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Beschlusstext (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
167 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.06.18, 13:05
Aktualisiert
29.06.18, 13:05
Beschlusstext (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen) Beschlusstext (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 26.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 24: Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen - Vorlage 961 /X.L. - Ausschussmitglied Hilger bezieht sich auf die im Änderungsentwurf des Landesentwicklungsplans unter Kapitel 10.2-3 enthaltene Festlegung eines Regelabstandes von Windenergieanlagen zu Allgemeinen Siedlungsbereichen und zu Wohnbauflächen. Die Begrenzung auf 1500 Meter sei zu pauschal, hier müsse individuell anhand der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden. Die UNA-Fraktion stelle daher den Antrag, folgende Ergänzung in die vorgelegte Stellungnahme des Kreises aufzunehmen, damit diese in dieser Form seitens der Gemeinde Nettersheim mitgetragen werden könne: „Die Begrenzung auf 1.500 m Abstand ist zu pauschal. Es sollte nach jeweiliger Situation und Umgebung oder eventuellen Höhenbeschränkungen für die Windenergieanlagen differenziert werden.“ Trotz einiger durchaus positiver Aspekte habe die UNA-Fraktion starke Vorbehalte gegenüber der vorgelegten Stellungnahme des Kreises, bzw. dem LEP an sich, auch bei den übrigen Kapiteln, führt Herr Hilger weiter aus, aber trotzdem sei man bereit, diese mitzutragen, wenn dem vorgenannten Antrag auf eine Ergänzung der Stellungnahme zum Kapitel 10 zugestimmt werde. Der Bürgermeister zitiert die betreffende Passage der Stellungnahme des Kreises. Hier sei angegeben, dass der Abstand von 1500 Metern einzuhalten sei, soweit die örtlichen Verhältnisse dies ermöglichen. Somit könne immer noch ein Abwägungsprozess der Gemeinde stattfinden. Die Gemeinde habe im Flächennutzungsplan bislang bei den Erholungsorten Marmagen und Nettersheim einen Abstand von 1200 Metern und bei den übrigen Orten einen Abstand von 800 Metern festgeschrieben. Ausschussmitglied Mayer teilt die Bedenken von Herrn Hilger bezüglich des Mindestabstandes. Der Energiebedarf der Bevölkerung steige stetig an und in Anbetracht der Beeinträchtigungen durch Atom- und Kohlekraftwerke gelte es dringend, die erneuerbaren Energieformen voranzutreiben und in diesem Zusammenhang auch die Ansiedlung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Nettersheim zuzulassen. Die Ausschussmitglieder Kurth und Falkenberg unterstützen die Festsetzung des dargelegten Mindestabstandes, da ein ausreichender Abstand zu Siedlungsbereichen zum Schutz der Bevölkerung wichtig sei. Die Gemeinde habe mit der zuvor zitierten Formulierung trotzdem noch Entscheidungsspielraum. Ausschussmitglied Heinrichs führt aus, dass diese Diskussion ohnehin nicht zielführend sei, da bereits bei einem einzuhaltenden Abstand dieser Anlagen zur Wohnbebauung von 800 Metern keine in Frage kommenden Flächen im Gemeindegebiet zur Verfügung ständen, so dass diese Mindestabstandsfestlegung zwar auf das Land NRW betrachtet Einfluss habe nicht aber auf das Gebiet der Gemeinde Nettersheim. Nach ausgiebiger Diskussion des Sachverhaltes lässt der Bürgermeister über den Antrag der UNA-Fraktion abstimmen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt, bei 5 Stimmen für den Antrag Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage: Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen des Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich ja, bei 3 Gegenstimmen Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018 Seite 2