Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
25.06.18, 12:11
Aktualisiert
25.06.18, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 10. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 19.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 10:
Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau
- Vorlage 978 /X.L. -
Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden teilt der Bürgermeister mit, dass dieser
Bereich nur teilweise von der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau erfasst werde
und im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesen sei. Zur Frage, ob
die mit der Erschließung verbundenen Maßnahmen auch auf den Eigentümer des
bereits bestehenden Gebäudes hinzukämen, erklärt er, dass die umliegenden Anlieger
in
das
Verfahren
einbezogen
seien.
Vorgesehen
sei,
die
Verund
Entsorgungsleitungen weitestgehend über Privateigentum zu verlegen, um den
jetzigen Fahrbahnzustand nicht zu beanspruchen und die „Baustraße“ vorerst
beibehalten zu können. Damit einhergehend seien vorerst keine Straßenbaubeiträge
zu entrichten. Zwischenzeitlich seien mit allen Anliegern des Teilbereiches „Auf der
Kumm“ Gespräche geführt worden, mit dem Ergebnis, dass bereits zum jetzigen
Zeitpunkt alle Anlieger die Erschließung wünschten und somit keine privaten
Hausanschlussleitungen verlegt werden müssten. Mit Abschluss der Maßnahme seien
dann von allen Anliegern entsprechende Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz
für die Wasser- und Abwasserversorgung zu entrichten. Hinsichtlich der Erschließung
hoffe man nunmehr, dass ein günstiges Angebot eingereicht werde. Hier denke man
insbesondere an die derzeit in Frohngau tätige Tiefbaufirma, führt der Bürgermeister
weiter aus. Ziel sei es möglichst bis Ende 2018 die Erschließung zu sichern, dies habe
man auch gegenüber der Baugenehmigungsbehörde bestätigt.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, die Erschließung des westlichen Teilbereichs „Auf der Kumm“ in
Frohngau im Jahre 2018 zu sichern, die notwendigen Maßnahmen zur Kanalisation
und
Wasserversorgung
unter
Einbeziehung
eines
Fachbüros
beschränkt
auszuschreiben und den Auftrag an die billigstbietende Firma zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja