Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
165 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 13:
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
- Vorlage 961 /X.L. -
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass die UNA-Fraktion noch Beratungsbedarf habe
und daher erst ab Hauptausschuss/Rat an einer Abstimmung teilnehmen werde.
Bereits heute wolle er mitteilen, dass man mit einem Satz aus der Begründung in der
Vorlage nicht einverstanden sei: „Der von der Regierung Kraft aufgelegte
Landesentwicklungsplan vermittelte bisher die Botschaft, Investitionen seien in NRW
nicht erwünscht.“ Ihm sei keine deutsche Regierung bekannt, die grundsätzlich gegen
Investitionen gewesen sei. Dieser polemische Satz gehöre hier nicht hin, daher bitte
die UNA darum, diesen aus der Vorlage zu streichen.
Der Bürgermeister erläutert, dass man bis zum 15. Juli Zeit habe, um die Position der
Gemeinde zu diesem umfassenden Werk mitzuteilen, daher könne eine Entscheidung
erst im Hauptausschuss/Rat erfolgen. Es gehe vornehmlich darum, der vorliegenden
Stellungnahme des Kreises zuzustimmen. Der Landesentwicklungsplan werde nicht in
Gänze neu aufgelegt, allerdings werde es eine Anpassung geben. Ein wesentlicher
Punkt sei die Entwicklungsmöglichkeit der Siedlungsbereiche unter 2000 EW.
Der von Herrn Hilger angesprochene Satz könne aus der Vorlage herausgenommen
werden, schlägt der Bürgermeister vor.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich nach der Position des Kreises zum Thema
Windkraft, insbesondere der Abstände zu Wohngebieten.
Der Bürgermeister weist auf den neuen Windkrafterlass hin, der auch Einzelgehöfte
wieder berücksichtige. In der Gemeinde seien 1.200 Meter Abstand für Nettersheim
und Marmagen festgelegt und 800 Meter bei den übrigen Dörfern. Seines Wissens sei
die Position des Kreises eher verhalten, da es sich um Planungshoheit der Kommunen
handele.
Ausschussmitglied Hilger hält eine pauschale Festlegung von 1.500 m Abstand zu
Wohnbebauung ohne Berücksichtigung der jeweiligen Lage und anderer Faktoren nicht
für sinnvoll. Außerdem sei es seiner Meinung nach unlogisch, dass die Abstände im
Falle von Repowering nicht gelten würden.
Nach Meinung von Ausschussmitglied Mayer müsse man sich im Falle von Windkraft
anders positionieren. Die Belastungen der Anwohner im Umfeld von Kohle- oder
Atomkraftwerken würden einfach so hingenommen, aber im eigenen Bereich wolle
man eine möglichst unberührte Landschaft.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen des
Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen.
Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt soll erst ab dem Haupt- und Finanzausschuss
erfolgen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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