Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
683 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
29.06.18, 13:05
Aktualisiert
29.06.18, 13:05
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NIEDERSCHRIFT
über die 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 26.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:50 Uhr
Am Dienstag, 26.06.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Breitbach, Werner (vertritt Müllenborn, Albert)
Falkenberg, Herbert
Geißler, Ferdi
Heinrichs, Ralf
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Rosenbaum, Burkhard
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeverwaltungsrätin
Gemeindeamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirtin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Breinig, Rainer - zeitweise
Lambertz, Ernst
Poensgen, Birgit
Schell, Hans-Peter
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuschauer
2 - zeitweise
Entschuldigt fehlt Ausschussmitglied Albert Müllenborn.
Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Der Bürgermeister schlägt folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 – 4)
vor:
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 16.1:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf
dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.2 -
Punkt 26:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
- Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
hier: Dorferneuerungsprogramm NRW 2018 ff.
- Vorlage 981 /X.L. -
Punkt 42:
Entwicklung der Kläranlagen Nettersheim-Urft und
Marmagen mit Bau eines Regenrückhaltebeckens
- Vorlage 980 /X.L. -
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 3.1.7: Grundstücksangelegenheiten
hier: Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 464
- Vorlage 864 /X.L. Z.26 Punkt 4.1:
Vertragsangelegenheit
hier: Mietobjekt Steinfelder Straße 2, Nettersheim
- Vorlage 972 /X.L. Z.1 -
Punkt 5:
Vertragsangelegenheit
hier: Nordeifel Tourismus GmbH
- Vorlage 612 /X.L. Z.1 -
Punkt 7:
Anschaffung eines VW-Transporters für den Forstbetrieb
- Vorlage 982 /X.L. -
Punkt 8:
Vertragsangelegenheit
hier: Künftige Abwicklung der Sozialhilfe und des Wohngelds
- Vorlage 983 /X.L. -
Da die erweiterten Vorlagen, insbesondere die des 4. Nachtrags, erst sehr kurzfristig
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 2
vor den Fraktionssitzungen am Vortag freigegeben worden seien, schlägt der
Bürgermeister vor, hierüber erst in der Ratssitzung in der kommenden Woche zu
entscheiden.
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer kritisiert die kurzfristige Zurverfügungstellung
einiger Vorlagen und Nachträge im papierlosen Sitzungsdienstprogramm, die Grund
dafür sei, dass sich die SPD-Fraktion an einer Beschlussfassung in der heutigen
Sitzung zu diesen Punkten nicht beteiligen werde.
Der Bürgermeister verweist auf seinen eingangs gemachten Vorschlag, erst in der
Ratssitzung über diese Punkte abzustimmen. Allerdings bittet er darum, zu TOP 8 des
nichtöffentlichen Teils bezüglich der künftigen Organisation der Abwicklung der
Sozialhilfe und des Wohngelds bereits heute eine Entscheidung zu treffen, da auch die
anderen beteiligten Kommunen in dieser Woche hierüber beschließen würden.
Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen
wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer
- Vorlage 936 /X.L. -
9
Punkt 2:
3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 940 /X.L. -
9
Punkt 3:
EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Vorlage 949 /X.L. -
9
Punkt 4:
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018
- Vorlage 654 /X.L. Z.2 -
10
Punkt 5:
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim
und Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. Z.2 -
10
Punkt 6:
Kindergartenbeförderung
hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2018/19
- Vorlage 941 /X.L. -
10
Punkt 7:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 942 /X.L. -
11
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Punkt 8:
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute
Schule 2020
- Vorlage 884 /X.L. Z.1 -
11
Punkt 9:
Förderung von Jugendbegegnungsstätten
- Vorlage 955 /X.L. -
12
Punkt10:
Verbesserung der Spiel- und Sportanlagen im
Gemeindegebiet
- Vorlage 954 /X.L. -
12
Punkt11:
Sport- und Erlebniswochenende 2018
- Vorlage 952 /X.L. -
13
Punkt12:
Sport- und Fitnessangebote in der Gemeinde
- Vorlage 951 /X.L. -
13
Punkt13:
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
- Vorlage 935 /X.L. -
13
Punkt14:
Neuorganisation sozialer Hilfen
- Vorlage 950 /X.L. -
14
Punkt15:
Bauen im Außenbereich;
a)
Nutzungsänderung eines bestehenden
Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung
Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)
Bauliche Veränderungen am bestehenden
Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)
Wiederaufbau eines Wochenendhauses,
Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche
Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142
- Vorlage 960 /X.L. und Z.1 -
14
Punkt16:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf
dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
16
- Vorlage 687 /X.L. Z.1 und Z.2 Punkt17:
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im
Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim,
Flur 14 Nr. 170
17
- Vorlage 889 /X.L. Z.2 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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Punkt18:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
17
18.1
17
Modernisierung und behindertengerechte
Ausstattung Rathaus Zingsheim
- Vorlage 975 /X.L. -
18.2
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
17
- Vorlage 764 /X.L. Z.3 Punkt19:
Masterplan Nettersheim
18
19.1
18
Umgestaltung Urftbrücke im Bereich
Bahnhofstraße
- Vorlage 968 /X.L. -
19.2
Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark
Nettersheim
18
- Vorlage 969 /X.L. 19.3
Bauliche Entwicklung Literaturhaus – Altbau und
Lesegarten
18
- Vorlage 931 /X.L. Punkt20:
Bahnhofsumfeld Nettersheim;
Umgestaltung des alten Bahnsteiges im Bereich
Zutendaalplatz
- Vorlage 970 /X.L. -
19
Punkt21:
Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept
- Vorlage 959 /X.L. -
19
Punkt22:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 971 /X.L. -
19
Punkt23:
Nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel
hier: Förderung der Umweltbildungsarbeit
- Vorlage 973 /X.L. -
20
Punkt24:
Änderung des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen
- Vorlage 961 /X.L. -
20
Punkt25:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
- Vorlage 953 /X.L. -
21
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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Punkt26:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
- Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
hier: Dorferneuerungsprogramm NRW 2018 ff.
