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Zusatzerläuterung (Entwidmung und Widmung von Wegeflächen in der Gemarkung Eschweiler)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
28.06.18, 15:11
Aktualisiert
28.06.18, 15:11
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.06.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 84-24-05 Le Nr. der Zusatzerläuterung: 1076-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Rat 10.07.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwidmung und Widmung von Wegeflächen in der Gemarkung Eschweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1076-X/Z-3 1. Sachverhalt: Die Beratung und Beschlussfassung wurde bereits in der Sitzung des Rates am 08.05.2018 vertagt, da seitens verschiedener Anwohner aus Eschweiler kurz vor der Sitzung neue Aspekte vorgetragen wurden, die einer Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Euskirchen bedurften. Eine telefonische Nachfrage zum Sachstand bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen (UNB) ergab, dass diese noch dabei ist, die Fakten aus der Vergangenheit aufzuarbeiten und das behördliche Beteiligungsverfahren noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann. U. a. geht es darum, die vom Golfplatz-Betreiber im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes extensiv zu pflegenden Flächen zu identifizieren und sich vor Ort einen Überblick über die Einhaltung dieser Auflagen zu machen. Dieser Vorgang ist für die Frage der Entwidmung insofern relevant, als sichergestellt werden muss, dass diese Pflegebereiche (über gewidmete Wege) erreichbar sind. Die UNB bittet daher, über die Entwidmung erst zu entscheiden, wenn diese Pflegebereiche verortet und ihr Zustand festgestellt ist. Nach eigener Aussage ist das bis Ende der Sommerferien für die UNB machbar, so dass die Entscheidung über die Entwidmung in der Septemberstaffel 2018 zu treffen wäre. Zudem haben sich nach Erteilung der Zustimmung durch die Landwirtschaftskammer nachträgliche Einwendungen eines Landwirts betreffend die Erreichbarkeit einer von ihm bewirtschafteten Fläche als begründet erwiesen, so dass eine Änderung der zu entwidmenden Wegeflächen auch aus diesem Grund angezeigt ist. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die weitere Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird vertagt.