Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
530 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
22.06.18, 11:43
Aktualisiert
22.06.18, 11:43
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 12.06.2018
im Kloster in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
20:10 Uhr
Am Dienstag, 12.06.2018, findet im Kloster Nettersheim die 16. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Reuter, Karl
sowie die Ratsmitglieder, sachkundigen Bürger/innen und
stellv. sachkundigen
Bürger/innen
Caspers, Markus
Dederichs, Camelia (vertritt Dederichs, Winfried)
Esser, Ralf
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef (ab 17:10 Uhr)
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael (vertritt Kurth, Guido)
Mayer, Gerhard
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Renn-Rosenbaum, Jutta
Schmidt, Bruno
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeverwaltungsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Gemeindeinspektorin
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Kaudel, André
Mühlstroh, Ute
Mießeler, Uschi
Pauls, Marion
Pritzl, Nicole
Schell, Marco
Schönfeld, Gabriela
Züll, Andrea als Schriftführerin
Wehrleiter der Gemeinde
Nettersheim
Thelen, Rudolf
Presse
Zuschauer
1 – zeitweise
9 – zeitweise
Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Guido Kurth und Winfried Dederichs.
Vorsitzender Reuter begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden
nicht erhoben.
Er schlägt vor, den bisherigen Punkt 10 „Kloster Nettersheim; Planungs-, Nutzungsund Finanzierungskonzept“ auf Punkt 1 vorzuziehen, da zu Beginn der Sitzung eine
Besichtigung der Baumaßnahme Kloster Nettersheim vorgesehen sei.
Der Bürgermeister schlägt folgende Änderungen zur Tagesordnung vor (Nachträge 14):
Erweiterungen
A)
Öffentlicher Teil
Zu Punkt 4: Bauen im Außenbereich;
d)
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung
Frohngau, Flur 14 Nr. 142
- Vorlage 960 /X.L. Z.1 (Zusatzvorlage)Punkt 4.1:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.1 -
Punkt 26:
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2, Nettersheimer
Straße;
Ferien auf dem Bauernhof
- Vorlage 979 /X.L. -
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 2.1.6 Grundstücksangelegenheiten
hier: Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 446
- Vorlage 864 /X.L. Z.25 Punkt 5:
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
hier: Beschaffung eines HLF 20 für die LG Zingsheim
Absetzung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 14:
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen
- Vorlage 962 /X.L. -
Der Bürgermeister erläutert, dass die Tagesordnung teilweise sehr kurzfristig erweitert
worden sei, um Anliegen von Bürgern möglichst noch zeitnah vor der Sommerpause
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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behandeln zu können. Da einige Punkte ggf. nicht mehr in den Fraktionen vorbehandelt werden konnten, schlägt er vor, diese bis zum Rat fortzuführen, d.h. auch die Beratungsfolge entsprechend anzupassen, wenngleich eigentlich der heutige Ausschuss
entsprechend seinem Ermächtigungsrahmen abschließend entscheiden könnte.
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass die Nachträge nicht im Gemeindeblatt
öffentlich bekannt gemacht worden seien, so dass interessierte Bürger keine Möglichkeit gehabt hätten, sich hierüber zu informieren. Er sei der Meinung, dass die Punkte
daher von der heutigen Tagesordnung abzusetzen seien und erst im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden sollten. Auf diese Weise würden die Bürger durch die
noch anstehende öffentliche Bekanntmachung im Gemeindeblatt informiert, dass diese
Themen zur Beratung anstehen.
Der Bürgermeister verweist auf seine vorherigen Ausführungen und auf seinen Vorschlag, die Punkte bis zum Rat fortzuführen.
Mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen
wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept
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7
- Vorlage 959 /X.L. Punkt 2:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
G 13, Nettersheim;
Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück
Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 217
10
- Vorlage 966 /X.L. Punkt 3:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T
4, Tondorf, Am Münsterweg;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 220
10
- Vorlage 977 /X.L. Punkt 4:
20. Änderung des Bebauungsplanes F1, Marmagen, Teilbereich Wisberg
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
12
- Vorlage 963 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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Punkt 5:
Bauen im Außenbereich;
a)
Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim,
Flur 1 Nr. 144
b)
Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude, Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)
Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142
13
- Vorlage 960 /X.L. und Z.1 –
Punkt 5.1:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf
dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
15
- Vorlage 687 /X.L. Z.1 Punkt 6:
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur
14 Nr. 170
16
- Vorlage 889 /X.L. Z.2 Punkt 7:
Erschließung Neubaugebiete "Auf Graben" und "Brotkiste" in Nettersheim sowie "Die Acht Morgen" in
Marmagen;
Sachstandsbericht
16
- Vorlage 967 /X.L. Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
17
8.1
17
Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim
- Vorlage 975 /X.L. -
8.2
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
17
- Vorlage 764 /X.L. Z.3 Punkt 9:
Masterplan Nettersheim
18
9.1
18
Umgestaltung Urftbrücke im Bereich Bahnhofstraße
- Vorlage 968 /X.L. -
9.2
Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark
Nettersheim
19
- Vorlage 969 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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9.3
Bauliche Entwicklung Literaturhaus – Altbau und
Lesegarten
19
- Vorlage 931 /X.L. Punkt10:
Bahnhofsumfeld Nettersheim;
Umgestaltung des alten Bahnsteiges im Bereich
Zutendaalplatz
19
- Vorlage 970 /X.L. Punkt11:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
20
- Vorlage 971 /X.L. Punkt12:
Nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel
hier: Förderung der Umweltbildungsarbeit
20
- Vorlage 973 /X.L. Punkt13:
Änderung des Landesentwicklungsplanes NordrheinWestfalen
21
- Vorlage 961 /X.L. Punkt14:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
22
- Vorlage 953 /X.L. Punkt15:
Sanierung Außenfassade Naturzentrum und Holzkompetenzzentrum
22
- Vorlage 958 /X.L. Punkt16:
Ergebnisse der Verkehrsschau
23
- Vorlage 964 /X.L. Punkt17:
Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017
hier: Preisgelder
23
- Vorlage 938 /X.L. Punkt18:
Abbau öffentlicher Telefonzellen innerhalb des Gemeindegebietes
23
- Vorlage 932 /X.L. Punkt19:
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes
23
- Vorlage 784 /X.L. Z.1 Punkt20:
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
24
- Vorlage 957 /X.L. -
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Punkt21:
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim
und Nettersheim
25
- Vorlage 900 /X.L. Z.2 Punkt22:
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute
Schule 2020
25
- Vorlage 884 /X.L. Z.1 Punkt23:
Förderung von Jugendbegegnungsstätten
25
- Vorlage 955 /X.L. Punkt24:
Verbesserung der Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet
26
- Vorlage 954 /X.L. Punkt25:
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2,
Nettersheimer Straße;
Ferien auf dem Bauernhof
26
- Vorlage 979 /X.L. Punkt26:
Mitteilungen und Informationen
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Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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A)
Öffentlicher Teil
Zu Beginn der Sitzung nimmt der Ausschussvorsitzende die offizielle Einführung und
Verpflichtung der stellvertretenden sachkundigen Bürgerin Frau Camelia Dederichs vor
und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die hierzu erstellte separate Niederschrift ist als Anlage beigefügt.