- Vorlage 981 /X.L. -
22
Punkt27:
Sanierung Außenfassade Naturzentrum und
Holzkompetenzzentrum
- Vorlage 958 /X.L. -
22
Punkt28:
Ergebnisse der Verkehrsschau
- Vorlage 964 /X.L. -
22
Punkt29:
Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017
hier: Preisgelder
- Vorlage 938 /X.L. -
23
Punkt30:
Abbau öffentlicher Telefonzellen innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 932 /X.L. -
23
Punkt31:
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 784 /X.L. Z.1 -
23
Punkt32:
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
- Vorlage 957 /X.L. -
23
Punkt33:
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 943 /X.L. -
24
Punkt34:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03. und
30.06.2018
- Vorlage 946 /X.L. -
24
Punkt35:
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 944 /X.L. -
25
Punkt36:
Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03. und
30.06.2018
- Vorlage 947 /X.L. -
25
Punkt37:
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 939 /X.L. -
25
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Punkt38:
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern
Zingsheim, Tondorf, Buir und Holzmülheim
- Vorlage 808 /X.L. Z.2 -
26
Punkt39:
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 945 /X.L. -
26
Punkt40:
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
zum 31.03. und 30.06.2018
- Vorlage 948 /X.L. -
27
Punkt41:
Erschließung Neubaugebiete "Auf Graben" und
"Brotkiste" in Nettersheim sowie "Die Acht Morgen" in
Marmagen;
Sachstandsbericht
- Vorlage 967 /X.L. -
27
Punkt42:
Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau
- Vorlage 978 /X.L. -
28
Punkt43:
Entwicklung der Kläranlagen Nettersheim-Urft und
Marmagen mit Bau eines Regenrückhaltebeckens
- Vorlage 980 /X.L. -
28
Punkt44:
Mitteilungen und Informationen
29
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Stundungsangelegenheiten
- Vorlage 937 /X.L. -
29
Punkt 2:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Straßenbeleuchtung innerhalb des
Gemeindegebietes - Umstellung auf LED-Technik;
Auftragserteilung
- Vorlage 956 /X.L. -
29
Punkt 3:
Grundstücksangelegenheiten
30
Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
30
3.1.1
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 122
- Vorlage 864 /X.L. Z.20 -
30
3.1.2
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 433
- Vorlage 864 /X.L. Z.21 -
30
3.1
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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3.1.3
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 449
- Vorlage 864 /X.L. Z.22 -
30
3.1.4
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 447
- Vorlage 864 /X.L. Z.23 -
31
3.1.5
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 454
- Vorlage 864 /X.L. Z.24 -
31
3.1.6
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 446
- Vorlage 864 /X.L. Z.25 -
31
3.1.7
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 464
- Vorlage 864 /X.L. Z.26 -
32
3.2
Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 133
- Vorlage 877 /X.L. Z.1 -
32
3.3
Flächentausch Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur
9 Nr. 233 u. 234 sowie Flur 15 Nr. 78
- Vorlage 934 /X.L. -
32
3.4
Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 204
- Vorlage 976 /X.L. -
33
Punkt 4:
Vertragsangelegenheit
hier: Mietobjekt Steinfelder Straße 2, Nettersheim
- Vorlage 972 /X.L. und Z.1 -
33
Punkt 5:
Vertragsangelegenheit
hier: Nordeifel Tourismus GmbH
- Vorlage 612 /X.L. Z.1 -
33
Punkt 6:
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
hier: Beschaffung eines HLF 20 für die LG Zingsheim
- Vorlage 965 /X.L. -
34
Punkt 7:
Anschaffung eines VW-Transporters für den Forstbetrieb
- Vorlage 982 /X.L. -
34
Punkt 8:
Vertragsangelegenheit
hier: Künftige Abwicklung der Sozialhilfe und des
Wohngelds
- Vorlage 983 /X.L. -
35
Punkt 9:
Mitteilungen und Informationen
35
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer
- Vorlage 936 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die aktuelle Entwicklung zur Grundsteuerreform wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 940 /X.L. -
Im Ausschuss wird ausgiebig darüber diskutiert, dass trotz digitalem Wandel an der
bisherigen Praxis zur zusätzlichen Veröffentlichung der Tagesordnungen über die
Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortslagen festgehalten werden sollte, da
nach wie vor neben Amtsblatt und Gemeindehomepage ein bestimmter
Bevölkerungsanteil hierüber die kommunalpolitische Gremienarbeit in der Gemeinde
verfolge.
Da eine mehrheitliche Unterstützung des Verwaltungsvorschlags zur Abschaffung
dieses zusätzlichen Bekanntmachungsmediums scheinbar im Gemeinderat nicht
gefunden werden könne, schlägt der Bürgermeister vor, diese Beschlussvorlage aus
der
weiteren
Beratungsfolge
zurückzuziehen
und
die
bisherige
Bekanntmachungspraxis aufrecht zu erhalten, so dass eine Satzungsänderung
entbehrlich werde.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Punkt
3:
EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Vorlage 949 /X.L. -
Zum kritischen Einwand des Ausschussmitgliedes Pospig, warum sich die Gemeinde
erst nach endgültigem Inkrafttreten der verschärften Datenschutzrichtlinien Ende Mai
d. J. mit der erforderlichen Vorgehensweise in der Angelegenheit befasse, erklärt der
Bürgermeister, dass die Gemeinde selbst alle Vorkehrungen getroffen habe und damit
alles im Lauf sei und es vorliegend nur um ein Unterstützungsangebot der Gemeinde
gegenüber den gemeindlichen Vereinen in Sache Umsetzung der veränderten
Datenschutzvorgaben gehe.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Hilger hinsichtlich der erforderlichen
Veröffentlichung des in der Vorlage erwähnten auswärtigen Datenschutzbeauftragten
der Gemeinde Nettersheim im Impressum der gemeindlichen Homepage führt
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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Verwaltungsfachwirtin Pönsgen aus, dass auch diesbezüglich alles in Vorbereitung sei
und kurzfristig umgesetzt werde.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der EUDatenschutzgrundverordnung zustimmend zur Kenntnis und stellt entsprechende
finanzielle Mittel für deren Umsetzung außerplanmäßig zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018
- Vorlage 654 /X.L. Z.2 -
Der Bürgermeister führt aus, dass der Zuwendungsbescheid im Rahmen des
angesprochenen Kinderbetreuungsinvestitionsprogramms zwischenzeitlich mit einer
Gesamtsumme von 72.000 € bei der Gemeinde eingegangen sei.
Beschlussempfehlung:
Der
Rat
der
Gemeinde
Nettersheim
beschließt,
der
außerplanmäßigen
Mittelbereitstellung und -verwendung im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ im Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und
Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Erweiterungen der
Kindergärten in Zingsheim und Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt
die Maßnahmen – wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt – weiter umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Kindergartenbeförderung
hier: Kostenbeitrag Kindergartenjahr 2018/19
- Vorlage 941 /X.L. -
Zur Anfrage von Ausschussmitglied Mayer hinsichtlich der jeweiligen Anteile des
Kleinbusses im Rahmen der Kindergartenbeförderung und Schulbeförderung verweist
der Bürgermeister auf die Angaben in der Vorlage und die diesbezüglichen
Zusatzinformationen in der Niederschrift des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend,
Soziales und Sport.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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Beschlussempfehlung:
Der
Rat
der
Eifelgemeinde
Nettersheim
beschließt,
das
Angebot
der
Kindergartenbeförderung gleichbleibend zu den Vorjahren auch im Kindergartenjahr
2018/2019 anzubieten und den Elternbeitrag für die Hin- und Rückbeförderung in
Höhe von 15,50 Euro monatlich beizubehalten.
Die darüber hinaus entstehenden Kosten werden von der Gemeinde Nettersheim als
Zuschuss gewährt und sollen im Rahmen der Eigenfinanzierung im Haushalt 2019
veranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 942 /X.L. -
Am kommenden Donnerstag, so der Bürgermeister, finde der erste Informationsabend
für Eltern und Schüler zur Einführung der Oberstufe in der Gesamtschule
Blankenheim-Nettersheim zum Schuljahr 2019/2020, und zwar im Schulgebäude in
Nettersheim statt. Im kommenden Jahr werde dann ein weiterer Informationsabend in
Blankenheim durchgeführt. Die entsprechenden Informationsflyer hierzu seien vor
Beginn der Sitzung allen Ausschussmitgliedern ausgehändigt worden.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Pospig erklärt der Bürgermeister, dass die
Mindestzahl pro Oberstufenjahrgang bei 42 Schülerinnen und Schülern liege. Diese
Zahl scheine aber bereits jetzt aus der eigenen Schülerschaft der Schule gesichert zu
sein. Zusätzlich seien aber auch noch weitere Schüler aus anderen Schulen zu
erwarten, da bereits entsprechende Interessensbekundungen geäußert worden seien.
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinderat
nimmt
den
Sachstandsbericht
Blankenheim-Nettersheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
zum
Schulzweckverband
einstimmig ja
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule
2020
- Vorlage 884 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und
beschließt, die in der Begründung zur Vorlage erläuterten Vorhaben über die zur
Verfügung
stehenden
Mittel
aus
den
Programmen
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2“ und „Gute Schule 2020“
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 11
abzuwickeln.
Die
Mittel
für
Maßnahmen
über
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
–
Kapitel
2“
bereitzustellen.
Notwendige
Auftragsvergaben
Vergabeverfahren vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
sind
im
Rahmen
das
Programm
sind
außerplanmäßig
der
vorgeschriebenen
einstimmig ja
Förderung von Jugendbegegnungsstätten
- Vorlage 955 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Bemühungen und Aktivitäten im Rahmen
der
offenen
Jugendarbeit
auf
der
Grundlage
der
Ergebnisse
des
Dorfentwicklungsprozesses durch die Förderung von Jugendbegegnungsstätten in den
Ortschaften der Gemeinde Nettersheim weiterhin zu verfolgen.
An dem Prozess sind die Kinder und Jugendlichen sowie alle Akteure entsprechend zu
beteiligen.
Hierbei sind die bestehenden Förderkulissen (Dorferneuerung, Städtebau etc.) in
Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Verbesserung der Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet
- Vorlage 954 /X.L. -
Zur Anfrage von Ausschussmitglied Mayer, ob die auf den Spielplätzen der Gemeinde
aufgestellten Spielgeräte TÜV-geprüft und mit Prüfkennzeichen versehen seien und
die seinerzeit von der Gemeinde beauftragte Wartungsfirma aus Holzmülheim
regelmäßige Wartungen durchführe und diese auch per Prüfniederschrift dokumentiert
würden, erwidert der Bürgermeister, dass dies für alle Gerätschaften auf den
insgesamt 15 Spielplätzen in der Gemeinde bestätigt werden könne. Dies zumal
aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im gemeindlichen Bauhof keine
Spielgeräte mehr selbst hergestellt werden könnten, sondern allesamt vom
Fachhandel bezogen würden. Auch die beauftragten Prüf- und Wartungsarbeiten durch
die hiermit beauftragte Firma würden vertragsgemäß zweimal jährlich durchgeführt
und schriftlich dokumentiert.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Spiel- und Sportanlagen im
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 12
Gemeindegebiet zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die aktuellen und laufenden Maßnahmen –wie in
der Begründung dargestellt – weiter umzusetzen.
