Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Entwicklung der Kläranlagen Nettersheim-Urft und Marmagen mit Bau eines Regenrückhaltebeckens)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
90 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.06.18, 13:05
Aktualisiert
29.06.18, 13:05
Beschlusstext (Entwicklung der Kläranlagen Nettersheim-Urft und Marmagen mit Bau eines Regenrückhaltebeckens)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Beschluss aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 26.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 43: Entwicklung der Kläranlagen Nettersheim-Urft und Marmagen mit Bau eines Regenrückhaltebeckens - Vorlage 980 /X.L. - Der Bürgermeister berichtet über den am 20.06.2018 mit der Bezirksregierung und dem Wasserverband Eifel-Rur stattgefundenen Ortstermin an der Kläranlage Marmagen. Wie bereits bei der Bereisung des Betriebsausschusses informiert, bereite der Gillesbach Sorgen, da er im Bereich der Kläranlage aufgrund vorhandener Bachschwinden trockenfalle. Abwässer dürften nur in wasserführende Gewässer eingeleitet werden. Es gelte daher nun hydrogeologisch festzustellen, wo die Bachschwinden sich genau befinden und wie lange das Gewässer trocken sei. Seitens des WVER werde eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben. Bei der Gemeinde Nettersheim werde der kürzlich eingestellte Geologe entsprechende Untersuchungen vornehmen. Bezüglich des beantragten gemeinsamen Pilotprojektes der Kommunen Nettersheim, Kall, Scheiden und Hellenthal sehe die Bezirksregierung eine schnelle Umsetzbarkeit abwasserseitig notwendiger Maßnahmen im Rahmen des Pilotprojektes eher kritisch, teilt der Bürgermeister auf Anfrage mit. Man werde sich aber weiterhin intensiv für eine zeitnahe Zusage einer Sonderförderung durch das Ministerium einsetzen, betont der Bürgermeister. Ziel müsse in jedem Fall sein, eine gebührenverträgliche Lösung zu erreichen, da mit der Umsetzungserfordernis weiterer Baumaßnahmen eine zusätzliche Gebührenbelastung einhergehen würde. Bezüglich der Umsetzungsfrist der geforderten Maßnahme habe man sich nunmehr auf den 31.12.2020 verständigt. Beschlussempfehlung: