Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
28.06.18, 15:11
Aktualisiert
28.06.18, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.06.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 84-24-05 Le
Nr. der Zusatzerläuterung: 1076-X/Z-3
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Rat
10.07.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwidmung und Widmung von Wegeflächen in der Gemarkung Eschweiler
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1076-X/Z-3
1. Sachverhalt:
Die Beratung und Beschlussfassung wurde bereits in der Sitzung des Rates am 08.05.2018 vertagt, da seitens verschiedener Anwohner aus Eschweiler kurz vor der Sitzung neue Aspekte vorgetragen wurden, die einer Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Euskirchen bedurften.
Eine telefonische Nachfrage zum Sachstand bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises
Euskirchen (UNB) ergab, dass diese noch dabei ist, die Fakten aus der Vergangenheit aufzuarbeiten und das behördliche Beteiligungsverfahren noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden
kann. U. a. geht es darum, die vom Golfplatz-Betreiber im Rahmen des landschaftspflegerischen
Begleitplanes extensiv zu pflegenden Flächen zu identifizieren und sich vor Ort einen Überblick
über die Einhaltung dieser Auflagen zu machen. Dieser Vorgang ist für die Frage der Entwidmung
insofern relevant, als sichergestellt werden muss, dass diese Pflegebereiche (über gewidmete
Wege) erreichbar sind.
Die UNB bittet daher, über die Entwidmung erst zu entscheiden, wenn diese Pflegebereiche verortet und ihr Zustand festgestellt ist. Nach eigener Aussage ist das bis Ende der Sommerferien für
die UNB machbar, so dass die Entscheidung über die Entwidmung in der Septemberstaffel 2018
zu treffen wäre.
Zudem haben sich nach Erteilung der Zustimmung durch die Landwirtschaftskammer nachträgliche Einwendungen eines Landwirts betreffend die Erreichbarkeit einer von ihm bewirtschafteten
Fläche als begründet erwiesen, so dass eine Änderung der zu entwidmenden Wegeflächen auch
aus diesem Grund angezeigt ist.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die weitere Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird vertagt.