Notwendige Materialbeschaffungen und Auftragsvergaben sind im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen.
Sofern die vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen nicht ausreichen, sind die
zusätzlich benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Sport- und Erlebniswochenende 2018
- Vorlage 952 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt als Teil der Kinder- und Jugendarbeit, den
Gemeindesportverband bei der Ausrichtung des Sport- und Erlebniswochenendes auch
weiterhin in Form von Sonderkonditionen im Rahmen der Unterbringung sowie durch
den aktiven Einsatz von gemeindlichem Personal nach Bedarf zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Sport- und Fitnessangebote in der Gemeinde
- Vorlage 951 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Sport- und Fitnessangebote in der
Eifelgemeinde Nettersheim weiterhin gefördert werden sollen und stimmt zu, dass die
Gemeinde weitere Kooperationen mit entsprechenden Partnern eingeht und die
Angebotsentwicklung fördert.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
- Vorlage 935 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Bericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 13
Punkt 14:
Neuorganisation sozialer Hilfen
- Vorlage 950 /X.L. -
Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass im nichtöffentlichen Teil der heutigen
Sitzung über den Abschluss entsprechender öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen
zwecks interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich Wohngeld über die Gemeinde
Kall und SGB XII über die Stadt Schleiden entschieden werden solle.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt die Ausführungen zur regionalen Neuorganisation sozialer Hilfen zur
Kenntnis.
Er Rat erkennt den fachlichen, personellen und wirtschaftlichen Vorteil einer zentralen
Erledigung der Leistungs - Sachbearbeitung in den Bereichen „Ambulante Soziale
Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)“ zum 01. Januar 2019 und
„Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Er beauftragt den Bürgermeister deshalb, zur Sitzung des Rates jeweilige Vorschläge
für den Abschluss öffentlich -rechtlicher Dienstleitungsvereinbarungen vorzulegen.
Der Rat begrüßt, unabhängig davon, die Erhaltung eines „Sozialstützpunkts
Nettersheim“ als örtliche Anlaufstelle für Menschen aller Generationen in besonders
schwierigen Lebenssituationen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
a)
Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in
vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)
Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude,
Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)
Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung
Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke,
Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142
- Vorlage 960 /X.L. und Z.1 -
Der Bürgermeister weist auf die zu a) bis c) im Fachausschuss einstimmig gefassten
Beschlüsse hin.
Zu d) sei vereinbarungsgemäß heute erstmalig zu beschließen.
Hierzu erkundigt sich Ausschussmitglied Mayer, wer letztendlich die Feststellung
treffe, dass die vorhandenen landwirtschaftlich genutzten Gebäude illegal gebaut
worden seien. Sollte eine Privilegierung vorliegen, seien die Gebäude im Außenbereich
nach den Vorgaben des Baugesetzbuches seines Erachtens rechtmäßig errichtet
worden.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 14
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gebäude ohne Einholung der
erforderlichen Genehmigungen errichtet worden seien und sich der Gemeinderat
bekanntermaßen bereits seit vielen Jahren regelmäßig mit der Angelegenheit befasst
habe. Es habe mehrere gerichtliche Verfahren ebenso wie veränderte Bauanträge in
der Vergangenheit gegeben, wobei eine Genehmigung allerdings nach wie vor nicht
vorliege. Die schon errichteten Gebäude seien im aktuellen Bauantrag gar nicht mehr
enthalten. Auch Besichtigungen der außerhalb des Gemeindegebietes liegenden
Hofstelle und der landwirtschaftlich genutzten Gebäude hätten nicht zur Klärung der
Angelegenheit beigetragen.
Es wird ausgiebig über den Sachverhalt diskutiert und es besteht Einvernehmen, dass
der Kreis als zuständige Bauordnungsbehörde hier endgültig Fakten schaffen und
einschreiten müsse.
Beschlussempfehlung:
Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses an sich.
Es wird beschlossen:
a)
Zum Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in vier
Ferienwohnungen auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
(Kartsteinhöhe 7a) ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
b)
Zur Bauvoranfrage auf Durchführung baulicher Änderungen am bestehenden
Wohnhaus auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
(Zingsheimer Mühle) wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
c)
einstimmig ja
Der Bauvoranfrage auf Wiederaufbau des durch Brand zerstörten
Wohngebäudes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Roderath befindlichem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 (Auf
Langenfeld) wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 BauGB ist zu erteilen.
Die
Verwaltung
wird
beauftragt,
mit
dem
Eigentümer
eine
erschließungsrechtliche Regelung per Vertrag anzustreben.
Abstimmungsergebnis:
d)
einstimmig ja
einstimmig ja
Zum Bauantrag auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit
Futterlager, Bewegungsfläche für vier Pferde, landwirtschaftliche Maschinen
und
Geräte
und
einer
Mistlege
auf
dem
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung
von
Frohngau
gelegenen
Grundstück
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 15
Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 das gemeindliche Einvernehmen gem.
