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Beschlusstext (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
128 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
Beschlusstext (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 5: Punkt 5.1: Bauen im Außenbereich; d) Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 - Vorlage 960 /X.L. Z.1 Bauen im Außenbereich; Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 - Vorlage 687 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass auch dieser Punkt weiter bis zum Rat geführt werde, da noch Klärungsbedarf mit der Baugenehmigungsbehörde und dem Bauantragsteller bestehe. Hierzu besteht Einvernehmen. Beschlussempfehlung: Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des Stalles mit Lagerhalle erstellt und realisiert wird. Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt soll erst ab dem Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.