Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
194 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
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Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
1:
Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept
- Vorlage 959 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass man heute diesen besonderen Sitzungsort gewählt
habe, um den Fortgang der Bauarbeiten vor Ort vorstellen zu können. In einer kurzen
Begehung seien Ausschussmitglieder und Zuschauer eingeladen, sich ein Bild der
bislang bereits erfolgten und noch geplanten Baumaßnahmen zu machen. Das
Nutzungskonzept habe sich ein Stück weit verändert. Bei der damaligen
Wettbewerbsteilnahme am Sonderprogramm des Landes NRW „Integration und
Betreuung“ sei davon auszugehen gewesen, dass die Zahl der in der Gemeinde
unterzubringenden Flüchtlinge von damals 200 konstant bleiben oder gar noch
ansteigen würde. Nunmehr seien aktuell noch 79 Flüchtlinge in der Gemeinde
untergebracht und es sei davon auszugehen, dass die Zahl weiterhin sinken werde.
Eine Vielzahl von Menschen sei zwischenzeitlich anerkannt oder aber bereits in
Heimat- oder Herkunftsländer zurückgeführt.
Das Programm, mit dessen Hilfe seinerzeit die Immobilie ins Eigentum übernommen
werden konnte, sei sehr außergewöhnlich, informiert der Bürgermeister. Im Regelfall
seien
in
Städtebauförderungsprogrammen
vor
Antragstellung
fundierte
Planungsleistungen und Kostenermittlungen zwingend vorgeschrieben. Hier in diesem
Sonderprogramm seien Kostenschätzungen ausreichend gewesen. Es handele sich um
eine anspruchsvolle Baumaßnahme, die 2016 begonnen worden sei. Vor drei Wochen
sei nunmehr die endgültige Baugenehmigung übergeben worden, in der auch
sämtliche Belange des Brandschutzes und der technischen Anlagen berücksichtigt
seien. Bekanntermaßen sei das Förderprogramm bis 31.12.2018 begrenzt. Diese
zeitliche Befristung sei jedoch kaum einzuhalten, was federführend auch mit der
derzeitigen Hochkonjunkturlage zusammenhänge. Die Handwerker hätten aktuell gut
gefüllte Auftragsbücher, so dass bei Ausschreibungen oft erst im 2. oder 3. Anlauf
überhaupt einige wenige Angebote eingingen. Die zeitliche Problematik sei mit
Bezirksregierung und Ministerium kommuniziert und betreffe auch andere Kommunen
und nicht nur die Gemeinde Nettersheim. Daher sei ein Antrag auf Fristverlängerung
bis zum 30.06.2019 vorgesehen.
Im Laufe der letzten anderthalb Jahre habe man zu den im Vorfeld bereits bekannten
auch versteckte Mängel entdeckt. Neben den umfassenden Arbeiten an Heizungs- und
Sanitäranlagen seien auch punktuelle Bereiche des Daches zu erneuern. In
Gesprächen
mit
dem
Fördergeber
sei
signalisiert
worden,
dass
ein
Nachfinanzierungsantrag gestellt werden könne. Eine Nachfinanzierung könnte über
andernorts aus diesem Sonderprogramm zurückfließende und damit ungenutzte Mittel
erfolgen.
Nunmehr sei das Nutzungskonzept für die Zukunft so zu gestalten, dass die
Einrichtung möglichst kostenneutral betrieben werden könne. Gewinne dürfe die
Kommune hierbei allerdings nicht erwirtschaften, erklärt der Bürgermeister.
Das Kloster solle zukünftig Räumlichkeiten für drei Ausrichtungsbereiche bieten:
1. Weiterbildungsakademie Integration
Aufbau eines Weiterbildungswerkes „Akademie für Integration und Betreuung“. Hier
seien Bildungsräume und Unterbringungsmöglichkeiten mit 45 – 50 Betten
vorgesehen. Dieser Bereich mache mit ca. 1.200 m² etwa die Hälfte der Fläche aus
und man rechne mit einer kostendeckenden Entwicklung für diesen Teilbereich.
Hinsichtlich des Personals sei man bestrebt, eine dauerhafte jährliche Förderung zu
erreichen.
2. Dienstleistungen
350 – 500 m² seien für Dienstleistungsbereiche vorgesehen. Aktuell gehe man davon
aus, dass bislang von der Gemeinde bereits in anderen Liegenschaften vermieteten
Räumlichkeiten Verlagerungen in einer Gesamtgröße von ca. 300 m² in dieses
ehemalige Klostergebäude vollzogen werden könnten. Als Mietpreis sei ein Wert von
12,50/m² vorgesehen (7,00 € Kaltmiete und 5,50 € Nebenkosten)
3. Gemeinbedarfseinrichtungen
Das besondere Ambiente der ehemaligen Kapelle biete Raum für kulturelle
Veranstaltungen, Hochzeiten, ggf. auch Goldhochzeiten etc. Im Dachgeschoss seien
weiterhin Seminarräumlichkeiten vorgesehen. Im Sinne des Gemeinbedarfs sei hier
auch eine defizitäre Entwicklung gerechtfertigt.
Der Bürgermeister verweist auf die nun anstehende Besichtigung der Räumlichkeiten.
Nach Bauzeitenplan könne eine Nutzung voraussichtlich ab April/Mai nächsten Jahres
erfolgen. Mit dem Marketing werde man daher nach den Sommerferien beginnen, um
ab Mitte nächsten Jahres mit einer Belegung starten zu können. Die Bildungsplätze
richteten sich an eine andere Zielgruppe als beim Jugendgästehaus, führt der
Bürgermeister weiter aus. Auf eine Frischküche wolle man aufgrund der hohen
Aufwendungen für Investition und die dann einzuhaltenden Auflagen z. B. bezüglich
Be- und Entlüftung verzichten. Hier sei geplant, für das kulinarische Angebot einen
lokalen Caterer zu finden.