§ 36 Abs. 1 BauGB solange zu versagen, bis dass
a) eine transparente Aufklärung des Sachverhalts in Abstimmung mit dem
Bauordnungsamt
des
Kreises
Euskirchen
und
der
Landwirtschaftskammer erfolgt ist, wobei auch die Aspekte der beiden
nicht genehmigten Stallgebäude zu klären sind,
b) weiterhin wie 2013 die Festschreibung, dass ein Wohngebäude am
Standort nicht vorgesehen ist und erlaubt wird.
c) Etwaigen Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde wird nicht
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.1 und Z.2 -
Ergänzend zur Vorlage erläutert der Bürgermeister, dass am gestrigen Tage ein
weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Antragsteller stattgefunden habe. Hierbei sei
erörtert worden, dass die angedachte Halle unmittelbar an den Wirtschaftsweg
Lärchenstraße angebunden werden soll. Zukünftig sei dann beabsichtigt, neben der
Lagerung von Heu und Stroh in dieser Halle auch Rindviehbestand mit aufzunehmen,
um somit den Bestand im bisherigen Stallgebäude zu reduzieren. Es werde daher
vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe zu erteilen, dass
im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen
Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstellt und realisiert wird.
Da die Vorlage erst am Vorabend eingereicht worden sei, solle in der heutigen Sitzung
wie eingangs vereinbart, keine Beschlussempfehlung gefasst werden.
Fraktionsvorsitzender Kurth erklärt, dass man sich bereits beraten habe und aus Sicht
der CDU-Fraktion die Zustimmung zum Bauvorhaben entsprechend der
Beschlussempfehlung uneingeschränkt erteilt werden könne.
Beschlussempfehlung:
Der Rat zieht die Entscheidung gemäß Empfehlung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses an sich. Es wird beschlossen, zur Errichtung eines
Rinderstalles
mit
Heuund
Strohlager
auf
dem
außerhalb
der
Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB
unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage
eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle
erstellt und realisiert wird.
Eine Beschlussfassung soll wie zu Beginn der Sitzung vereinbart, erst in der
Ratssitzung erfolgen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 16
Punkt 17:
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im
Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14
Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. Z.2 -
Ausschussmitglied Mayer führt aus, dass Betriebsleiterwohnungen im Gewerbegebiet
Zingsheim im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen seien. Laut Baugesetzbuch seien
Wohnungen für Betriebsleiter genehmigungsfähig, dies schließe auch das
Mitbewohnen durch die Familie des Betriebsleiters nicht aus. Seiner Meinung nach
müsse die Gemeinde demnach dem Antrag zustimmen oder aber den Bebauungsplan
entsprechend ändern und Betriebsleiterwohnungen darin ausdrücklich ausschließen.
Der Bürgermeister weist auf die diesbezügliche Abfrage bei den im Gewerbegebiet
ansässigen Betrieben hin und macht deutlich, dass diese durchweg Bedenken
geäußert
hätten.
Unter
anderem
seien
Betriebe
dabei,
die
aus
Emissionsschutzgründen 500 m Abstand zur Wohnbebauung einhalten müssten. Eine
Genehmigung einer Betriebsleiterwohnung innerhalb des Gewerbegebietes sei hier
äußerst problematisch und führe gegebenenfalls für diese Betriebe zu ungewollten
Konsequenzen und Einschränkungen.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für
Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja bei 2 Enthaltungen
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
Punkt18.1: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus
Zingsheim
- Vorlage 975 /X.L. Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Modernisierung und
behindertengerechte Ausstattung des Rathauses in Zingsheim zustimmend zur
Kenntnis und beschließet – wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt - weiter
vorzugehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt18.2: Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.3 -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 17
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1
Nettersheimer Straße 2,
Marmagen
Kirchstraße 2, Zingsheim
Krausstraße
18,
Zingsheim
Erneuerung der Hoftoranlage
7.354,20 €
3.000,00 €
Fassadenanstrich
Instandsetzung
der
Natursteinverfugung,
Errichtung
einer
Schieferfassade in altdeutscher
Deckung
Instandsetzung
der
Holzverkleidung
am
Nebengebäude
6.421,04 €
3.000,00 €
6.614,02 €
3.000,00 €
1.240,10 €
620,00 €
2
3
4
Grafschaftsgasse
Nettersheim
1,
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Fördersumme,
€
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim
Punkt19.1: Umgestaltung Urftbrücke im Bereich Bahnhofstraße
- Vorlage 968 /X.L. Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung eines Fachbüros im Rahmen des Masterplans
Nettersheim die Umgestaltung der Urftbrücke im Bereich der Bahnhofstraße zu
erarbeiten und umzusetzen. Für die Ausführung der Arbeiten sind im Rahmen einer
beschränkten Ausschreibung Preisangebote von Fachfirmen einzuholen und der
Auftrag an die billigstbietende Firma zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt19.2: Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark Nettersheim
- Vorlage 969 /X.L. Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, die Maßnahme zur Umsetzung der Neugestaltung der Flächen des
ehemaligen Kurparks Nettersheim bis Ende 2018 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt19.3: Bauliche Entwicklung Literaturhaus – Altbau und Lesegarten
- Vorlage 931 /X.L. Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für den Ausbau des Altbaus Literaturhaus
(Fachwerkhaus) sowie für die Fertigstellung des Lesegartens der Bezirksregierung
Köln im Rahmen des Masterplanes Nettersheim einen Antrag auf Mittelumschichtung
(Städtebauförderung) vorzulegen.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 18
Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Genehmigung die baulichen Maßnahmen
umzusetzen sowie die notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen beschränkter
Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben.
