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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
129 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.06.18, 13:05
Aktualisiert
29.06.18, 13:05
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

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Beschluss aus der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 26.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 16: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.1 - Punkt16.1: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.2 Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass am gestrigen Tage ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Antragsteller stattgefunden habe. Hierbei sei erörtert worden, dass die angedachte Halle unmittelbar an den Wirtschaftsweg Lärchenstraße angebunden werden soll. Zukünftig sei dann beabsichtigt, neben der Lagerung von Heu und Stroh in dieser Halle auch Rindviehbestand mit aufzunehmen, um somit den Bestand im bisherigen Stallgebäude zu reduzieren. Es werde daher vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstellt und realisiert wird. Da die Vorlage erst am Vorabend eingereicht worden sei, solle in der heutigen Sitzung wie eingangs vereinbart, keine Beschlussempfehlung gefasst werden. Fraktionsvorsitzender Kurth erklärt, dass man sich bereits beraten habe und aus Sicht der CDU-Fraktion die Zustimmung zum Bauvorhaben entsprechend der Beschlussempfehlung uneingeschränkt erteilt werden könne. Beschlussempfehlung: Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses an sich. Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Rinderstalles mit Heuund Strohlager auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstellt und realisiert wird. Eine Beschlussfassung soll wie zu Beginn der Sitzung vereinbart, erst in der Ratssitzung erfolgen. Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018 Seite 2