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Beschlusstext (Kloster Nettersheim hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
194 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
Beschlusstext (Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept) Beschlusstext (Kloster Nettersheim
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hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 1: Kloster Nettersheim hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept - Vorlage 959 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass man heute diesen besonderen Sitzungsort gewählt habe, um den Fortgang der Bauarbeiten vor Ort vorstellen zu können. In einer kurzen Begehung seien Ausschussmitglieder und Zuschauer eingeladen, sich ein Bild der bislang bereits erfolgten und noch geplanten Baumaßnahmen zu machen. Das Nutzungskonzept habe sich ein Stück weit verändert. Bei der damaligen Wettbewerbsteilnahme am Sonderprogramm des Landes NRW „Integration und Betreuung“ sei davon auszugehen gewesen, dass die Zahl der in der Gemeinde unterzubringenden Flüchtlinge von damals 200 konstant bleiben oder gar noch ansteigen würde. Nunmehr seien aktuell noch 79 Flüchtlinge in der Gemeinde untergebracht und es sei davon auszugehen, dass die Zahl weiterhin sinken werde. Eine Vielzahl von Menschen sei zwischenzeitlich anerkannt oder aber bereits in Heimat- oder Herkunftsländer zurückgeführt. Das Programm, mit dessen Hilfe seinerzeit die Immobilie ins Eigentum übernommen werden konnte, sei sehr außergewöhnlich, informiert der Bürgermeister. Im Regelfall seien in Städtebauförderungsprogrammen vor Antragstellung fundierte Planungsleistungen und Kostenermittlungen zwingend vorgeschrieben. Hier in diesem Sonderprogramm seien Kostenschätzungen ausreichend gewesen. Es handele sich um eine anspruchsvolle Baumaßnahme, die 2016 begonnen worden sei. Vor drei Wochen sei nunmehr die endgültige Baugenehmigung übergeben worden, in der auch sämtliche Belange des Brandschutzes und der technischen Anlagen berücksichtigt seien. Bekanntermaßen sei das Förderprogramm bis 31.12.2018 begrenzt. Diese zeitliche Befristung sei jedoch kaum einzuhalten, was federführend auch mit der derzeitigen Hochkonjunkturlage zusammenhänge. Die Handwerker hätten aktuell gut gefüllte Auftragsbücher, so dass bei Ausschreibungen oft erst im 2. oder 3. Anlauf überhaupt einige wenige Angebote eingingen. Die zeitliche Problematik sei mit Bezirksregierung und Ministerium kommuniziert und betreffe auch andere Kommunen und nicht nur die Gemeinde Nettersheim. Daher sei ein Antrag auf Fristverlängerung bis zum 30.06.2019 vorgesehen. Im Laufe der letzten anderthalb Jahre habe man zu den im Vorfeld bereits bekannten auch versteckte Mängel entdeckt. Neben den umfassenden Arbeiten an Heizungs- und Sanitäranlagen seien auch punktuelle Bereiche des Daches zu erneuern. In Gesprächen mit dem Fördergeber sei signalisiert worden, dass ein Nachfinanzierungsantrag gestellt werden könne. Eine Nachfinanzierung könnte über andernorts aus diesem Sonderprogramm zurückfließende und damit ungenutzte Mittel erfolgen. Nunmehr sei das Nutzungskonzept für die Zukunft so zu gestalten, dass die Einrichtung möglichst kostenneutral betrieben werden könne. Gewinne dürfe die Kommune hierbei allerdings nicht erwirtschaften, erklärt der Bürgermeister. Das Kloster solle zukünftig Räumlichkeiten für drei Ausrichtungsbereiche bieten: 1. Weiterbildungsakademie Integration Aufbau eines Weiterbildungswerkes „Akademie für Integration und Betreuung“. Hier seien Bildungsräume und Unterbringungsmöglichkeiten mit 45 – 50 Betten vorgesehen. Dieser Bereich mache mit ca. 1.200 m² etwa die Hälfte der Fläche aus und man rechne mit einer kostendeckenden Entwicklung für diesen Teilbereich. Hinsichtlich des Personals sei man bestrebt, eine dauerhafte jährliche Förderung zu erreichen. 2. Dienstleistungen 350 – 500 m² seien für Dienstleistungsbereiche vorgesehen. Aktuell gehe man davon aus, dass bislang von der Gemeinde bereits in anderen Liegenschaften vermieteten Räumlichkeiten Verlagerungen in einer Gesamtgröße von ca. 300 m² in dieses ehemalige Klostergebäude vollzogen werden könnten. Als Mietpreis sei ein Wert von 12,50/m² vorgesehen (7,00 € Kaltmiete und 5,50 € Nebenkosten) 3. Gemeinbedarfseinrichtungen Das besondere Ambiente der ehemaligen Kapelle biete Raum für kulturelle Veranstaltungen, Hochzeiten, ggf. auch Goldhochzeiten etc. Im Dachgeschoss seien weiterhin Seminarräumlichkeiten vorgesehen. Im Sinne des Gemeinbedarfs sei hier auch eine defizitäre Entwicklung gerechtfertigt. Der Bürgermeister verweist auf die nun anstehende Besichtigung der Räumlichkeiten. Nach Bauzeitenplan könne eine Nutzung voraussichtlich ab April/Mai nächsten Jahres erfolgen. Mit dem Marketing werde man daher nach den Sommerferien beginnen, um ab Mitte nächsten Jahres mit einer Belegung starten zu können. Die Bildungsplätze richteten sich an eine andere Zielgruppe als beim Jugendgästehaus, führt der Bürgermeister weiter aus. Auf eine Frischküche wolle man aufgrund der hohen Aufwendungen für Investition und die dann einzuhaltenden Auflagen z. B. bezüglich Be- und Entlüftung verzichten. Hier sei geplant, für das kulinarische Angebot einen lokalen Caterer zu finden. Bürgermeister Pracht und Gemeindeverwaltungsrat Crump führen die Ausschussmitglieder und Zuschauer durch die Räumlichkeiten des Klosters und informieren über den Stand der Bauarbeiten im Erd- und Obergeschoss. