Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
138 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
4:
20. Änderung des Bebauungsplanes F1, Marmagen, Teilbereich
Wisberg
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
- Vorlage 963 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 336 wird in einer Tiefe von 40
m, ausgehend von der Straße „Wisberg“ anstatt der bisherigen Festsetzung „Fläche
für die Landwirtschaft“ künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) ausgewiesen
und eine überbaubare Fläche in einem Abstand von 5,0 m, ausgehend von der
Straße „Wisberg“ und einer Bautiefe von 18,0 m festgesetzt. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen darüber hinaus auch auf dieses
Grundstück übertragen werden. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. Die betroffene Teilfläche ist im
beigefügten Planauszug (Anlage
1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
gekennzeichnet.
2. Für die Änderung des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich „Wisberg“, ist
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) anzuwenden. Im vereinfachten Verfahren wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der
Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1
und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
3. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu
machen.
4. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung zur 20. Änderung des
Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich „Wisberg“, ist gem. §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
5. Mit der Herstellung des Planentwurfs mit Begründung ist das Stadtplanungsbüro
Lanzerath, Euskirchen, zu beauftragen. Die Kosten des Verfahrens sind durch die
Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 336 als einzige
Begünstigte zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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