Bürgermeister
Pracht
und
Gemeindeverwaltungsrat
Crump
führen
die
Ausschussmitglieder und Zuschauer durch die Räumlichkeiten des Klosters und
informieren über den Stand der Bauarbeiten im Erd- und Obergeschoss.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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Auf die Frage von Herrn Mayer bezüglich des Brandschutzes bei nicht vorhandenen
Außentreppen informiert der Bürgermeister, dass das Gebäude mit den zwei
Innentreppen in einzelne Brandabschnitte aufgeteilt sei. Der Brandschutz sei durch die
Feuerwehr überprüft worden und erfülle alle notwendigen Belange. Bezüglich der
weiteren Frage von Herrn Mayer hinsichtlich der Heizkosten, teilt der Bürgermeister
mit, dass man sich an den damaligen Verbrauchswerten beim Betrieb des Altenheims
orientiere. Durch die vorgesehene Dämmung im Dachbodenbereich und die
Pelletanlage sei davon auszugehen, dass dieser Wert zukünftig keinesfalls
überschritten werde. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Gebäude nicht mehr
24 Stunden pro Tag beheizt werden müsse, wie es in der Vergangenheit bei dem
Pflegeheim der Fall gewesen sei. In den vermieteten Bereichen seien die Nebenkosten
wie zuvor dargestellt mit abgedeckt, so der Bürgermeister.
Im Anschluss an die Besichtigung ergibt sich noch eine kurze Beratung zum Thema.
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob eine mögliche Nachfinanzierung über das
normale Städtebauförderungsprogramm erfolgen solle. Ursprünglich habe es sich ja
um ein Sonderprogramm gehandelt. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es sich
um dasselbe Förderprogramm handele. Etliche Projekte seien andernorts aufgrund der
veränderten Flüchtlingslage nicht durchgeführt und die Fördermittel folglich nicht
abgerufen worden. Diese könnten nun in die laufenden Projekte umgeschichtet
werden. Hierfür könne man sich im Rahmen eines Nachfinanzierungsantrages
bewerben. Mit den jetzigen Investitionen befinde man sich in einer ersten
entscheidenden Phase. Wichtig sei insbesondere aber auch, wie sich der zukünftige
Betrieb darstelle. Idealerweise schließe man am Schluss inklusive Abschreibung und
Finanzierung kostendeckend ab. Dies sei eine große Herausforderung. Im Herbst
werde man mit dem Haushaltsplan 2019 die Vorbereitungen treffen und überlegen,
wie sich die Zahlen darstellen können. Erfahrungsgemäß seien die ersten beiden Jahre
am schwierigsten, teilt der Bürgermeister mit. Das Objekt sei eine große
Herausforderung und bedürfe weiterer Unterstützung. Man könne aber durchaus
optimistisch sein, das Projekt auf den richtigen Weg zu bringen.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Poth teilt der Bürgermeister mit, dass die
Nachfinanzierungsanträge auf den gleichen Konditionen basierten wie der
ursprüngliche Antrag.
Ausschussmitglied Hilger führt aus, dass der Rundgang für diejenigen, die zum ersten
Mal hier in dem Gebäude seien, vielleicht ernüchternd gewesen sei. Es handele sich
nach wie vor um eine große Herausforderung und es bleibe noch viel zu tun. Man
müsse aber vor allem das sehen, was bislang schon auf den Weg gebracht sei und
was später bei Fertigstellung daraus werden könne. Vielleicht sollte man auch mal
daran denken, was mit dem Gebäude passiert wäre, wenn die Gemeinde nicht die
Verantwortung übernommen hätte. Die UNA stehe nach wie vor hinter dem Projekt.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pospig bezüglich der Dienstleistungsbereiche,
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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erklärt der Bürgermeister, dass ca. 300 m² derzeit innerhalb der Gemeinde für
derartige Zwecke vermietet seien, die ins Kloster verlagert werden könnten. Im
Rathaus stünden zudem nicht genügend Räume zur Verfügung, so dass in Überlegung
sei, den Bereich Bildung und Kultur in dieses Gebäude zu verlagern. Insgesamt sei
man derzeit optimistisch, ca. 500 m² Fläche zu o.g. Konditionen vermieten zu können.
Hinsichtlich der Übernachtungsangebote müsse man abwarten. Die Gemeinde verfüge
bereits über Erfahrungen u.a. im Eifelhaus und der Taverne.
Ausschussmitglied Hilger weist auf die dargestellten geänderten Voraussetzungen
beim Thema „Integration“ hin und gibt zu bedenken, ob ein solches Angebot nicht
auch für Touristen aus Europa, USA, etc. interessant sein könnte.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass das Objekt nicht hotelähnlich betrieben werden
dürfe. Die Förderung setze voraus, dass das Haus in öffentlicher Verantwortung
geführt werde und die Zweckbindungsfrist hierfür sei mit 20 Jahren angegeben.
Auf Nachfrage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass man derzeit an der
Erstellung eines Exposés arbeite. Er schlage vor, die bei der Besichtigung
ausgehängten Grundrisse mit den farblich gekennzeichneten Nutzungsbereichen dem
nichtöffentlichen Teil der Niederschrift beizufügen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, das Nutzungskonzept zum Kloster Nettersheim mit den
Nutzungseinheiten
Gemeinbedarfseinrichtungen,
Dienstleistungen
und
Weiterbildungsakademie Integration fortzuschreiben.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum
30.06.2019 zu stellen. Darüber hinaus ist ein Nachfinanzierungsantrag vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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