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018 Seite 2 Auf die Frage von Herrn Mayer bezüglich des Brandschutzes bei nicht vorhandenen Außentreppen informiert der Bürgermeister, dass das Gebäude mit den zwei Innentreppen in einzelne Brandabschnitte aufgeteilt sei. Der Brandschutz sei durch die Feuerwehr überprüft worden und erfülle alle notwendigen Belange. Bezüglich der weiteren Frage von Herrn Mayer hinsichtlich der Heizkosten, teilt der Bürgermeister mit, dass man sich an den damaligen Verbrauchswerten beim Betrieb des Altenheims orientiere. Durch die vorgesehene Dämmung im Dachbodenbereich und die Pelletanlage sei davon auszugehen, dass dieser Wert zukünftig keinesfalls überschritten werde. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Gebäude nicht mehr 24 Stunden pro Tag beheizt werden müsse, wie es in der Vergangenheit bei dem Pflegeheim der Fall gewesen sei. In den vermieteten Bereichen seien die Nebenkosten wie zuvor dargestellt mit abgedeckt, so der Bürgermeister. Im Anschluss an die Besichtigung ergibt sich noch eine kurze Beratung zum Thema. Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob eine mögliche Nachfinanzierung über das normale Städtebauförderungsprogramm erfolgen solle. Ursprünglich habe es sich ja um ein Sonderprogramm gehandelt. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es sich um dasselbe Förderprogramm handele. Etliche Projekte seien andernorts aufgrund der veränderten Flüchtlingslage nicht durchgeführt und die Fördermittel folglich nicht abgerufen worden. Diese könnten nun in die laufenden Projekte umgeschichtet werden. Hierfür könne man sich im Rahmen eines Nachfinanzierungsantrages bewerben. Mit den jetzigen Investitionen befinde man sich in einer ersten entscheidenden Phase. Wichtig sei insbesondere aber auch, wie sich der zukünftige Betrieb darstelle. Idealerweise schließe man am Schluss inklusive Abschreibung und Finanzierung kostendeckend ab. Dies sei eine große Herausforderung. Im Herbst werde man mit dem Haushaltsplan 2019 die Vorbereitungen treffen und überlegen, wie sich die Zahlen darstellen können. Erfahrungsgemäß seien die ersten beiden Jahre am schwierigsten, teilt der Bürgermeister mit. Das Objekt sei eine große Herausforderung und bedürfe weiterer Unterstützung. Man könne aber durchaus optimistisch sein, das Projekt auf den richtigen Weg zu bringen. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Poth teilt der Bürgermeister mit, dass die Nachfinanzierungsanträge auf den gleichen Konditionen basierten wie der ursprüngliche Antrag. Ausschussmitglied Hilger führt aus, dass der Rundgang für diejenigen, die zum ersten Mal hier in dem Gebäude seien, vielleicht ernüchternd gewesen sei. Es handele sich nach wie vor um eine große Herausforderung und es bleibe noch viel zu tun. Man müsse aber vor allem das sehen, was bislang schon auf den Weg gebracht sei und was später bei Fertigstellung daraus werden könne. Vielleicht sollte man auch mal daran denken, was mit dem Gebäude passiert wäre, wenn die Gemeinde nicht die Verantwortung übernommen hätte. Die UNA stehe nach wie vor hinter dem Projekt. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pospig bezüglich der Dienstleistungsbereiche, Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018 Seite 3 erklärt der Bürgermeister, dass ca. 300 m² derzeit innerhalb der Gemeinde für derartige Zwecke vermietet seien, die ins Kloster verlagert werden könnten. Im Rathaus stünden zudem nicht genügend Räume zur Verfügung, so dass in Überlegung sei, den Bereich Bildung und Kultur in dieses Gebäude zu verlagern. Insgesamt sei man derzeit optimistisch, ca. 500 m² Fläche zu o.g. Konditionen vermieten zu können. Hinsichtlich der Übernachtungsangebote müsse man abwarten. Die Gemeinde verfüge bereits über Erfahrungen u.a. im Eifelhaus und der Taverne. Ausschussmitglied Hilger weist auf die dargestellten geänderten Voraussetzungen beim Thema „Integration“ hin und gibt zu bedenken, ob ein solches Angebot nicht auch für Touristen aus Europa, USA, etc. interessant sein könnte. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass das Objekt nicht hotelähnlich betrieben werden dürfe. Die Förderung setze voraus, dass das Haus in öffentlicher Verantwortung geführt werde und die Zweckbindungsfrist hierfür sei mit 20 Jahren angegeben. Auf Nachfrage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass man derzeit an der Erstellung eines Exposés arbeite. Er schlage vor, die bei der Besichtigung ausgehängten Grundrisse mit den farblich gekennzeichneten Nutzungsbereichen dem nichtöffentlichen Teil der Niederschrift beizufügen. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt, das Nutzungskonzept zum Kloster Nettersheim mit den Nutzungseinheiten Gemeinbedarfseinrichtungen, Dienstleistungen und Weiterbildungsakademie Integration fortzuschreiben. Weiterhin beschließt der Gemeinderat einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 30.06.2019 zu stellen. Darüber hinaus ist ein Nachfinanzierungsantrag vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018 Seite 4