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Beschlusstext (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
165 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 13: Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen - Vorlage 961 /X.L. - Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass die UNA-Fraktion noch Beratungsbedarf habe und daher erst ab Hauptausschuss/Rat an einer Abstimmung teilnehmen werde. Bereits heute wolle er mitteilen, dass man mit einem Satz aus der Begründung in der Vorlage nicht einverstanden sei: „Der von der Regierung Kraft aufgelegte Landesentwicklungsplan vermittelte bisher die Botschaft, Investitionen seien in NRW nicht erwünscht.“ Ihm sei keine deutsche Regierung bekannt, die grundsätzlich gegen Investitionen gewesen sei. Dieser polemische Satz gehöre hier nicht hin, daher bitte die UNA darum, diesen aus der Vorlage zu streichen. Der Bürgermeister erläutert, dass man bis zum 15. Juli Zeit habe, um die Position der Gemeinde zu diesem umfassenden Werk mitzuteilen, daher könne eine Entscheidung erst im Hauptausschuss/Rat erfolgen. Es gehe vornehmlich darum, der vorliegenden Stellungnahme des Kreises zuzustimmen. Der Landesentwicklungsplan werde nicht in Gänze neu aufgelegt, allerdings werde es eine Anpassung geben. Ein wesentlicher Punkt sei die Entwicklungsmöglichkeit der Siedlungsbereiche unter 2000 EW. Der von Herrn Hilger angesprochene Satz könne aus der Vorlage herausgenommen werden, schlägt der Bürgermeister vor. Hierzu besteht Einvernehmen. Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich nach der Position des Kreises zum Thema Windkraft, insbesondere der Abstände zu Wohngebieten. Der Bürgermeister weist auf den neuen Windkrafterlass hin, der auch Einzelgehöfte wieder berücksichtige. In der Gemeinde seien 1.200 Meter Abstand für Nettersheim und Marmagen festgelegt und 800 Meter bei den übrigen Dörfern. Seines Wissens sei die Position des Kreises eher verhalten, da es sich um Planungshoheit der Kommunen handele. Ausschussmitglied Hilger hält eine pauschale Festlegung von 1.500 m Abstand zu Wohnbebauung ohne Berücksichtigung der jeweiligen Lage und anderer Faktoren nicht für sinnvoll. Außerdem sei es seiner Meinung nach unlogisch, dass die Abstände im Falle von Repowering nicht gelten würden. Nach Meinung von Ausschussmitglied Mayer müsse man sich im Falle von Windkraft anders positionieren. Die Belastungen der Anwohner im Umfeld von Kohle- oder Atomkraftwerken würden einfach so hingenommen, aber im eigenen Bereich wolle man eine möglichst unberührte Landschaft. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen des Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen. Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt soll erst ab dem Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018 Seite 2