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Beschlusstext (Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
95 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
25.06.18, 12:11
Aktualisiert
25.06.18, 12:11
Beschlusstext (Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim) Beschlusstext (Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim)

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Beschluss aus der 10. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 5: Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim - Vorlage 939 /X.L. - Wie in früheren Sitzungen bereits besprochen, seien die Städte und Gemeinden von der Bezirksregierung aufgefordert, gemäß § 38 (3) LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung aufzustellen, teilt der Bürgermeister mit. Im Rahmen der Wasserrechtsverleihung Hauser Benden sei bereits diskutiert worden, dass die Aufsichtsbehörde erwarte, dass Trinkwasserversorgungsbetriebe eine Alternativlinie als Notversorgung vorhalten. Dies sei hier vor Ort nicht vertretbar, da in diesem Falle seitens des Wasserwerkes erhebliche Vorhaltekosten zu zahlen seien, die sich dann letztlich negativ auf die Gebührenentwicklung auswirken würden. In der Ratssitzung vom 30.01.2018 sei beschlossen worden, mit der Erstellung des Konzeptes ein Fachbüro zu beauftragen. Nunmehr sei das Konzept in Abstimmung mit den Wasserverbänden durch einen kürzlich eingestellten Geologen hausintern ohne Einbeziehung eines Fachbüros erstellt worden, informiert der Bürgermeister. In dem Konzept werde deutlich, dass die Wasserversorgung sichergestellt sei, eine Notversorgungslösung aber nur möglich sei, bei Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen. Es seien Quellen genannt, die im Falle von Verseuchungsproblemen genutzt werden könnten, allerdings sei hierbei eine Abkochempfehlung an die Bürger herauszugeben. Weiterhin seien Lösungsmöglichkeiten wie z. B. Übergangslösungen in Kooperation mit dem Wasserverband Oleftal denkbar. Hierbei müssten allerdings Maßnahmen bezüglich der unterschiedlichen Härtegrade des Wassers beachtet werden. Das Konzept müsse bis zum 30.06.2018 bei der Bezirksregierung vorgelegt werden. Daher sei im Haupt- und Finanzausschuss am 26.06.2018 ein Beschluss im Wege der Dringlichkeit zu fassen, erklärt der Bürgermeister. Auf Nachfrage von Herrn Poth hinsichtlich möglicher Gefährdungspotenziale für die Trinkwasserversorgung führt der Bürgermeister aus, dass es naturgemäß am Versorgungssystem Stellen gebe, an denen eine Einwirkung von außen möglich wäre, wie z.B. Hochbehälter, Hydranten, etc. Dauerhaft sei im Hinblick auf die Nitratwerte die Aufrechterhaltung der bestehenden Kooperation mit der Landwirtschaft notwendig, um die vorgeschriebene Qualität des Trinkwassers und die einzuhaltenden Werte aufrechtzuerhalten. Auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert der Bürgermeister, dass im Falle eines Notfalls als erstes ein Krisenstab zu bilden sei. Direkt im Anschluss erfolge dann die Warnung der Bevölkerung. Die zu ergreifenden Gegenmaßnahmen seien dann individuell festzulegen. Beschlussempfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, das erarbeitete Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Nettersheim entsprechend § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW zum Stichtag 30.06.2018 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 19.06.2018 Seite 2