Der Mittelbedarf, der über die Veranschlagungen im Haushalt 2018 hinausgeht, ist
überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Bahnhofsumfeld Nettersheim;
Umgestaltung des alten Bahnsteiges im Bereich Zutendaalplatz
- Vorlage 970 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung eines Fachbüros ein Planungskonzept zur
Umgestaltung des alten Bahnsteigs im Bereich Zutendaalplatz zu erarbeiten, auf
dieser Grundlage die erforderlichen Maßnahmen auszuschreiben und an die
billigsbietende Firma zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept
- Vorlage 959 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, das Nutzungskonzept zum Kloster Nettersheim mit den
Nutzungseinheiten
Gemeinbedarfseinrichtungen,
Dienstleistungen
und
Weiterbildungsakademie Integration fortzuschreiben.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum
30.06.2019 zu stellen. Darüber hinaus ist ein Nachfinanzierungsantrag vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 971 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau
von Mehrfamilienhäusern für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in
Nettersheim zur Kenntnis und beschließt gleichzeitig, mit weiteren möglichen
Betreibern Verhandlungen zur Umsetzung der Objekte zu führen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 19
Punkt 23:
Nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel
hier: Förderung der Umweltbildungsarbeit
- Vorlage 973 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Zuwendung zur Förderung der Bildung für nachhaltige
Entwicklung im Naturzentrum Eifel bis März 2019 zustimmend zur Kenntnis und
beschließt eine Umsetzung der Handlungsfelder entsprechend dem gestellten und
bewilligten Förderantrag. Die hierfür notwendige und geförderte Personalstelle ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer/m geeigneten BewerberIn zu besetzen. Darüber
hinaus sind Anschlussförderungen in den kommenden Jahren anzustreben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
- Vorlage 961 /X.L. -
Ausschussmitglied Hilger bezieht sich auf die im Änderungsentwurf des
Landesentwicklungsplans unter Kapitel 10.2-3 enthaltene Festlegung eines
Regelabstandes von Windenergieanlagen zu Allgemeinen Siedlungsbereichen und zu
Wohnbauflächen. Die Begrenzung auf 1500 Meter sei zu pauschal, hier müsse
individuell anhand der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden.
Die UNA-Fraktion stelle daher den Antrag, folgende Ergänzung in die vorgelegte
Stellungnahme des Kreises aufzunehmen, damit diese in dieser Form seitens der
Gemeinde Nettersheim mitgetragen werden könne:
„Die Begrenzung auf 1.500 m Abstand ist zu pauschal. Es sollte nach jeweiliger
Situation und Umgebung oder eventuellen Höhenbeschränkungen für die
Windenergieanlagen differenziert werden.“
Trotz einiger durchaus positiver Aspekte habe die UNA-Fraktion starke Vorbehalte
gegenüber der vorgelegten Stellungnahme des Kreises, bzw. dem LEP an sich, auch
bei den übrigen Kapiteln, führt Herr Hilger weiter aus, aber trotzdem sei man bereit,
diese mitzutragen, wenn dem vorgenannten Antrag auf eine Ergänzung der
Stellungnahme zum Kapitel 10 zugestimmt werde.
Der Bürgermeister zitiert die betreffende Passage der Stellungnahme des Kreises. Hier
sei angegeben, dass der Abstand von 1500 Metern einzuhalten sei, soweit die
örtlichen Verhältnisse dies ermöglichen. Somit könne immer noch ein
Abwägungsprozess
der
Gemeinde
stattfinden.
Die
Gemeinde
habe
im
Flächennutzungsplan bislang bei den Erholungsorten Marmagen und Nettersheim
einen Abstand von 1200 Metern und bei den übrigen Orten einen Abstand von 800
Metern festgeschrieben.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 20
Ausschussmitglied Mayer teilt die Bedenken von Herrn Hilger bezüglich des
Mindestabstandes. Der Energiebedarf der Bevölkerung steige stetig an und in
Anbetracht der Beeinträchtigungen durch Atom- und Kohlekraftwerke gelte es
dringend, die erneuerbaren Energieformen voranzutreiben und in diesem
Zusammenhang auch die Ansiedlung von Windenergieanlagen in der Gemeinde
Nettersheim zuzulassen.
Die Ausschussmitglieder Kurth und Falkenberg unterstützen die Festsetzung des
dargelegten Mindestabstandes, da ein ausreichender Abstand zu Siedlungsbereichen
zum Schutz der Bevölkerung wichtig sei. Die Gemeinde habe mit der zuvor zitierten
Formulierung trotzdem noch Entscheidungsspielraum.
Ausschussmitglied Heinrichs führt aus, dass diese Diskussion ohnehin nicht
zielführend sei, da bereits bei einem einzuhaltenden Abstand dieser Anlagen zur
Wohnbebauung von 800 Metern keine in Frage kommenden Flächen im
Gemeindegebiet zur Verfügung ständen, so dass diese Mindestabstandsfestlegung
zwar auf das Land NRW betrachtet Einfluss habe nicht aber auf das Gebiet der
Gemeinde Nettersheim.
Nach ausgiebiger Diskussion des Sachverhaltes lässt der Bürgermeister über den
Antrag der UNA-Fraktion abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt, bei 5 Stimmen für den Antrag
Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage:
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen des
Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
mehrheitlich ja, bei 3 Gegenstimmen
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
- Vorlage 953 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Entwurf des Integrierten
Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) für die Gemeinde Nettersheim
zwischenzeitlich vorliegt und beschließt diesen zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen
und Bürger offenzulegen.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den Entwurf des IKEK parallel zur Offenlage
der Bezirksregierung Köln zur Vorabstimmung vorzulegen. In der Sitzungsphase nach
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 21
dem Sommer ist das IKEK dann dem Gemeinderat zur abschließenden
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 26:
einstimmig ja
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
- Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
hier: Dorferneuerungsprogramm NRW 2018 ff.