Punkt
1:
Kloster Nettersheim
hier: Planungs-, Nutzungs- und Finanzierungskonzept
- Vorlage 959 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass man heute diesen besonderen Sitzungsort gewählt
habe, um den Fortgang der Bauarbeiten vor Ort vorstellen zu können. In einer kurzen
Begehung seien Ausschussmitglieder und Zuschauer eingeladen, sich ein Bild der bislang bereits erfolgten und noch geplanten Baumaßnahmen zu machen. Das Nutzungskonzept habe sich ein Stück weit verändert. Bei der damaligen Wettbewerbsteilnahme
am Sonderprogramm des Landes NRW „Integration und Betreuung“ sei davon auszugehen gewesen, dass die Zahl der in der Gemeinde unterzubringenden Flüchtlinge von
damals 200 konstant bleiben oder gar noch ansteigen würde. Nunmehr seien aktuell
noch 79 Flüchtlinge in der Gemeinde untergebracht und es sei davon auszugehen,
dass die Zahl weiterhin sinken werde. Eine Vielzahl von Menschen sei zwischenzeitlich
anerkannt oder aber bereits in Heimat- oder Herkunftsländer zurückgeführt.
Das Programm, mit dessen Hilfe seinerzeit die Immobilie ins Eigentum übernommen
werden konnte, sei sehr außergewöhnlich, informiert der Bürgermeister. Im Regelfall
seien in Städtebauförderungsprogrammen vor Antragstellung fundierte Planungsleistungen und Kostenermittlungen zwingend vorgeschrieben. Hier in diesem Sonderprogramm seien Kostenschätzungen ausreichend gewesen. Es handele sich um eine anspruchsvolle Baumaßnahme, die 2016 begonnen worden sei. Vor drei Wochen sei
nunmehr die endgültige Baugenehmigung übergeben worden, in der auch sämtliche
Belange des Brandschutzes und der technischen Anlagen berücksichtigt seien. Bekanntermaßen sei das Förderprogramm bis 31.12.2018 begrenzt. Diese zeitliche Befristung sei jedoch kaum einzuhalten, was federführend auch mit der derzeitigen
Hochkonjunkturlage zusammenhänge. Die Handwerker hätten aktuell gut gefüllte Auftragsbücher, so dass bei Ausschreibungen oft erst im 2. oder 3. Anlauf überhaupt einige wenige Angebote eingingen. Die zeitliche Problematik sei mit Bezirksregierung
und Ministerium kommuniziert und betreffe auch andere Kommunen und nicht nur die
Gemeinde Nettersheim. Daher sei ein Antrag auf Fristverlängerung bis zum
30.06.2019 vorgesehen.
Im Laufe der letzten anderthalb Jahre habe man zu den im Vorfeld bereits bekannten
auch versteckte Mängel entdeckt. Neben den umfassenden Arbeiten an Heizungs- und
Sanitäranlagen seien auch punktuelle Bereiche des Daches zu erneuern. In Gesprächen mit dem Fördergeber sei signalisiert worden, dass ein Nachfinanzierungsantrag
gestellt werden könne. Eine Nachfinanzierung könnte über andernorts aus diesem
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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Sonderprogramm zurückfließende und damit ungenutzte Mittel erfolgen.
Nunmehr sei das Nutzungskonzept für die Zukunft so zu gestalten, dass die Einrichtung möglichst kostenneutral betrieben werden könne. Gewinne dürfe die Kommune
hierbei allerdings nicht erwirtschaften, erklärt der Bürgermeister.
Das Kloster solle zukünftig Räumlichkeiten für drei Ausrichtungsbereiche bieten:
1. Weiterbildungsakademie Integration
Aufbau eines Weiterbildungswerkes „Akademie für Integration und Betreuung“. Hier
seien Bildungsräume und Unterbringungsmöglichkeiten mit 45 – 50 Betten vorgesehen. Dieser Bereich mache mit ca. 1.200 m² etwa die Hälfte der Fläche aus und man
rechne mit einer kostendeckenden Entwicklung für diesen Teilbereich. Hinsichtlich des
Personals sei man bestrebt, eine dauerhafte jährliche Förderung zu erreichen.
2. Dienstleistungen
350 – 500 m² seien für Dienstleistungsbereiche vorgesehen. Aktuell gehe man davon
aus, dass bislang von der Gemeinde bereits in anderen Liegenschaften vermieteten
Räumlichkeiten Verlagerungen in einer Gesamtgröße von ca. 300 m² in dieses ehemalige Klostergebäude vollzogen werden könnten. Als Mietpreis sei ein Wert von
12,50/m² vorgesehen (7,00 € Kaltmiete und 5,50 € Nebenkosten)
3. Gemeinbedarfseinrichtungen
Das besondere Ambiente der ehemaligen Kapelle biete Raum für kulturelle Veranstaltungen, Hochzeiten, ggf. auch Goldhochzeiten etc. Im Dachgeschoss seien weiterhin
Seminarräumlichkeiten vorgesehen. Im Sinne des Gemeinbedarfs sei hier auch eine
defizitäre Entwicklung gerechtfertigt.
Der Bürgermeister verweist auf die nun anstehende Besichtigung der Räumlichkeiten.
