Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
95 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
25.06.18, 12:11
Aktualisiert
25.06.18, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 10. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
5:
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde
Nettersheim
- Vorlage 939 /X.L. -
Wie in früheren Sitzungen bereits besprochen, seien die Städte und Gemeinden von
der Bezirksregierung aufgefordert, gemäß § 38 (3) LWG ein Konzept über den Stand
und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung aufzustellen, teilt der
Bürgermeister mit. Im Rahmen der Wasserrechtsverleihung Hauser Benden sei bereits
diskutiert
worden,
dass
die
Aufsichtsbehörde
erwarte,
dass
Trinkwasserversorgungsbetriebe eine Alternativlinie als Notversorgung vorhalten. Dies
sei hier vor Ort nicht vertretbar, da in diesem Falle seitens des Wasserwerkes
erhebliche Vorhaltekosten zu zahlen seien, die sich dann letztlich negativ auf die
Gebührenentwicklung auswirken würden.
In der Ratssitzung vom 30.01.2018 sei beschlossen worden, mit der Erstellung des
Konzeptes ein Fachbüro zu beauftragen. Nunmehr sei das Konzept in Abstimmung mit
den Wasserverbänden durch einen kürzlich eingestellten Geologen hausintern ohne
Einbeziehung eines Fachbüros erstellt worden, informiert der Bürgermeister. In dem
Konzept werde deutlich, dass die Wasserversorgung sichergestellt sei, eine
Notversorgungslösung aber nur möglich sei, bei Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen.
Es seien Quellen genannt, die im Falle von Verseuchungsproblemen genutzt werden
könnten, allerdings sei hierbei eine Abkochempfehlung an die Bürger herauszugeben.
Weiterhin seien Lösungsmöglichkeiten wie z. B. Übergangslösungen in Kooperation mit
dem Wasserverband Oleftal denkbar. Hierbei müssten allerdings Maßnahmen
bezüglich der unterschiedlichen Härtegrade des Wassers beachtet werden.
Das Konzept müsse bis zum 30.06.2018 bei der Bezirksregierung vorgelegt werden.
Daher sei im Haupt- und Finanzausschuss am 26.06.2018 ein Beschluss im Wege der
Dringlichkeit zu fassen, erklärt der Bürgermeister.
Auf Nachfrage von Herrn Poth hinsichtlich möglicher Gefährdungspotenziale für die
Trinkwasserversorgung führt der Bürgermeister aus, dass es naturgemäß am
Versorgungssystem Stellen gebe, an denen eine Einwirkung von außen möglich wäre,
wie z.B. Hochbehälter, Hydranten, etc.
Dauerhaft sei im Hinblick auf die Nitratwerte die Aufrechterhaltung der bestehenden
Kooperation mit der Landwirtschaft notwendig, um die vorgeschriebene Qualität des
Trinkwassers und die einzuhaltenden Werte aufrechtzuerhalten.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert der Bürgermeister, dass im Falle eines
Notfalls als erstes ein Krisenstab zu bilden sei. Direkt im Anschluss erfolge dann die
Warnung der Bevölkerung. Die zu ergreifenden Gegenmaßnahmen seien dann
individuell festzulegen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs.
1 GO NRW, das erarbeitete Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Nettersheim
entsprechend § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW zum Stichtag 30.06.2018 bei der
Bezirksregierung Köln einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 19.06.2018
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