- Vorlage 981 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinderat
nimmt
das
Dorferneuerungsprogramm
2018
des
Heimatministeriums NRW zustimmend zur Kenntnis und beschließt, unter Beteiligung
der lokalen Akteure Förderanträge für die Leitprojekte, die im Rahmen des
Dorfentwicklungsprozesses herausgearbeitet wurden und im Integrierten Kommunalen
Entwicklungskonzept (IKEK) verortet sind, vorzubereiten sowie beim Fördergeber
(Bezirksregierung Köln) einzureichen.
Hierfür notwendige Planungsleistungen sind auf der Grundlage der HOAI zu
beauftragen. Sofern hierzu keine Mittelveranschlagungen im Haushalt 2018
vorgenommen wurden, sind diese außerplanmäßig bereitzustellen.
Darüber hinaus sind die Förderanträge von Privaten durch
Bauberatung zu unterstützen und dem Fördergeber vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
die
kommunale
einstimmig ja
Sanierung Außenfassade Naturzentrum und
Holzkompetenzzentrum
- Vorlage 958 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung der Außenfassaden des Naturzentrums
und des Holzkompetenzzentrums (einschließlich Forstamt) in Nettersheim im Rahmen
der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja
Ergebnisse der Verkehrsschau
- Vorlage 964 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.03.2018 zur
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 22
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, die ergangenen Verkehrsanordnungen
gem. § 45 StVO umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
einstimmig ja
Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017
hier: Preisgelder
- Vorlage 938 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, dass die Mittel aus dem Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft
2017“ sowie Teilmittel aus den vorherigen Wettbewerben „Unser Dorf hat Zukunft“ zur
Anschaffung von Ruhebänken für die Ortschaften eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Abbau öffentlicher Telefonzellen innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 932 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den beabsichtigten Abbau der öffentlichen Telefonzellen in Marmagen,
Kölner Straße 46, und Zingsheim, Krausstraße 1, zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
einstimmig ja
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des
Gemeindegebietes
- Vorlage 784 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, der Errichtung eines D1-Sendemastes und der Aufstellung eines
provisorischen Mastes durch die Deutsche Funkturm GmbH auf dem gemeindlichen
Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 23 zuzustimmen. Gleichzeitig beschließt
der Rat, mit der Deutschen Funkturm GmbH einen entsprechenden Mietvertrag zu
schließen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
einstimmig ja
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
- Vorlage 957 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 23
Beschlussempfehlung:
Der
Gemeinderat
nimmt
den
Sachstandsbericht
zur
Gemeindefeuerwehr zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
Entwicklung
der
1. Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist unter Berücksichtigung der im
Beteiligungsprozess ergangenen Anregungen etc. zu erstellen und bis Ende des
Jahres zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Das Ausschreibungsverfahrens eines HLF 20 für die Löschgruppe Zingsheim ist
kurzfristig einzuleiten. Die Kommunalagentur NRW ist zur Vorbereitung und
Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens unterstützend hinzuziehen.
Sollte sich ungeachtet dessen die Möglichkeit ergeben, kurzfristig ein geeignetes
Vorführfahrzeug zu erwerben, ist die Auftragsvergabe im Rahmen eines
Dringlichkeitsbeschlusses vorzunehmen.
3. Die Mittel für den diesjährigen Testbetrieb der digitalen Alarmierung in Höhe von
ca. 5.500 Euro (Beschaffung von 15 digitalen Funkgeräten für die Führungskräfte
der Feuerwehr) sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind
im Haushalt 2019 für die Beschaffung von 230 digitalen Funkgeräten für die
Einsatzkräfte der Feuerwehr Mittel in Höhe von ca. 84.000 Euro zu veranschlagen.
4. Die in der Begründung zur Vorlage beschriebenen und bereits beschlossenen
Baumaßnahmen sind in Kooperation mit den jeweiligen Löschgruppen weiter
umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 33:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 943 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2017 unter
Berücksichtigung des vorgelegten Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den Jahresüberschuss in Höhe von 23.539,37 € ins
Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 34:
einstimmig ja
Zwischenberichte Eigenbetrieb Abwasser zum 31.03. und
30.06.2018
- Vorlage 946 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 24
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2018 des
Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2018 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 35:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Gemeindewasserwerk
- Vorlage 944 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2017 unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand Koblenz GmbH und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresüberschuss in Höhe von 2.513,84
€ auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 36:
einstimmig ja
Zwischenberichte Gemeindewasserwerk zum 31.03. und
30.06.2018
- Vorlage 947 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2018 des
Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2018 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
einstimmig ja
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 939 /X.L. -
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 25
1 GO NRW, das erarbeitete Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Nettersheim
entsprechend § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW zum Stichtag 30.06.2018 bei der
Bezirksregierung Köln einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 38:
einstimmig ja
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim,
Tondorf, Buir und Holzmülheim
- Vorlage 808 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt nachstehenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung/Sanierung
der Hochbehälter Zingsheim, Tondorf, Buir und Holzmülheim:
Haushaltsjahr 2018:
Installation von Entfeuchtungsgeräten in den Hochbehältern Tondorf und Buir;
Einbau eines Druckminderers im Hochbehälter Holzmülheim und Außerbetriebnahme
der Wasserkammern. Die hierzu notwendigen Leistungen sind beschränkt
auszuschreiben und an die billigstbietende Firma zu vergeben.