Nach Bauzeitenplan könne eine Nutzung voraussichtlich ab April/Mai nächsten Jahres
erfolgen. Mit dem Marketing werde man daher nach den Sommerferien beginnen, um
ab Mitte nächsten Jahres mit einer Belegung starten zu können. Die Bildungsplätze
richteten sich an eine andere Zielgruppe als beim Jugendgästehaus, führt der Bürgermeister weiter aus. Auf eine Frischküche wolle man aufgrund der hohen Aufwendungen für Investition und die dann einzuhaltenden Auflagen z. B. bezüglich Be- und Entlüftung verzichten. Hier sei geplant, für das kulinarische Angebot einen lokalen
Caterer zu finden.
Bürgermeister Pracht und Gemeindeverwaltungsrat Crump führen die Ausschussmitglieder und Zuschauer durch die Räumlichkeiten des Klosters und informieren über
den Stand der Bauarbeiten im Erd- und Obergeschoss.
Auf die Frage von Herrn Mayer bezüglich des Brandschutzes bei nicht vorhandenen
Außentreppen informiert der Bürgermeister, dass das Gebäude mit den zwei Innentreppen in einzelne Brandabschnitte aufgeteilt sei. Der Brandschutz sei durch die Feuerwehr überprüft worden und erfülle alle notwendigen Belange. Bezüglich der weiteren
Frage von Herrn Mayer hinsichtlich der Heizkosten, teilt der Bürgermeister mit, dass
man sich an den damaligen Verbrauchswerten beim Betrieb des Altenheims orientiere.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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Durch die vorgesehene Dämmung im Dachbodenbereich und die Pelletanlage sei davon auszugehen, dass dieser Wert zukünftig keinesfalls überschritten werde. Dies
auch vor dem Hintergrund, dass das Gebäude nicht mehr 24 Stunden pro Tag beheizt
werden müsse, wie es in der Vergangenheit bei dem Pflegeheim der Fall gewesen sei.
In den vermieteten Bereichen seien die Nebenkosten wie zuvor dargestellt mit abgedeckt, so der Bürgermeister.
Im Anschluss an die Besichtigung ergibt sich noch eine kurze Beratung zum Thema.
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob eine mögliche Nachfinanzierung über das
normale Städtebauförderungsprogramm erfolgen solle. Ursprünglich habe es sich ja
um ein Sonderprogramm gehandelt. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es sich
um dasselbe Förderprogramm handele. Etliche Projekte seien andernorts aufgrund der
veränderten Flüchtlingslage nicht durchgeführt und die Fördermittel folglich nicht abgerufen worden. Diese könnten nun in die laufenden Projekte umgeschichtet werden.
Hierfür könne man sich im Rahmen eines Nachfinanzierungsantrages bewerben. Mit
den jetzigen Investitionen befinde man sich in einer ersten entscheidenden Phase.
Wichtig sei insbesondere aber auch, wie sich der zukünftige Betrieb darstelle. Idealerweise schließe man am Schluss inklusive Abschreibung und Finanzierung kostendeckend ab. Dies sei eine große Herausforderung. Im Herbst werde man mit dem Haushaltsplan 2019 die Vorbereitungen treffen und überlegen, wie sich die Zahlen darstellen können. Erfahrungsgemäß seien die ersten beiden Jahre am schwierigsten, teilt
der Bürgermeister mit. Das Objekt sei eine große Herausforderung und bedürfe weiterer Unterstützung. Man könne aber durchaus optimistisch sein, das Projekt auf den
richtigen Weg zu bringen.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Poth teilt der Bürgermeister mit, dass die Nachfinanzierungsanträge auf den gleichen Konditionen basierten wie der ursprüngliche
Antrag.
Ausschussmitglied Hilger führt aus, dass der Rundgang für diejenigen, die zum ersten
Mal hier in dem Gebäude seien, vielleicht ernüchternd gewesen sei. Es handele sich
nach wie vor um eine große Herausforderung und es bleibe noch viel zu tun. Man
müsse aber vor allem das sehen, was bislang schon auf den Weg gebracht sei und
was später bei Fertigstellung daraus werden könne. Vielleicht sollte man auch mal daran denken, was mit dem Gebäude passiert wäre, wenn die Gemeinde nicht die Verantwortung übernommen hätte. Die UNA stehe nach wie vor hinter dem Projekt.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Pospig bezüglich der Dienstleistungsbereiche,
erklärt der Bürgermeister, dass ca. 300 m² derzeit innerhalb der Gemeinde für derartige Zwecke vermietet seien, die ins Kloster verlagert werden könnten. Im Rathaus
stünden zudem nicht genügend Räume zur Verfügung, so dass in Überlegung sei, den
Bereich Bildung und Kultur in dieses Gebäude zu verlagern. Insgesamt sei man derzeit
optimistisch, ca. 500 m² Fläche zu o.g. Konditionen vermieten zu können. Hinsichtlich
der Übernachtungsangebote müsse man abwarten. Die Gemeinde verfüge bereits über
Erfahrungen u.a. im Eifelhaus und der Taverne.
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Ausschussmitglied Hilger weist auf die dargestellten geänderten Voraussetzungen
beim Thema „Integration“ hin und gibt zu bedenken, ob ein solches Angebot nicht
auch für Touristen aus Europa, USA, etc. interessant sein könnte.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass das Objekt nicht hotelähnlich betrieben werden
dürfe. Die Förderung setze voraus, dass das Haus in öffentlicher Verantwortung geführt werde und die Zweckbindungsfrist hierfür sei mit 20 Jahren angegeben.
Auf Nachfrage von Herrn Mayer teilt der Bürgermeister mit, dass man derzeit an der
Erstellung eines Exposés arbeite. Er schlage vor, die bei der Besichtigung ausgehängten Grundrisse mit den farblich gekennzeichneten Nutzungsbereichen dem nichtöffentlichen Teil der Niederschrift beizufügen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, das Nutzungskonzept zum Kloster Nettersheim mit den
Nutzungseinheiten Gemeinbedarfseinrichtungen, Dienstleistungen und Weiterbildungsakademie Integration fortzuschreiben.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum
30.06.2019 zu stellen. Darüber hinaus ist ein Nachfinanzierungsantrag vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 13,
Nettersheim;
Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 217
- Vorlage 966 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 10 Nr. 217 (Bahnhofstraße 94) eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 13 dahingehend vorzunehmen, dass die
überbaubare Fläche in westlicher Richtung um rd. 2,80 m überschritten wird.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 4,
Tondorf, Am Münsterweg;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 220
- Vorlage 977 /X.L. -
Seitens der SPD-Ausschussmitglieder Pospig und Mayer werden Bedenken geäußert,
dieser Befreiung nicht zuzustimmen, da in der Vergangenheit z.B. bei einem ähnlichen
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Objekt in Nettersheim eine derartige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen worden sei.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass im vorliegenden Fall bislang lediglich ein Befreiungsantrag seitens des Architekten vorliege, allerdings noch keine konkreten Bauantragsunterlagen mit Bauzeichnung. Die umliegenden Nachbarn hätten bereits bei
Aufstellung des Bebauungsplanes Wert daraufgelegt, keine Abweichungen zuzulassen.
