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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; a) Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144 b) Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68 c) Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 d) Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
a)	Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)	Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)	Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)	Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
a)	Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)	Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)	Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)	Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142) Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
a)	Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)	Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)	Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)	Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 5: Bauen im Außenbereich; a) Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144 b) Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68 c) Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 d) Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 - Vorlage 960 /X.L. - Der Vorsitzende Reuter teilt mit, dass er zu diesem Punkt den Vorsitz aus Befangenheit an seinen Stellvertreter Herrn Josef Falkenberg abgebe. An Beratung und Beschlussfassung werde er nicht teilnehmen. Der stellvertretende Vorsitzende Josef Falkenberg übernimmt sodann den Vorsitz und weist darauf hin, dass in der Vorlage vier Vorhaben behandelt würden, die einzeln zur Diskussion und Abstimmung gestellt würden. Er bezieht sich auf Teil a) der Vorlage und gibt zu bedenken, dass eine Umwandlung im Außenbereich zwar zugelassen sei, allerdings handele es sich hier um zwei Wohngebäude und keine Hofanlage. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass das Gebäude mit Stallung bereits in den 60er Jahren baugenehmigt worden sei. Eine Baugenehmigung für die jetzige Nutzung liege ebenfalls vor und eine einmalige Umnutzung sei grundsätzlich möglich. Heute gehe es nur um eine planungsrechtliche Bewertung. Mit der Stellungnahme der Gemeinde gehe das Verfahren beim Bauordnungsamt weiter. Die sachkundige Bürgerin Renn-Rosenbaum weist darauf hin, dass ihres Erachtens die Erschließung nicht richtig gesichert sei. Bei Errichtung von vier Ferienwohnungen habe sie hier beispielsweise hinsichtlich einer ausreichenden Feuerwehrzufahrt Bedenken. Der Bürgermeister sagt zu, den Kreis hierauf hinzuweisen und um eine diesbezügliche Prüfung zu bitten. Zu Teil c) der Vorlage teilt der Bürgermeister auf Nachfrage von Herrn Mayer mit, dass es zulässig sei, dass der neue Erwerber das Wohngebäude wiederaufbaue. Hinsichtlich der Frage von Herrn Pospig bezüglich des Kanalanschlusses weist der Bürgermeister darauf hin, dass es bei Gebäuden im Außenbereich spezialrechtliche Genehmigungen der Ver- und Entsorgung gebe. Wenn kein Kanal verlegt sei, erfolge die Abwasserentsorgung über geschlossenen Gruben, Kleinkläranlagen, o.ä. Stellv. Vorsitzender Falkenberg schlägt vor, mit dem Bauherrn einen Erschließungsvertrag abzuschließen, in dem alle Einzelheiten zu regeln seien. Der Bürgermeister schlägt daraufhin vor, auch diesen Punkt weiter bis zum Rat gehen zu lassen, um ggf. eine erschließungsvertragliche Regelung mit aufnehmen zu können, die auch Winterdienst, Wegebau, etc. mitberücksichtige. Teil d) Der stellv. Vorsitzende Josef Falkenberg erkundigt sich, ob zwischenzeitlich ein Ordnungsverfahren in Gang gesetzt und ggf. ein Bußgeld erteilt worden sei. An anderer Stelle werde erfahrungsgemäß oft bei Lappalien bereits ein Bußgeld verhängt. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es gerichtliche Verfahren gegeben habe, die man allerdings später wieder eingestellt habe, da neue Bauanträge vorgelegt worden seien. Seit dem Jahr 2000 habe es kein Verfahren gegeben, dies sei nur schwer nachvollziehbar. Die Anlage sei nach wie vor nicht genehmigt, die bestehenden Gebäude allerdings gar nicht mehr Gegenstand des aktuellen Bauantrages. Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass der Kreis dem Antrag vor Jahren positiv gegenübergestanden habe, die Gemeinde allerdings seinerzeit das Einvernehmen nicht erteilt habe. Der in der Vorlage dargestellte Sachverhalt bzgl. Nachfolgeregelung und Hofstelle sei mehr als dubios. Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass wenn eine Privilegierung vorliege, nichts gegen das Vorhaben spreche. Wo die Haupthofstelle letztendlich liege, sei unwesentlich. Landschaftlich spreche seiner Meinung nach ebenfalls nichts dagegen. Der Bürgermeister betont, dass die Gemeinde den intakten Landschaftsraum schützen müsse, auch wenn die Bauten mittlerweile eingegrünt seien. Sollte es über eine Privilegierung zu einer Genehmigung kommen, folge voraussichtlich als nächstes ein Bauantrag für ein Wohnhaus. Hier müsse der Kreis aufgefordert werden, endgültig Fakten zu schaffen. Wie eingangs bereits mitgeteilt, rege er aufgrund der kurzfristig vorgelegten Zusatzvorlage an, eine Entscheidung erst ab Hauptausschuss bzw. Rat herbeizuführen. Hierzu besteht Einvernehmen. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen: Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018 Seite 2 a) Zum Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in vier Ferienwohnungen auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144 (Kartsteinhöhe 7a) ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: b) Zur Bauvoranfrage auf Durchführung baulicher Änderungen am bestehenden Wohnhaus auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68 (Zingsheimer Mühle) wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB erteilt. Abstimmungsergebnis: c) einstimmig ja Der Bauvoranfrage auf Wiederaufbau des durch Brand zerstörten Wohngebäudes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 (Auf Langenfeld) wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB ist zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer eine erschließungsrechtliche Regelung per Vertrag anzustreben. Abstimmungsergebnis: d) einstimmig ja einstimmig ja Zum Bauantrag auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit Futterlager, Bewegungsfläche für vier Pferde, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte und einer Mistlege auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau gelegenen Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB solange zu versagen, bis dass a) eine transparente Aufklärung des Sachverhalts in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen und der Landwirtschaftskammer erfolgt ist, wobei auch die Aspekte der beiden nicht genehmigten Stallgebäude zu klären sind, b) weiterhin wie 2013 die Festschreibung, dass ein Wohngebäude am Standort nicht vorgesehen ist und erlaubt wird. c) Etwaigen Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde wird nicht zugestimmt. Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt soll erst ab dem Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018 Seite 3