Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
129 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.06.18, 13:05
Aktualisiert
29.06.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 26.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 16:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.1 -
Punkt16.1: Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.2 Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass am gestrigen Tage ein
weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Antragsteller stattgefunden habe. Hierbei sei
erörtert worden, dass die angedachte Halle unmittelbar an den Wirtschaftsweg
Lärchenstraße angebunden werden soll. Zukünftig sei dann beabsichtigt, neben der
Lagerung von Heu und Stroh in dieser Halle auch Rindviehbestand mit aufzunehmen,
um somit den Bestand im bisherigen Stallgebäude zu reduzieren. Es werde daher
vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe zu erteilen, dass
im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen
Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstellt und realisiert wird.
Da die Vorlage erst am Vorabend eingereicht worden sei, solle in der heutigen Sitzung
wie eingangs vereinbart, keine Beschlussempfehlung gefasst werden.
Fraktionsvorsitzender Kurth erklärt, dass man sich bereits beraten habe und aus Sicht
der CDU-Fraktion die Zustimmung zum Bauvorhaben entsprechend der
Beschlussempfehlung uneingeschränkt erteilt werden könne.
Beschlussempfehlung:
Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses an sich. Es wird beschlossen, zur Errichtung eines
Rinderstalles
mit
Heuund
Strohlager
auf
dem
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB
unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage
eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle
erstellt und realisiert wird.
Eine Beschlussfassung soll wie zu Beginn der Sitzung vereinbart, erst in der
Ratssitzung erfolgen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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