Es sei somit davon auszugehen, dass hier ein Veto eingelegt werde, wenn die Gemeinde diesem Befreiungsantrag zustimmen würde. Daher werde vorgeschlagen, der
Befreiung nicht zuzustimmen, um mit dem Bauherrn ins Gespräch zu kommen und
sich hier die Zeit zu nehmen, eine gemeinsame Lösung auch im Einvernehmen mit
den umliegenden Nachbarn zu finden.
Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass die Befreiungsanträge gewöhnlich hinsichtlich einer höheren Bebauung gestellt würden, im vorliegenden Fall wolle der Bauherr nun niedriger bauen. Direkte Nachbarn seien aufgrund der bisherigen Bebauung
dieses Gebietes noch nicht vorhanden. Er halte den Antrag durchaus für genehmigungsfähig.
Ausschussmitglied Josef Falkenberg erläutert, dass eine Mindestfestsetzung von 35°Dachneigung im Bebauungsplan gelte und im vorliegenden Fall eine Abweichung auf
25° beantragt sei. Gegebenenfalls könne man sich auf einen Kompromiss einigen. Sicherlich sei eine Dachneigung von 30° verträglich.
Es ergibt sich noch eine kurze Diskussion zum Thema, in deren Verlauf vorgeschlagen
wird, diesen Antrag zwar abzulehnen, aber gleichzeitig zu beschließen, dass einer
Kompromisslösung zugestimmt werden könne.
Der Bürgermeister betont, dass die Anwohner nicht außen vor gelassen werden dürften, sondern eine einvernehmliche Lösung im Sinne aller Beteiligten gefunden werden
müsse.
Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 4, Tondorf, Am Münsterweg, bezüglich der Veränderung der Dachneigung auf 25° für ein Wohngebäude auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur
4 Nr. 220, anstelle der festgesetzten Dachneigung von 35° bis 40° nicht zuzustimmen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Bauherrn dahingehend zu verhandeln, dass im Sinne einer einvernehmlichen Lösung mit der umliegenden Nachbarschaft eine Umsetzungsmöglichkeit des Bauvorhabens gefunden wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
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Punkt
4:
20. Änderung des Bebauungsplanes F1, Marmagen, Teilbereich
Wisberg
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB)
- Vorlage 963 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 336 wird in einer Tiefe von 40
m, ausgehend von der Straße „Wisberg“ anstatt der bisherigen Festsetzung „Fläche
für die Landwirtschaft“ künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) ausgewiesen
und eine überbaubare Fläche in einem Abstand von 5,0 m, ausgehend von der
Straße „Wisberg“ und einer Bautiefe von 18,0 m festgesetzt. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen darüber hinaus auch auf dieses Grundstück
übertragen werden. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) wird hiermit gefasst. Die betroffene Teilfläche ist im beigefügten Planauszug (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2. Für die Änderung des Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich „Wisberg“, ist
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) anzuwenden. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung
nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3
Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1
abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
3. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung zur 20. Änderung des
Bebauungsplanes F 1, Marmagen, Teilbereich „Wisberg“, ist gem. §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
5. Mit der Herstellung des Planentwurfs mit Begründung ist das Stadtplanungsbüro
Lanzerath, Euskirchen, zu beauftragen. Die Kosten des Verfahrens sind durch die
Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 336 als einzige
Begünstigte zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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Punkt
5:
Bauen im Außenbereich;
a)
Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in
vier Ferienwohnungen, Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
b)
Bauliche Veränderungen am bestehenden Wohngebäude,
Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
c)
Wiederaufbau eines Wochenendhauses, Gemarkung
Roderath, Flur 6 Nr. 35
d)
Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142
- Vorlage 960 /X.L. und Z.1 -
Der Vorsitzende Reuter teilt mit, dass er zu diesem Punkt den Vorsitz aus Befangenheit an seinen Stellvertreter Herrn Josef Falkenberg abgebe. An Beratung und Beschlussfassung werde er nicht teilnehmen.
Der stellvertretende Vorsitzende Josef Falkenberg übernimmt sodann den Vorsitz und
weist darauf hin, dass in der Vorlage vier Vorhaben behandelt würden, die einzeln zur
Diskussion und Abstimmung gestellt würden.
Er bezieht sich auf Teil a) der Vorlage und gibt zu bedenken, dass eine Umwandlung
im Außenbereich zwar zugelassen sei, allerdings handele es sich hier um zwei Wohngebäude und keine Hofanlage.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass das Gebäude mit Stallung bereits in den 60er
Jahren baugenehmigt worden sei. Eine Baugenehmigung für die jetzige Nutzung liege
ebenfalls vor und eine einmalige Umnutzung sei grundsätzlich möglich. Heute gehe es
nur um eine planungsrechtliche Bewertung. Mit der Stellungnahme der Gemeinde gehe das Verfahren beim Bauordnungsamt weiter.
Die sachkundige Bürgerin Renn-Rosenbaum weist darauf hin, dass ihres Erachtens die
Erschließung nicht richtig gesichert sei. Bei Errichtung von vier Ferienwohnungen habe
sie hier beispielsweise hinsichtlich einer ausreichenden Feuerwehrzufahrt Bedenken.
Der Bürgermeister sagt zu, den Kreis hierauf hinzuweisen und um eine diesbezügliche
Prüfung zu bitten.
Zu Teil c) der Vorlage teilt der Bürgermeister auf Nachfrage von Herrn Mayer mit,
dass es zulässig sei, dass der neue Erwerber das Wohngebäude wiederaufbaue. Hinsichtlich der Frage von Herrn Pospig bezüglich des Kanalanschlusses weist der Bürgermeister darauf hin, dass es bei Gebäuden im Außenbereich spezialrechtliche Genehmigungen der Ver- und Entsorgung gebe. Wenn kein Kanal verlegt sei, erfolge die
Abwasserentsorgung über geschlossenen Gruben, Kleinkläranlagen, o.ä.
