreises. Hier
sei angegeben, dass der Abstand von 1500 Metern einzuhalten sei, soweit die
örtlichen Verhältnisse dies ermöglichen. Somit könne immer noch ein
Abwägungsprozess
der
Gemeinde
stattfinden.
Die
Gemeinde
habe
im
Flächennutzungsplan bislang bei den Erholungsorten Marmagen und Nettersheim
einen Abstand von 1200 Metern und bei den übrigen Orten einen Abstand von 800
Metern festgeschrieben.
Ausschussmitglied Mayer teilt die Bedenken von Herrn Hilger bezüglich des
Mindestabstandes. Der Energiebedarf der Bevölkerung steige stetig an und in
Anbetracht der Beeinträchtigungen durch Atom- und Kohlekraftwerke gelte es
dringend, die erneuerbaren Energieformen voranzutreiben und in diesem
Zusammenhang auch die Ansiedlung von Windenergieanlagen in der Gemeinde
Nettersheim zuzulassen.
Die Ausschussmitglieder Kurth und Falkenberg unterstützen die Festsetzung des
dargelegten Mindestabstandes, da ein ausreichender Abstand zu Siedlungsbereichen
zum Schutz der Bevölkerung wichtig sei. Die Gemeinde habe mit der zuvor zitierten
Formulierung trotzdem noch Entscheidungsspielraum.
Ausschussmitglied Heinrichs führt aus, dass diese Diskussion ohnehin nicht
zielführend sei, da bereits bei einem einzuhaltenden Abstand dieser Anlagen zur
Wohnbebauung von 800 Metern keine in Frage kommenden Flächen im
Gemeindegebiet zur Verfügung ständen, so dass diese Mindestabstandsfestlegung
zwar auf das Land NRW betrachtet Einfluss habe nicht aber auf das Gebiet der
Gemeinde Nettersheim.
Nach ausgiebiger Diskussion des Sachverhaltes lässt der Bürgermeister über den
Antrag der UNA-Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt, bei 5 Stimmen für den Antrag
Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage:
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen des
Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich ja, bei 3 Gegenstimmen
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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