Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.06.18, 13:05
Aktualisiert
29.06.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 26.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 17:
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im
Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14
Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. Z.2 -
Ausschussmitglied Mayer führt aus, dass Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet
Zingsheim im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen seien. Laut Baugesetzbuch seien
Wohnungen für Betriebsleiter genehmigungsfähig, dies schließe auch das
Mitbewohnen durch die Familie des Betriebsleiters nicht aus. Seiner Meinung nach
müsse die Gemeinde demnach dem Antrag zustimmen oder aber den Bebauungsplan
entsprechend ändern und Betriebsleiterwohnungen darin ausdrücklich ausschließen.
Der Bürgermeister weist auf die diesbezügliche Abfrage bei den im Gewerbegebiet
ansässigen Betrieben hin und macht deutlich, dass diese durchweg Bedenken
geäußert
hätten.
Unter
anderem
seien
Betriebe
dabei,
die
aus
Emissionsschutzgründen 500 m Abstand zur Wohnbebauung einhalten müssten. Eine
Genehmigung einer Betriebsleiterwohnung innerhalb des Gewerbegebietes sei hier
äußerst problematisch und führe gegebenenfalls für diese Betriebe zu ungewollten
Konsequenzen und Einschränkungen.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für
Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja bei 2 Enthaltungen