Stellv. Vorsitzender Falkenberg schlägt vor, mit dem Bauherrn einen Erschließungsvertrag abzuschließen, in dem alle Einzelheiten zu regeln seien.
Der Bürgermeister schlägt daraufhin vor, auch diesen Punkt weiter bis zum Rat gehen
zu lassen, um ggf. eine erschließungsvertragliche Regelung mit aufnehmen zu könNiederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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nen, die auch Winterdienst, Wegebau, etc. mitberücksichtige.
Teil d)
Der stellv. Vorsitzende Josef Falkenberg erkundigt sich, ob zwischenzeitlich ein Ordnungsverfahren in Gang gesetzt und ggf. ein Bußgeld erteilt worden sei. An anderer
Stelle werde erfahrungsgemäß oft bei Lappalien bereits ein Bußgeld verhängt.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass es gerichtliche Verfahren gegeben habe, die
man allerdings später wieder eingestellt habe, da neue Bauanträge vorgelegt worden
seien. Seit dem Jahr 2000 habe es kein Verfahren gegeben, dies sei nur schwer nachvollziehbar. Die Anlage sei nach wie vor nicht genehmigt, die bestehenden Gebäude
allerdings gar nicht mehr Gegenstand des aktuellen Bauantrages.
Ausschussmitglied Hilger weist darauf hin, dass der Kreis dem Antrag vor Jahren positiv gegenübergestanden habe, die Gemeinde allerdings seinerzeit das Einvernehmen
nicht erteilt habe. Der in der Vorlage dargestellte Sachverhalt bzgl. Nachfolgeregelung
und Hofstelle sei mehr als dubios.
Ausschussmitglied Mayer weist darauf hin, dass wenn eine Privilegierung vorliege,
nichts gegen das Vorhaben spreche. Wo die Haupthofstelle letztendlich liege, sei unwesentlich. Landschaftlich spreche seiner Meinung nach ebenfalls nichts dagegen.
Der Bürgermeister betont, dass die Gemeinde den intakten Landschaftsraum schützen
müsse, auch wenn die Bauten mittlerweile eingegrünt seien. Sollte es über eine Privilegierung zu einer Genehmigung kommen, folge voraussichtlich als nächstes ein Bauantrag für ein Wohnhaus. Hier müsse der Kreis aufgefordert werden, endgültig Fakten
zu schaffen. Wie eingangs bereits mitgeteilt, rege er aufgrund der kurzfristig vorgelegten Zusatzvorlage an, eine Entscheidung erst ab Hauptausschuss bzw. Rat herbeizuführen. Hierzu besteht Einvernehmen.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen:
a)
Zum Bauantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes in vier
Ferienwohnungen auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 1 Nr. 144
(Kartsteinhöhe 7a) ist das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
b)
einstimmig ja
Zur Bauvoranfrage auf Durchführung baulicher Änderungen am bestehenden
Wohnhaus auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Zingsheim befindlichen Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 13 Nr. 68
(Zingsheimer Mühle) wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
Baugesetzbuch BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 14
c)
Der Bauvoranfrage auf Wiederaufbau des durch Brand zerstörten Wohngebäudes auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath
befindlichem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 6 Nr. 35 (Auf Langenfeld) wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1
BauGB ist zu erteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer eine erschließungsrechtliche Regelung per Vertrag anzustreben.
Abstimmungsergebnis:
d)
einstimmig ja
Zum Bauantrag auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit
Futterlager, Bewegungsfläche für vier Pferde, landwirtschaftliche Maschinen
und Geräte und einer Mistlege auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau gelegenen Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14
Nr. 142 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB solange zu
versagen, bis dass
a) eine transparente Aufklärung des Sachverhalts in Abstimmung mit dem
Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen und der Landwirtschaftskammer erfolgt ist, wobei auch die Aspekte der beiden nicht genehmigten
Stallgebäude zu klären sind,
b) weiterhin wie 2013 die Festschreibung, dass ein Wohngebäude am
Standort nicht vorgesehen ist und erlaubt wird.
c) Etwaigen Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde wird nicht zugestimmt.
Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt soll erst ab dem Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.
Punkt 5.1:
Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf dem
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237
- Vorlage 687 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass auch dieser Punkt weiter bis zum Rat geführt werde, da noch Klärungsbedarf mit der Baugenehmigungsbehörde und dem
Bauantragsteller bestehe.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Rinderstalles mit Heu- und Strohlager auf
dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Teilgrundstück Gemarkung Engelgau, Flur 10 Nr. 237 das gemeindliche Einvernehmen gem. §
36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe zu erteilen, dass im Rahmen der Baugenehmigung die Vorlage eines landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Eingrünung des
Stalles mit Lagerhalle erstellt und realisiert wird.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 15
Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt soll erst ab dem Haupt- und Finanzausschuss
erfolgen.
Punkt
6:
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. Z.2 -
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach der genauen Definition einer Betriebsleiterwohnung. Seiner Meinung nach, müsse der Betriebsleiter die Möglichkeit haben,
seinen Betrieb zu schützen und sollte daher auch vor Ort gemeinsam mit seiner Familie wohnen dürfen.
Hierzu betont der Bürgermeister, dass Wohnen im Gewerbegebiet nicht möglich sei.
Aufgrund der betrieblichen Abläufe sei es im Rahmen einer Betriebsleiterwohnung lediglich zulässig, dass jemand vor Ort sei.
Alle Betriebe seien abgefragt worden und hätten durchweg ihre Bedenken geäußert.
Teilweise seien für die Betriebe 500 Meter Abstand zur Wohnbebauung vorgesehen,
der zwingend eingehalten werden müsse. Er sagt zu, die gewünschten Ausführungen
zum Thema Betriebsleiterwohnung der Niederschrift beizufügen (siehe Anlage).
