Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
3:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 4,
Tondorf, Am Münsterweg;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 220
- Vorlage 977 /X.L. -
Seitens der SPD-Ausschussmitglieder Pospig und Mayer werden Bedenken geäußert,
dieser Befreiung nicht zuzustimmen, da in der Vergangenheit z.B. bei einem ähnlichen
Objekt in Nettersheim eine derartige Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ausgesprochen worden sei.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im vorliegenden Fall bislang lediglich ein
Befreiungsantrag seitens des Architekten vorliege, allerdings noch keine konkreten
Bauantragsunterlagen mit Bauzeichnung. Die umliegenden Nachbarn hätten bereits
bei Aufstellung des Bebauungsplanes Wert daraufgelegt, keine Abweichungen
zuzulassen. Es sei somit davon auszugehen, dass hier ein Veto eingelegt werde, wenn
die Gemeinde diesem Befreiungsantrag zustimmen würde. Daher werde
vorgeschlagen, der Befreiung nicht zuzustimmen, um mit dem Bauherrn ins Gespräch
zu kommen und sich hier die Zeit zu nehmen, eine gemeinsame Lösung auch im
Einvernehmen mit den umliegenden Nachbarn zu finden.
Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass die Befreiungsanträge gewöhnlich
hinsichtlich einer höheren Bebauung gestellt würden, im vorliegenden Fall wolle der
Bauherr nun niedriger bauen. Direkte Nachbarn seien aufgrund der bisherigen
Bebauung dieses Gebietes noch nicht vorhanden. Er halte den Antrag durchaus für
genehmigungsfähig.
Ausschussmitglied Josef Falkenberg erläutert, dass eine Mindestfestsetzung von 35°Dachneigung im Bebauungsplan gelte und im vorliegenden Fall eine Abweichung auf
25° beantragt sei. Gegebenenfalls könne man sich auf einen Kompromiss einigen.
Sicherlich sei eine Dachneigung von 30° verträglich.
Es ergibt sich noch eine kurze Diskussion zum Thema, in deren Verlauf vorgeschlagen
wird, diesen Antrag zwar abzulehnen, aber gleichzeitig zu beschließen, dass einer
Kompromisslösung zugestimmt werden könne.
Der Bürgermeister betont, dass die Anwohner nicht außen vor gelassen werden
dürften, sondern eine einvernehmliche Lösung im Sinne aller Beteiligten gefunden
werden müsse.
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes T 4, Tondorf, Am Münsterweg, bezüglich der Veränderung der
Dachneigung auf 25° für ein Wohngebäude auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf,
Flur 4 Nr. 220, anstelle der festgesetzten Dachneigung von 35° bis 40° nicht
zuzustimmen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Bauherrn dahingehend zu
verhandeln, dass im Sinne einer einvernehmlichen Lösung mit der umliegenden
Nachbarschaft eine Umsetzungsmöglichkeit des Bauvorhabens gefunden wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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