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Beschlusstext (Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.06.18, 13:05
Aktualisiert
29.06.18, 13:05
Beschlusstext (Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 26.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 17: Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 - Vorlage 889 /X.L. Z.2 - Ausschussmitglied Mayer führt aus, dass Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet Zingsheim im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen seien. Laut Baugesetzbuch seien Wohnungen für Betriebsleiter genehmigungsfähig, dies schließe auch das Mitbewohnen durch die Familie des Betriebsleiters nicht aus. Seiner Meinung nach müsse die Gemeinde demnach dem Antrag zustimmen oder aber den Bebauungsplan entsprechend ändern und Betriebsleiterwohnungen darin ausdrücklich ausschließen. Der Bürgermeister weist auf die diesbezügliche Abfrage bei den im Gewerbegebiet ansässigen Betrieben hin und macht deutlich, dass diese durchweg Bedenken geäußert hätten. Unter anderem seien Betriebe dabei, die aus Emissionsschutzgründen 500 m Abstand zur Wohnbebauung einhalten müssten. Eine Genehmigung einer Betriebsleiterwohnung innerhalb des Gewerbegebietes sei hier äußerst problematisch und führe gegebenenfalls für diese Betriebe zu ungewollten Konsequenzen und Einschränkungen. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja bei 2 Enthaltungen