Beschlussempfehlung:
Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu versagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Erschließung Neubaugebiete "Auf Graben" und "Brotkiste" in
Nettersheim sowie "Die Acht Morgen" in Marmagen;
Sachstandsbericht
- Vorlage 967 /X.L. -
Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich nach der genauen Anzahl der bislang bereits
verkauften Grundstücke.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass im Gebiet „Auf Graben“ insgesamt 23 Grundstücke gemäß Beschlusslage veräußert seien. Insgesamt seien in allen drei Baugebieten in Zingsheim, Nettersheim und Marmagen bis Mitte des Jahres 50 Grundstücke
verbindlich zugesagt, 40 davon gemäß Ratsbeschlusslage veräußert und 10 durch
Kaufinteressenten reserviert. Die Nachfrage sei sehr hoch, obwohl das Marketing noch
gar nicht abgeschlossen sei. Es handele sich hier um eine sehr positive Entwicklung
für die Gemeinde, insbesondere auch im Hinblick auf Kindergartenentwicklung und
Schulentwicklungsplanung.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 16
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich, ob auch Grundstücke im Rahmen von Investorenprojekten veräußert würden, die dann nach Bauabwicklung an Dritte weiterveräußert würden.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass es eine Anfrage für den Kauf von vier Grundstücken gebe. Hier stünden erste Gespräche noch an. Wichtig sei die Einhaltung der
geltenden Konditionen. Der Preis von 67 €/m² sei in Anbetracht der Entwicklung der
Erschließungskosten in der aktuellen Hochkonjunkturlage sehr knapp kalkuliert. Diesen Preis müsse man Ende des Jahres gegebenenfalls nochmals überdenken und
eventuell nach oben anpassen.
Herr Pospig betont, dass bei der geschilderten großen Nachfrage die Gemeinde nicht
an Zwischenhändler verkaufen sollte.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Erschließung der Neubaugebiete „Auf Graben“ und
„Brotkiste“ in Nettersheim sowie „Die Acht Morgen“ in Marmagen zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
Punkt 8.1:
Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus
Zingsheim
- Vorlage 975 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung des Rathauses in Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließet – wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt - weiter vorzugehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.2:
einstimmig ja
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.3 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen EntwicklungskonNiederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 17
zept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
Maßnahme
1
Nettersheimer Straße 2,
Marmagen
Kirchstraße 2, Zingsheim
Krausstraße
18,
Zingsheim
Erneuerung der Hoftoranlage
7.354,20 €
3.000,00 €
Fassadenanstrich
Instandsetzung der Natursteinverfugung, Errichtung einer
Schieferfassade in altdeutscher
Deckung
Instandsetzung der Holzverkleidung am Nebengebäude
6.421,04 €
3.000,00 €
6.614,02 €
3.000,00 €
1.240,10 €
620,00 €
2
3
4
Grafschaftsgasse
Nettersheim
1,
Abstimmungsergebnis:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Fördersumme,
€
einstimmig ja
Punkt 9:
Masterplan Nettersheim
Punkt 9.1:
Masterplan Nettersheim;
Umgestaltung Urftbrücke im Bereich Bahnhofstraße
- Vorlage 968 /X.L. -
Ausschussmitglied Hilger bezieht sich auf später ggf. durch den Kreis geplante Sanierungsmaßnahmen an der Brücke. Er erkundigt sich, ob zu befürchten sei, dass die nun
anstehenden Maßnahmen der Gemeinde später hinfällig seien, wenn der Kreis eigene
Maßnahmen durchführe.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass mit dem Kreis mehrere Gespräche geführt
worden seien. Die Maßnahmen der Gemeinde seien eher gestalterischer Art, die des
Kreises beträfen eher die Statik. Für die nächsten Jahren werde allerdings nach Auskunft des Kreises ihrerseits noch kein Bedarf an Sanierungsmaßnahmen an dieser
Brücke gesehen, so dass die beschriebene gemeindliche Maßnahme hiervon unabhängig durchgeführt werden sollte.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung eines Fachbüros im Rahmen des Masterplans
Nettersheim die Umgestaltung der Urftbrücke im Bereich der Bahnhofstraße zu erarbeiten und umzusetzen. Für die Ausführung der Arbeiten sind im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung Preisangebote von Fachfirmen einzuholen und der Auftrag
an die billigstbietende Firma zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9.2:
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim;
Gestaltung Fläche ehemaliger Kurpark Nettersheim
- Vorlage 969 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 18
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, die Maßnahme zur Umsetzung der Neugestaltung der Flächen des
ehemaligen Kurparks Nettersheim bis Ende 2018 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9.3:
einstimmig ja
Masterplan Nettersheim
hier: Bauliche Entwicklung Literaturhaus – Altbau und Lesegarten
- Vorlage 931 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, für den Ausbau des Altbaus Literaturhaus (Fachwerkhaus) sowie für die Fertigstellung des Lesegartens der Bezirksregierung Köln im Rahmen des Masterplanes Nettersheim einen Antrag auf Mittelumschichtung (Städtebauförderung) vorzulegen.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat nach Genehmigung die baulichen Maßnahmen
umzusetzen sowie die notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben.
Der Mittelbedarf, der über die Veranschlagungen im Haushalt 2018 hinausgeht, ist
überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Bahnhofsumfeld Nettersheim;
Umgestaltung des alten Bahnsteiges im Bereich Zutendaalplatz
- Vorlage 970 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung eines Fachbüros ein Planungskonzept zur Umgestaltung des alten Bahnsteigs im Bereich Zutendaalplatz zu erarbeiten, auf dieser
Grundlage die erforderlichen Maßnahmen auszuschreiben und an die billigsbietende
Firma zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim
- Vorlage 971 /X.L. -
Der Bürgermeister führt aus, dass zu dieser Zeit eigentlich bereits die EigentumsüberNiederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 19
tragung geplant gewesen sei. Hierzu komme es nun nicht, da der Investor weitere
Alternativen prüfen wolle. Es gebe einen weiteren Betreiberinteressenten und hier seien erst noch weitere Gespräche zu führen. Dem sollte man sich nun nicht verschließen. Die Umsetzung des Projektes „Wohnen zu Zweit“ sei eigentlich sofort möglich,
aber bezüglich des Pflegeangebotes müsse noch abgewartet werden.
Man müsse nunmehr die weitere Entwicklung abwarten und versuchen, im Gespräch
zu bleiben.
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie dem Bau
von Mehrfamilienhäusern für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in
Nettersheim zur Kenntnis und beschließt gleichzeitig, mit weiteren möglichen Betreibern Verhandlungen zur Umsetzung der Objekte zu führen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Nachhaltige Entwicklung im Naturzentrum Eifel
hier: Förderung der Umweltbildungsarbeit
- Vorlage 973 /X.L. -
Wie bereits zu Beginn der Sitzung bei der Maßnahme Kloster beschrieben, sei man
bestrebt, eine dauerhafte jährliche Förderung für die Personalgestellung zu erreichen,
erläutert der Bürgermeister. Für 2018 habe man zwischenzeitlich den Bewilligungsbescheid in Höhe von 66.000 Euro erhalten. Wenn es gelinge, dies jährlich fortzuführen,
könne eine finanzielle Verstärkung der Aktivitäten des Naturzentrums und der Umweltbildung erreicht werden.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hilger teilt der Bürgermeister mit, dass die Gemeinde eine Archäologin und einen Geologen beschäftige und diese die geförderte
Personalstelle besetzen sollen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Zuwendung zur Förderung der Bildung für nachhaltige
Entwicklung im Naturzentrum Eifel bis März 2019 zustimmend zur Kenntnis und beschließt eine Umsetzung der Handlungsfelder entsprechend dem gestellten und bewilligten Förderantrag. Die hierfür notwendige und geförderte Personalstelle ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer/m geeigneten BewerberIn zu besetzen. Darüber
hinaus sind Anschlussförderungen in den kommenden Jahren anzustreben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
- Vorlage 961 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 20
Ausschussmitglied Hilger teilt mit, dass die UNA-Fraktion noch Beratungsbedarf habe
und daher erst ab Hauptausschuss/Rat an einer Abstimmung teilnehmen werde. Bereits heute wolle er mitteilen, dass man mit einem Satz aus der Begründung in der
Vorlage nicht einverstanden sei: „Der von der Regierung Kraft aufgelegte Landesentwicklungsplan vermittelte bisher die Botschaft, Investitionen seien in NRW nicht erwünscht.“ Ihm sei keine deutsche Regierung bekannt, die grundsätzlich gegen Investitionen gewesen sei. Dieser polemische Satz gehöre hier nicht hin, daher bitte die UNA
darum, diesen aus der Vorlage zu streichen.
Der Bürgermeister erläutert, dass man bis zum 15. Juli Zeit habe, um die Position der
Gemeinde zu diesem umfassenden Werk mitzuteilen, daher könne eine Entscheidung
erst im Hauptausschuss/Rat erfolgen. Es gehe vornehmlich darum, der vorliegenden
Stellungnahme des Kreises zuzustimmen. Der Landesentwicklungsplan werde nicht in
Gänze neu aufgelegt, allerdings werde es eine Anpassung geben. Ein wesentlicher
Punkt sei die Entwicklungsmöglichkeit der Siedlungsbereiche unter 2000 EW.
Der von Herrn Hilger angesprochene Satz könne aus der Vorlage herausgenommen
werden, schlägt der Bürgermeister vor.
Hierzu besteht Einvernehmen.
Ausschussmitglied Pospig erkundigt sich nach der Position des Kreises zum Thema
Windkraft, insbesondere der Abstände zu Wohngebieten.
Der Bürgermeister weist auf den neuen Windkrafterlass hin, der auch Einzelgehöfte
wieder berücksichtige. In der Gemeinde seien 1.200 Meter Abstand für Nettersheim
und Marmagen festgelegt und 800 Meter bei den übrigen Dörfern. Seines Wissens sei
die Position des Kreises eher verhalten, da es sich um Planungshoheit der Kommunen
handele.
Ausschussmitglied Hilger hält eine pauschale Festlegung von 1.500 m Abstand zu
Wohnbebauung ohne Berücksichtigung der jeweiligen Lage und anderer Faktoren nicht
für sinnvoll. Außerdem sei es seiner Meinung nach unlogisch, dass die Abstände im
Falle von Repowering nicht gelten würden.
Nach Meinung von Ausschussmitglied Mayer müsse man sich im Falle von Windkraft
anders positionieren. Die Belastungen der Anwohner im Umfeld von Kohle- oder
Atomkraftwerken würden einfach so hingenommen, aber im eigenen Bereich wolle
man eine möglichst unberührte Landschaft.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu den Änderungen des
Landesentwicklungsplanes entsprechend zuzustimmen.
Eine Beschlussfassung zu diesem Punkt soll erst ab dem Haupt- und Finanzausschuss
erfolgen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 21
Punkt 14:
Dorfentwicklungsprozess in der Gemeinde Nettersheim
hier: Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
- Vorlage 953 /X.L. -
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Poth erläutert der Bürgermeister, dass die Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes bislang Auflage des Förderprogramms gewesen sei. Nunmehr sei die Zuständigkeit in das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung verlagert worden. Insbesondere aufgrund des durchgeführten Beteiligungsprozesses bleibe das Dorfentwicklungskonzept die Grundlage, um
entsprechende Anträge stellen und auch Anliegen von Privaten unterstützen zu können.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Entwurf des Integrierten
Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) für die Gemeinde Nettersheim zwischenzeitlich vorliegt und beschließt diesen zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger offenzulegen.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den Entwurf des IKEK parallel zur Offenlage
der Bezirksregierung Köln zur Vorabstimmung vorzulegen. In der Sitzungsphase nach
dem Sommer ist das IKEK dann dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Sanierung Außenfassade Naturzentrum und Holzkompetenzzentrum
- Vorlage 958 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung der Außenfassaden des Naturzentrums
und des Holzkompetenzzentrums (einschließlich Forstamt) in Nettersheim im Rahmen
der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Ergebnisse der Verkehrsschau
- Vorlage 964 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 05.03.2018 zur
Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, die ergangenen Verkehrsanordnungen
gem. § 45 StVO umzusetzen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 22
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Kreiswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2017
hier: Preisgelder
- Vorlage 938 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, dass die Mittel aus dem Kreiswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft
2017“ sowie Teilmittel aus den vorherigen Wettbewerben „Unser Dorf hat Zukunft“ zur
Anschaffung von Ruhebänken für die Ortschaften eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Abbau öffentlicher Telefonzellen innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 932 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat nimmt den beabsichtigten Abbau der öffentlichen Telefonzellen in Marmagen,
Kölner Straße 46, und Zingsheim, Krausstraße 1, zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Errichtung von D1-Sendemasten innerhalb des Gemeindegebietes
- Vorlage 784 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, der Errichtung eines D1-Sendemastes und der Aufstellung eines
provisorischen Mastes durch die Deutsche Funkturm GmbH auf dem gemeindlichen
Grundstück Gemarkung Frohngau Flur 15 Nr. 23 zuzustimmen. Gleichzeitig beschließt
der Rat, mit der Deutschen Funkturm GmbH einen entsprechenden Mietvertrag zu
schließen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr
- Vorlage 957 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 23
Bürgermeister Pracht führt aus, dass nach den bisherigen Erkenntnissen der Markt für
Feuerwehrfahrzeuge bundesweit nicht ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung stelle.
Der Entscheidungszeitraum für den Erwerb eines Vorführfahrzeuges sei regelmäßig
äußerst eng bemessen, da diese wegen langer Ausschreibungsverfahren und Lieferzeiten von Neufahrzeugen sehr begehrt seien. Weitere Ausführungen hierzu würden unter TOP 5 im Nichtöffentlichen Teil erfolgen.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Gemeindefeuerwehr zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
1. Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist unter Berücksichtigung der im
Beteiligungsprozess ergangenen Anregungen etc. zu erstellen und bis Ende des Jahres zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Das Ausschreibungsverfahrens eines HLF 20 für die Löschgruppe Zingsheim ist
kurzfristig einzuleiten. Die Kommunalagentur NRW ist zur Vorbereitung und Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens unterstützend hinzuziehen.
Sollte sich ungeachtet dessen die Möglichkeit ergeben, kurzfristig ein geeignetes
Vorführfahrzeug zu erwerben, ist die Auftragsvergabe im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses vorzunehmen.
3. Die Mittel für den diesjährigen Testbetrieb der digitalen Alarmierung in Höhe von
ca. 5.500 Euro (Beschaffung von 15 digitalen Funkgeräten für die Führungskräfte
der Feuerwehr) sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind
im Haushalt 2019 für die Beschaffung von 230 digitalen Funkgeräten für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Mittel in Höhe von ca. 84.000 Euro zu veranschlagen.
4. Die in der Begründung zur Vorlage beschriebenen und bereits beschlossenen Baumaßnahmen sind in Kooperation mit den jeweiligen Löschgruppen weiter umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und
Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. Z.2 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Erweiterungen der Kindergärten in Zingsheim und Nettersheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Maßnahmen – wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt – weiter umzusetzen.
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 24
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule
2020
- Vorlage 884 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die in der Begründung zur Vorlage erläuterten Vorhaben über die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
– Kapitel 2“ und „Gute Schule 2020“ abzuwickeln.
Die Mittel für Maßnahmen über das Programm „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2“ sind außerplanmäßig bereitzustellen.
Notwendige Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 23:
einstimmig ja
Förderung von Jugendbegegnungsstätten
- Vorlage 955 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt, die bisherigen Bemühungen und Aktivitäten im Rahmen
der offenen Jugendarbeit auf der Grundlage der Ergebnisse des Dorfentwicklungsprozesses durch die Förderung von Jugendbegegnungsstätten in den Ortschaften der
Gemeinde Nettersheim weiterhin zu verfolgen.
An dem Prozess sind die Kinder und Jugendlichen sowie alle Akteure entsprechend zu
beteiligen.
Hierbei sind die bestehenden Förderkulissen (Dorferneuerung, Städtebau etc.) in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
Verbesserung der Spiel- und Sportanlagen im Gemeindegebiet
- Vorlage 954 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Spiel- und Sportanlagen im
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
Seite 25
Gemeindegebiet zustimmend zur Kenntnis.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat die aktuellen und laufenden Maßnahmen –wie in
der Begründung dargestellt – weiter umzusetzen.
Notwendige Materialbeschaffungen und Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren vorzunehmen.
Sofern die vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen nicht ausreichen, sind die
zusätzlich benötigten Mittel überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2, Nettersheimer
Straße;
Ferien auf dem Bauernhof
- Vorlage 979 /X.L. -
Der Bürgermeister informiert, dass die Anfrage aus städteplanerischer Betrachtung
durchaus interessant sei. Der weitere Weg sei nun, eine landesplanerische Anfrage an
die Bezirksregierung zu stellen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur bauleitplanerischen Entwicklung des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 2 für die Errichtung von Wohngebäuden für
das Projekt „Ferien auf dem Bauernhof“ eine landesplanerische Anfrage an die Bezirksregierung Köln gem. § 34 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 26:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
a) Breitbandausbau
Der Bürgermeister berichtet, dass der Kreis darüber informiert habe, dass bislang
noch keine Maßnahmen in Ausschreibung seien. Als erstes würden nunmehr die Schulen berücksichtigt, allerdings sei eine entsprechende Ausschreibung nicht vor Ende des
Jahres realistisch. In Anbetracht der Baumaßnahme in Frohngau sei allerdings die
Mitverlegung von Glasfaserkabeln zu berücksichtigen. Sollte dies nicht durch den
Straßenbaulastträger geschehen, sollte die Gemeinde das übernehmen und die Leitungen später entsprechend verpachten.
Der Ort Roderath sei bislang noch nicht an die Breitbandversorgung angeschlossen.
Hier müsse alles daran gesetzt werden, diesen Ort zu versorgen, selbst wenn dies bedeute, eine Lösung außerhalb der vom Kreis initiierten Maßnahme zu suchen.
b) Windrad Engelgau
Ausschussmitglied Mayer erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. des stillgelegten
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.06.2018
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Windrads in Engelgau. Seiner Meinung nach müsse der Kreis den Abriss verfügen.
Der Bürgermeister informiert, dass der Kreis über keine Bürgschaft verfüge, obschon
eine solche seinerzeit durch die Gemeinde schriftlich eingefordert worden sei. Beim
Kreis sei zwischenzeitlich durch den neuen Eigentümer ein Repowering der Anlage beantragt worden. Durch die Gemeinde sei beschlossen, dass sämtliche diesbezügliche
Planungskosten durch den Bauantragsteller zu finanzieren seien. Sollte der Bauantrag
dann gestellt werden, entscheide der Rat über die Änderung des Bebauungsplans. Aktuell habe die Untere Naturschutzbehörde noch ökologische Bedenken und es würden
entsprechende Untersuchungen durch Fachbüros durchgeführt, teilt der Bürgermeister
weiter mit. Es handele sich noch um ein schwebendes Verfahren, von einem Abriss
sehe der Kreis aktuell aber ab.
Vorsitzender Reuter bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 20:10
Uhr.
gez. Reuter
gez. Züll
gez. Pracht
____________________
____________________ ____________________
Vorsitzender
Schriftführerin
Gesehen:
Der Bürgermeister
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