Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
14.06.18, 17:11
Aktualisiert
14.06.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.06.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1100-X
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2018
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 37, Flurstück Nr. 158 - Bad
Münstereifel-Houverath, Im Quersiefen
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lagerschuppens in eine Reifenservice-Trockenwerkstatt auf dem Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 37, Flurstück Nr. 158 –
Bad Münstereifel-Houverath, Im Quersiefen vor.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Die Erschließung ist sichergestellt.
Bei der geplanten Werkstatt handelt es sich um einen ehemaligen Lagerschuppen mit einer
Grundfläche von ca. 140 qm. Die Reifenwerkstatt soll zunächst als Nebengewerbe betrieben werden. Langfristig plant der Antragsteller jedoch die Werkstatt hauptberuflich zu führen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1100-X
Da aus städtebaulicher Sicht keine Gründe gegen die geplante Nutzungsänderung des bereits
vorhandenen Lagerschuppens bestehen, kann das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauantrag erteilt werden.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel