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Beschlusstext (Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
Beschlusstext (Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 6: Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 - Vorlage 889 /X.L. Z.2 - Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach der genauen Definition einer Betriebsleiterwohnung. Seiner Meinung nach, müsse der Betriebsleiter die Möglichkeit haben, seinen Betrieb zu schützen und sollte daher auch vor Ort gemeinsam mit seiner Familie wohnen dürfen. Hierzu betont der Bürgermeister, dass Wohnen im Gewerbegebiet nicht möglich sei. Aufgrund der betrieblichen Abläufe sei es im Rahmen einer Betriebsleiterwohnung lediglich zulässig, dass jemand vor Ort sei. Alle Betriebe seien abgefragt worden und hätten durchweg ihre Bedenken geäußert. Teilweise seien für die Betriebe 500 Meter Abstand zur Wohnbebauung vorgesehen, der zwingend eingehalten werden müsse. Er sagt zu, die gewünschten Ausführungen zum Thema Betriebsleiterwohnung der Niederschrift beizufügen (siehe Anlage). Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja