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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 4, Tondorf, Am Münsterweg; Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 220)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 4, Tondorf, Am Münsterweg;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 220) Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 4, Tondorf, Am Münsterweg;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 220)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 4, Tondorf, Am Münsterweg; Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 220 - Vorlage 977 /X.L. - Seitens der SPD-Ausschussmitglieder Pospig und Mayer werden Bedenken geäußert, dieser Befreiung nicht zuzustimmen, da in der Vergangenheit z.B. bei einem ähnlichen Objekt in Nettersheim eine derartige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen worden sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im vorliegenden Fall bislang lediglich ein Befreiungsantrag seitens des Architekten vorliege, allerdings noch keine konkreten Bauantragsunterlagen mit Bauzeichnung. Die umliegenden Nachbarn hätten bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes Wert daraufgelegt, keine Abweichungen zuzulassen. Es sei somit davon auszugehen, dass hier ein Veto eingelegt werde, wenn die Gemeinde diesem Befreiungsantrag zustimmen würde. Daher werde vorgeschlagen, der Befreiung nicht zuzustimmen, um mit dem Bauherrn ins Gespräch zu kommen und sich hier die Zeit zu nehmen, eine gemeinsame Lösung auch im Einvernehmen mit den umliegenden Nachbarn zu finden. Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass die Befreiungsanträge gewöhnlich hinsichtlich einer höheren Bebauung gestellt würden, im vorliegenden Fall wolle der Bauherr nun niedriger bauen. Direkte Nachbarn seien aufgrund der bisherigen Bebauung dieses Gebietes noch nicht vorhanden. Er halte den Antrag durchaus für genehmigungsfähig. Ausschussmitglied Josef Falkenberg erläutert, dass eine Mindestfestsetzung von 35°Dachneigung im Bebauungsplan gelte und im vorliegenden Fall eine Abweichung auf 25° beantragt sei. Gegebenenfalls könne man sich auf einen Kompromiss einigen. Sicherlich sei eine Dachneigung von 30° verträglich. Es ergibt sich noch eine kurze Diskussion zum Thema, in deren Verlauf vorgeschlagen wird, diesen Antrag zwar abzulehnen, aber gleichzeitig zu beschließen, dass einer Kompromisslösung zugestimmt werden könne. Der Bürgermeister betont, dass die Anwohner nicht außen vor gelassen werden dürften, sondern eine einvernehmliche Lösung im Sinne aller Beteiligten gefunden werden müsse. Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 4, Tondorf, Am Münsterweg, bezüglich der Veränderung der Dachneigung auf 25° für ein Wohngebäude auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 220, anstelle der festgesetzten Dachneigung von 35° bis 40° nicht zuzustimmen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Bauherrn dahingehend zu verhandeln, dass im Sinne einer einvernehmlichen Lösung mit der umliegenden Nachbarschaft eine Umsetzungsmöglichkeit des Bauvorhabens gefunden wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018 Seite 2