Haushaltsjahr 2019:
Erneuerung/Sanierung der Lüftungsanlagen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf
und Buir
Haushaltsjahr 2020:
Verbesserungs-/Sanierungsmaßnahmen am Hochbehälter in Tondorf
Haushaltsjahr 2021:
Verbesserungs-/Sanierungsmaßnahmen am Hochbehälter Buir
Haushaltsjahr 2022:
Verbesserungs-/Sanierungsmaßnahmen am Hochbehälter in Zingsheim
Weiterhin beschließt der Rat, entsprechende Mittel im jeweiligen Wirtschaftsplan des
Gemeindewasserwerkes bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 39:
einstimmig ja
Jahresabschluss zum 31.12.2017
hier: Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 945 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
1) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 26
des
Eigenbetriebes
Biowärme
Nettersheim
zum
31.12.2017
unter
Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz und vorbehaltlich des abschließenden
Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresgewinn in Höhe von 10.123,83 €
auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 40:
einstimmig ja
Zwischenberichte Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
31.03. und 30.06.2018
- Vorlage 948 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die Quartalszwischenberichte zum 31.03. und 30.06. des Wirtschaftsjahres 2018 des
Eigenbetriebes Biowärme mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2018 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 41:
einstimmig ja
Erschließung Neubaugebiete "Auf Graben" und "Brotkiste" in
Nettersheim sowie "Die Acht Morgen" in Marmagen;
Sachstandsbericht
- Vorlage 967 /X.L. -
Ausschussmitglied Poth fragt an, ob hinsichtlich der Zufahrt zum Neubaugebiet ein
Minikreisel oder eine Linksabbiegespur eingerichtet werden solle. Ursprünglich sei ja
ein Minikreisel geplant worden, was seiner Meinung nach geschwindigkeitsreduzierend
wirke und sich zum Beispiel auch am Rewe Nettersheim bewährt habe.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass im Bebauungsplan ein Minikreisel vorgesehen
sei. Einige Anlieger der Straße „Auf dem Hielig“ hätten sich gegen einen Kreisel
ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass eine Befahrbarkeit im Winter, von der
Ortsmitte kommend, fahrtechnisch problematisch sein könne. Sollte nun eine
Linksabbiegespur favorisiert werden, müsse der Bebauungsplan geändert werden. Er
habe den Eindruck, dass der Kreis beide Varianten mittragen werde.
In Marmagen werde in den nächsten Tagen mit der Erschließungsmaßnahme im
Neubaugebiet begonnen, informiert der Bürgermeister. Die andauernde, deutliche
Nachfrage in allen Baugebieten der Gemeinde sei überaus erfreulich und so – ohne
bereits verstärkt mit Marketingmaßnahmen begonnen zu haben – nicht erwartet
worden.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
Seite 27
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Erschließung der Neubaugebiete „Auf Graben“ und
„Brotkiste“ in Nettersheim sowie „Die Acht Morgen“ in Marmagen zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 42:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau
- Vorlage 978 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, die Erschließung des westlichen Teilbereichs „Auf der Kumm“ in
Frohngau im Jahre 2018 zu sichern, die notwendigen Maßnahmen zur Kanalisation
und
Wasserversorgung
unter
Einbeziehung
eines
Fachbüros
beschränkt
auszuschreiben und den Auftrag an die billigstbietende Firma zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 43:
einstimmig ja
Entwicklung der Kläranlagen Nettersheim-Urft und Marmagen
mit Bau eines Regenrückhaltebeckens
- Vorlage 980 /X.L. -
Der Bürgermeister berichtet über den am 20.06.2018 mit der Bezirksregierung und
dem Wasserverband Eifel-Rur stattgefundenen Ortstermin an der Kläranlage
Marmagen. Wie bereits bei der Bereisung des Betriebsausschusses informiert, bereite
der Gillesbach Sorgen, da er im Bereich der Kläranlage aufgrund vorhandener
Bachschwinden trockenfalle. Abwässer dürften nur in wasserführende Gewässer
eingeleitet werden. Es gelte daher nun hydrogeologisch festzustellen, wo die
Bachschwinden sich genau befinden und wie lange das Gewässer trocken sei. Seitens
des WVER werde eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben. Bei der
Gemeinde Nettersheim werde der kürzlich eingestellte Geologe entsprechende
Untersuchungen vornehmen.
Bezüglich des beantragten gemeinsamen Pilotprojektes der Kommunen Nettersheim,
Kall, Scheiden und Hellenthal sehe die Bezirksregierung eine schnelle Umsetzbarkeit
abwasserseitig notwendiger Maßnahmen im Rahmen des Pilotprojektes eher kritisch,
teilt der Bürgermeister auf Anfrage mit. Man werde sich aber weiterhin intensiv für
eine zeitnahe Zusage einer Sonderförderung durch das Ministerium einsetzen, betont
der Bürgermeister. Ziel müsse in jedem Fall sein, eine gebührenverträgliche Lösung
zu erreichen, da mit der Umsetzungserfordernis weiterer Baumaßnahmen eine
zusätzliche Gebührenbelastung einhergehen würde.
Bezüglich der Umsetzungsfrist der geforderten Maßnahme habe man sich nunmehr auf
den 31.12.2020 verständigt.
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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Punkt 44:
Mitteilungen und Informationen
a) Partnerschaftsfest Zutendaal
Der Bürgermeister weist auf die am 07.07.2018 stattfindende Fahrt zum
Partnerschaftsfest in Zutendaal hin. Bislang hätten sich bereits ca. 100
Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Wer Interesse habe, ebenfalls an der
Fahrt teilzunehmen, könne sich gerne noch telefonisch im Rathaus unter Tel.
02486/7893 anmelden.
b) Fahrbahnmarkierung Tankstelle Engelgau
Ausschussmitglied Mayer weist auf die nach wie vor fehlende Markierung an der
Tankstelle Engelgau und die damit einhergehende Unfallgefahr hin.
Der Bürgermeister teilt mit, dass dieser Sachverhalt Bestandteil der Verkehrsschau
gewesen sei und die Umsetzung nunmehr zeitnah erfolgen werde.
Der Bürgermeister bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 18:50
Uhr.
gez. Pracht
gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018
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